Hallo Willi,
ist echt eine Scheiss-Sache...und Dein Kind wird der KM hoffentlich irgendwann einmal seine deutliche Meinung dazu geigen!
mit der Antwort kannst Du leben, was die Gegenseite draus macht, das weiss man leider nie genau...
by the way:
genau genommen ist Auftraggeber Dein Kind (vertreten durch die KM); also stimmt "Auftraggeberin" nicht, auch wenn KM natürlich die treibende Kraft ist...
VG Michi
Moin Willi,
Für irgendeine Variante musste ich mich ja entscheiden. Ob jetzt gleich ein Sturm der Entrüstung auf mich einschlägt?
warum sollte irgendwas oder irgendwer auf Dich einschlagen? Wir können hier nur Erfahrungswerte und eine Menge Sachwissen einbringen; ob sich eine Ex, ein Anwalt oder im Zweifelsfall ein Gericht davon beeindrucken lässt, weiss hier niemand. Niemand, der Dir hier zu etwas Bestimmtem rät, kann dafür auch die (finanzielle) Verantwortung übernehmen. Deshalb musst Du die Antwort geben, die Du selbst verantworten kannst.
Insofern: Wait and see.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo, jetzt ist der Brief weg und ich kann sowieso nur noch abwarten. Mir ist schon klat dass Keiner wissen kann, was draus wird. Darf der Anwalt überhaupt Kosten von mir verlangen oder die Sache zum Gericht bringen, wenn KM mich vorher nicht in Verzug gesetzt hat? Und das hat sie wirklich nicht. Es gab lediglich mal eine Äußerung von ihr: mach dies nicht, mach jenes nicht und nimm die Bilder aus dem studi!
Das Schlimmste, was mir passieren kann ist doch, dass ich den Wisch irgendwann unterschreiben muss, oder? Und noch mal meine Frage: Da es sich hier um Zivilrecht und nicht um Strafrecht handelt, müsste ich doch bei einem evtl. Verfahren VKH bekommen, oder?
Gruß Willi
Hallo Willi,
das mit der VKH weiss ich nicht!
Zivilrecht scheint für Dich offenbar harmlos zu sein! Nur so zur Info:
Im schlimmsten Fall wirst Du einfach verurteilt das weitere Zeigen/Hochladen von Bildern zu unterlassen und das dann bei Meidung eines Ordnungsgeldes i.H.v. 250.000,- € für jeden Fall der Zuwiderhandlung ersatzweise Ordnungshaft. Daneben musst Du für die Beseitigung aller Bilder sorgen und Deinem Kind evtl noch Schmerzensgeld löhnen! Und für den dann verlorenen Prozess musst Du natürlich auch noch bezahlen (Gerichtskosten, Anwaltskosten der Gegenseite).
Deswegen war es zumindest einmal gut, dass Du das Anwaltsschreiben nicht unbeantwortet gelassen hast!
VG Michi
Das ist für mich gar nicht harmlos, aber wenn der Anwalt meiner Ex jetzt gleich Klage einreicht will ich doch wenigstens einigermaßen vorbereitet sein. Eine Zuwiderhandlung wird es mit Sicherheit nicht geben. Die Bilder habe ich bereits gelöscht und es ist doch (außer mir) auch niemandem ein Schaden entstanden.
Gruß Willi
Servus Willi,
lass Dir wegen der Sache keinen grauen Haare wachsen.
Egal wie es kommt, sogar vor Gericht wird Dir deshalb auch nicht viel passieren.
Ein halbwegs normaler Richter wird die Angelegenheit richtig einzuschätzen wissen...
Ich bin auf die Antwort des RAtten gespannt.
Ich tippe, dass das Wort "schriftlich" aus Deiner Antwort nochmal eine Rolle spielt...
Lies Dir einfach mal mein Urteil in Sachen "Verzug" durch. So ein paar Gemeinsamkeiten zu Deinem Fall können dort schon drinn stecken.
