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Strafbewährte Unterlassungserklärung

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(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ziehe meine Antwort #137 zurück.
Habe gerade gelesen, das auch das Einstellen von Bildern im Internet, wenn auch im privaten Bereich und geschützt durch ein Passwort, als Veröffentlichung gelten kann, da sich jeder irgendwie dort einloggen kann.

Schliesse mich staengler,bagger und Mux an.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2011 18:43
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, melde mich nur ganz schnell, bin arbeiten hab nur kurze Pause. Unterlagen sind alle bei meinem Anwalt, der teilt jetzt Vertretung mit, bittet um Fristverlängerung und geht dann nächste Woche in aller Ruhe die Sache an. Das Ganze läuft dann auch über Beratungshilfe, die er für mich beantragt.

Ich melde mich wenn ich was Neues weiß.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 20.01.2011 18:47
(@jeanswilli)
Registriert

Moin, jetzt noch mal in Ruhe.

Aber es handelt sich hier auch nicht um ein Delikt großen Ausmaßes.

Der meiner Ansicht nach typische Auftritt des gegnerischen Rechtsanwaltes lässt sofort wieder vermuten, dass mangelnde Substanz des Vorwurfes mit großen Reden ausgeglichen werden soll.

So sieht es mein Anwalt auch. Eine solche Vorgehensweise ist absolut unangemessen. Der Satz des Anwaltes der KM: "Es bedarf nicht einmal irgend einer vorherigen Aufforderung" stellt die eigene vorherige Aussage in Frage.
Also ich gehe das Risiko jetzt ein.
Mein Anwalt sieht auch die Gefahr, dass KM sich ständig neue Sachen ausdenken wird wenn ich hier einknicke.

Ich hoffe Ihr glaubt mir jetzt dass es keine [/b]ordentliche Aufforderung durch die KM zum Entfernen der Bilder gab. Das gibt selbst ihr Anwalt indirekt zu.
Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 21.01.2011 11:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Neben UE ist evtl. gleich eine Schutzschrift in Erwägung zu ziehen,

Das halte ich bei solchen Drohungen immer für angebracht. Es gibt seit einiger Zeit ein zentrales Register für Schzutzschriften, in das ein Gericht auch schauen sollte. Allerdings hat eine Schutzschrift keine bindende Wirkung für das Gericht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 21.01.2011 11:56
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Problem liegt m.E. darin, dass dieses Gesetz natürlich nicht für Deinen Fall gestrickt ist. Findige Anwälte verstehen es nun, daraus was zu konstruieren.
Hier wäre der Gesetzgeber gefragt um solchen Unsinn für die Zukunft zu unterbinden.

Laut diesem Gesetz hättest du die Bilder niemals verwenden dürfen, da sie nicht Dein geistiges" Eigentum sind.
Deshalb wird unterstellt, dass es dazu keiner extra Aufforderung zur Entfernung durch die KM bedarf.

So gesehen könnte man ja theoretisch auch jeden Umgangs-Vater verklagen, der seiner Mutter ein paar Bilder seiner Kinder zeigt, damit sie auch noch mal sieht, wie ihre Enkel nun aussehen.
Lässt er sie anschließend ungeschützt auf dem Beifahrersitz seines Autos liegen, sind sie auch für die Öffentlichkeit einsehbar...
Da könnte es mehr Prozesse geben als bei H4-Geschichten.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 21.01.2011 12:01
(@bagger1975)

Hallo Willi,

ist gut und richtig, dass Du in der Sache jetzt professionelle Hilfe beansprucht hast!

Auch die Einschätzung

Mein Anwalt sieht auch die Gefahr, dass KM sich ständig neue Sachen ausdenken wird wenn ich hier einknicke.

teile ich! Bitte halt uns auf dem Laufenden!