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1752.html
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Servus Staengler und Willi,
es ist richtig, dass die Kosten eines verzugsbegründenden Mahnschreibens eines RA grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind.
Jedoch ist fraglich, ob das Aufforderungsschreiben den Verzug erst begründet hat, oder ob dieser nicht vielmehr bereits gegeben war, denn Willi wurde lt. Gegenseite ja wiederholt fruchtlos aufgefordert. Wenn der Gegenseits der Nachweis dieser Behauptung gelingt (ggfs. durch Zeugen), dann war Willi in Verzug und besteht hieraus dann ein sog. materieller Kostenerstattungsanspruch im Hinblick auf die berechtigte Rechtsverfolgung. Dieser Kostenerstattungsanspruch kann sich i.Ü. auch der Rechtsgutverletzung selbst ergeben...
Erst einmal ruhig Blut und abwarten!
Durch Willi`s Antwort muss die Gegenseite schon genau prüfen, ob Gang zu Gericht überhaupt aussichtsreich erscheint.
Und Staengler Du hast Recht:
Es soll dort auch Richter mit Ausgemaß geben. Und diese Angelegenheit kann man in Willi`s Sinne gut "aufbereiten"!
Auf die Reaktion bin ich sehr gespannt
VG Michi
denn Willi wurde lt. Gegenseite ja wiederholt fruchtlos aufgefordert. Wenn der Gegenseits der Nachweis dieser Behauptung gelingt (ggfs. durch Zeugen), dann war Willi in Verzug und besteht hieraus dann ein sog. materieller Kostenerstattungsanspruch im Hinblick auf die berechtigte Rechtsverfolgung
Genau hier liegt der Hund begraben.
Und wie die Sache ausgeht können wir nicht vorhersagen.
Auf alle Fälle dreht es sich hier um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung im Bereich des BGB und der Schuldverhältnisse.
Ich rate Wille deshalb nochmals, die Emotionen aus dieser Angelegenheit ganz schnell draussen zu lassen.
Die Gegenseite sagt "zahlen" und Willi muss nur immer sinngemäß Antworten "Nein, ich zahle nicht". Ansonsten keine Aussagen mehr zum Thema, denn die interessieren hier niemanden mehr.
Und ob sie dann klagen wird man sehen. Auf alle Fälle kommt ja vorher auch noch der gerichtliche Mahnbescheid. Diesen muss Willi natürlich als völlig unbegründet zurückweisen!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo, der Anwalt kann doch aber auch gleich zum Gericht, weil ich die Unterlassungserklärung nicht abgegeben habe. Oder? Ich denke, er wird erst mal reagieren und versuchen mich unter Druck zu setzen.
Gruß Willi
So ist es.
Warte ab was kommt, und dann geben wir gerne wieder unsere Meinung dazu.
Übrigens brauchst Du dazu nicht unbedingt einen Anwalt (=Kosten)
Ich habe meine Sache damals auch allein durchgezogen und hatte Glück.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
Wenn der Gegenseits der Nachweis dieser Behauptung gelingt (ggfs. durch Zeugen), dann war Willi in Verzug
auch das ist so nicht richtig; an eine rechtlich wirksame Inverzugsetzung sind durchaus auch ein paar Formvorschriften geknüpft. "Mal was in der Richtung gesagt haben" reicht dafür nicht aus; auch nicht mit "Zeugen". Zum einen, weil "Zeugen" sowieso keine besonders tauglichen Beweismittel sind; zum anderen, weil es im Zeitalter der Telekommunikation ja wirklich keine Zumutung ist, eine Mail oder einen Brief zu schreiben, wenn einem an der Sache wirklich etwas liegt.