Vg Michi

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Geschrieben : 21.01.2011 12:09
(@jeanswilli)
Registriert

Hi, kann die KM nicht auch beispielsweise den Kindergarten verklagen, wenn dort Fotos gemacht werden? Mein Sohn war vor ein paar Wochen mit seiner Gruppe in der Zeitung, also auch öffentlich sichtbar. Ich hab eine Bekannte die im Kindergarten arbeitet, dort wird auch nicht das schriftliche Einverständnis der Eltern eingeholt.

Wenn ich im Internet eine Seite mit persönlichen Zugangsdaten einrichte gehe ich auch nicht sofort davon aus, dass hier irgend jemand ein Interesse hat sich unerlaubt Zugriff zu verschaffen. Zusätzlich zum PW muss ich ja auch immer meine E-Mail-Adresse eingeben. Ich hab zu Hause im Flur eine Fotowand. Dort kann auch jeder der an der offenen Haustür steht die Fotos sehen. Ist das dann auch öffentlich?

Mit UE und Schutzschrift wird sich jetzt mein Anwalt beschäftigen, darüber mache ich mir erst mal keine Gedanken mehr.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 21.01.2011 13:02
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bei der Verwendung von Bildern in der Zeitung wird in der Regel das öffentliche Interesse (Recht auf Information) vorgeschoben und damit ist die Sache in Ordnung.

Sofern aber Bilder auf einer Hompage des Kindergartens oder auch einer Schule verwendet werden, ist wieder das Einverständnis der Eltern erforderlich.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 21.01.2011 13:10
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sofern aber Bilder auf einer Hompage des Kindergartens oder auch einer Schule verwendet werden, ist wieder das Einverständnis der Eltern erforderlich.

Mmmhh..., dazu hab ich dann noch mal ne Frage, ich hoffe Willi erlaubt es mir.

Meine Tochter ist im Internet auf mehreren Fotos zu sehen.Fotos von der Schule, aufgenommen bei irgendeiner Veranstaltung und Klassenfotos.
Wir haben das GSR(wenigstens auf dem Papier), hätten sie mich nicht auch um Erlaubnis fragen müssen?

Gruss Wedi

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Geschrieben : 21.01.2011 13:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

So sieht es mein Anwalt auch. Eine solche Vorgehensweise ist absolut unangemessen. Der Satz des Anwaltes der KM: "Es bedarf nicht einmal irgend einer vorherigen Aufforderung" stellt die eigene vorherige Aussage in Frage.

Das ist das, was ich mit dem "theoretischen Recht" meinte: Möglicherweise bedarf es dieser Aufforderung nicht unbedingt; in der Praxis wäre sie jedoch problemlos und eindeutig möglich gewesen. Deshalb ist ein eventuell angerufenes Gericht auch nicht verpflichtet, auf Wunsch der Ex oder ihres Anwalts gleich die grosse Keule auszupacken; so wenig, wie es gleich ein Urteil wegen Hausfriedensbruchs spricht, wenn ein Nachbar den anderen wegen Ruhestörung verklagt und zuvor nicht einmal versucht wurde, diese Ruhestörung durch persönlich Intervention abzustellen. Wenn dann noch der Hinweis dazukommt, dass es sich um ein zerstrittenes Ex-Paar handelt, geht so ein Schuss in der Praxis ganz schnell nach hinten los: Dann zahlt die Ex das gesamte Verfahren. Und das kann ihr durchaus die Lust auf weitere Spitzen dieser Art nehmen.

Ein Gerichtsverfahren bedeutet nicht, dass das Gericht einfach eine Liste von Paragraphen und Vorschriften abarbeitet und am Ende nur ein einziges Urteil herauskommen kann. Wichtig ist die so genannte "Gesamtschau" und der daraus resultierende Ermessensspielraum des Richters. Und der ist erheblich grösser als die meisten Laien ahnen. Das weiss auch der Anwalt der Ex; es kann ihm allerdings egal sein. Denn wenn er seine Kohle nicht von Dir bekommt, bekommt er sie von ihr.

Abgesehen davon ist derzeit ja noch nicht einmal ein Verfahren anhängig; es wird lediglich damit gedroht und beobachtet, ob Du Dich davon beeindrucken lässt. Da Du offensichtlich PKH bekommen wirst, ist das Risiko für Dich überschaubar.

Grüssles
Martin
(der sich immer wieder darüber wundert, wegen welchem Pipifax Menschen einander mit Klagen drohen und dafür wertvolle Lebenszeit verschwenden)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 13:19




(@jeanswilli)
Registriert

Hi Wedi, Du wärst sicher in der Lage ein vernünftiges Gespräch zu führen, wenn Du ein Problem mit den Fotos hättest.
Und Wedi, über den Pipifax wundere ich mich auch. Aber Menschen die selbst in ihrem Leben noch nicht viel auf die Reihe bekommen haben suchen in solchem Schnulli ihre Selbstbestätigung. Wichtiger wäre für KM sicherlich, sich um den Kleinen und um ihre Schule zu kümmern.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 21.01.2011 13:36
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Wedi, Du wärst sicher in der Lage ein vernünftiges Gespräch zu führen, wenn Du ein Problem mit den Fotos hättest.

Ein vernünftiges Gespräch wäre wohl nicht möglich.
Ich habe aber kein Problem mit den Fotos, bin ja froh das ich endlich mal aktuelle Bilder meiner Tochter zu Gesicht bekomme. 😉

Gruss Wedi

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Geschrieben : 21.01.2011 13:41
(@jeanswilli)
Registriert

oh, sorry das tut mir leid.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 21.01.2011 13:46
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Heute ein kurzer Zwischenbericht. Also es gab natürlich erst mal ein kleines Hin und Her zwischen den Anwälten, ich habe inzwischen eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, natürlich dem Fall angemessen.

Inzwischen habe ich Beweise für das Fotoalbum der Tante meines Sohnes besorgt. Auf Grund dieser Beweise hat mein Anwalt dem Anwalt der KM mitgeteilt, dass es hier nachweisbar nicht um den Schutz des Kindes geht sondern um den Versuch, mir im Zusammenhang mit den Umgangsstreitigkeiten Schaden zuzufügen.
Warum sonst darf die Schwester der KM Fotos im Internet haben (sogar KM ist drauf) und ich soll für das Gleiche verklagt werden?
Mein Anwalt hat mit dem Schreiben die Angelegenheit für erledigt erklärt und mitgeteilt, dass er im Fall einer Klageerhebung als Prozessbevollmächtigter genannt werden soll.

So, nun heißt es abwarten ob Klage erhoben wird.
Bezahlt hab ich bisher nix.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2011 19:35
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo noch mal. Ich sollte Euch ja auf dem Laufenden halten, also hier noch mal der Stand. Das letzte Schreiben meines Anwaltes war am 8.2., bisher kam keine Antwort.
Ob ich das Ganze jetzt abhaken kann? Ich denke wenn wirklich eine Klage eingereicht worden wäre hätte ich schon was vom Gericht bekommen. Hat jemand eine Ahnung wie lange so was dauert?

Die nächste Aktion ist am Freitag, dann gibt es die Verhandlung zum Strafgeldantrag wegen Umgangsverweigerung.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2011 19:14
(@bagger1975)

Hallo Willi,

naja, bis eine Klage vom Gericht bearbeitet und zugestellt wird kann`s schon etwas dauern, d.h. ein paar Wochen.

Ich denke jedoch Gegenseite wird sich`s genauestens überlegen, denn Bilder sind ja umgehend gelöscht worden und die Unterlassungserklärung haste ja abgegeben. Damit fehlt eigtl. das sog. Rechtsschutzbedürfnis und wäre Unterlassungsklage mangels Wiederholungsgefahr unzulässig bzw. unbegründet.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2011 20:07
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