Ein Zivilrichter kann solche Dinge durchaus einschätzen; zumal, wenn sie zwischen getrennten/zerstrittenen Partnern stattfinden. "Ich mach Dich fertig!", "Du siehst Dein Kind nie wieder!" oder sogar "Ich bring Dich um!" sind in diesem Kontext emotionsgeladene Aussagen, aber ebensowenig justiziable Äusserungen wie "lösch die Bilder!" Auch nicht, wenn tatsächlich 5 "Zeugen" dabeistanden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
HI
Ein Zivilrichter kann solche Dinge durchaus einschätzen; zumal, wenn sie zwischen getrennten/zerstrittenen Partnern stattfinden. "Ich mach Dich fertig!", "Du siehst Dein Kind nie wieder!" oder sogar "Ich bring Dich um!" sind in diesem Kontext emotionsgeladene Aussagen, aber ebensowenig justiziable Äusserungen wie "lösch die Bilder!" Auch nicht, wenn tatsächlich 5 "Zeugen" dabeistanden.
Genau das ist es.
Auch ich wurde vom gegnerischen Anwalt
darauf hingewiesen sofort Bilder der kleinen nicht mehr online zu stellenen
naklar ich darf es halt nicht ihre ganze Verwandschaft wie Schwester und so die dürfen natürlich.
wir sind ja blos die Väter, in den Augen der EXEN sind wir nicht mal das sondern nur die Erzeuger,
die sich erdreisten Umgang einzuklagen.
OSR
Hi OSR, hast Du auch gleich so einen Zirkus gehabt oder ging das bei Dir gesittet ab?
Mein Anwalt hat bei der Umgangsverweigerung einen Brief an ihren Anwalt geschrieben und ordentlich vorgewarnt. Erst als ein absolut sinnloses Schreiben vom Anwalt kam und keinerlei Einsicht zu erkennen war hat er das Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Für die Vorwarnung musste KM meinem Anwalt nichts bezahlen.
Eine Unterlassungserklärung wegen ständiger Verleumdung habe ich mir auch verkniffen.
Gruß Willi
HI
Bei mir war es dann so, ich habe den gesagt das ich
diese nicht mehr zugänglich machen werden und dann war es ok.
OSR
nix bezahlt?
Ich denke das ist auch der normale Weg: KM mahnt schriftlich an, wenn dann keine Reaktion erfolgt kann Anwalt ja mit Unterlassung drohen. Erst wenn dann nichts passiert ist es meiner Meinung nach okay was der Anwalt hier bei mir sofort gemacht hat. Ich hätte beim Brief von KM schon reagiert, mich nach der Rechtslage erkundigt und sofort die Bilder gelöscht.
Geht hier nicht auch die KM das Risiko einer Klageabweisung ein? Dann bleibt sie doch auf den Kosten sitzen, oder?
Gruß Willi
Hallo Brille,
an eine rechtlich wirksame Inverzugsetzung sind durchaus auch ein paar Formvorschriften geknüpft.
Welche sollen das denn sein?
Verzug erfordert Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung. Mahnung bedeutet eindeutige Aufforderung zur Leistung.
Eine bestimmte Aufforderung der KM zum Löschen genügt, wenn durch Zeugen oder schriftliche Urkunde nachweisbar.
Man darf also insgesamt gespannt sein...ob die Gegenseite nur die Backen aufbläst oder doch ein As im Ärmel hat, welches Willi evtl. vergessen hat zu erwähnen.
VG Michi
Moin,
Verzug erfordert Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung. Mahnung bedeutet eindeutige Aufforderung zur Leistung.
Eine bestimmte Aufforderung der KM zum Löschen genügt, wenn durch Zeugen oder schriftliche Urkunde nachweisbar.
eben: Was ist an einer "Zeugenaussage" eindeutig? Jeder Richter weiss, was Inkonsistenz und Gefälligkeits-Zeugen sind. Und worin besteht die "Aufforderung zur Leistung", wenn jemand einfach etwas sagt; beispielsweise "verpiss dich!"?
Sind alle Anwälte blöd, die jede (!) Inverzugsetzung schriftlich machen - wo der Mandant doch einfach nur einen "Zeugen" neben sich setzen, die Gegenseite anrufen und sagen müssten "Zahl Unterhalt!", um diesen rechtswirksam in Verzug gesetzt zu haben?
Justiz in praxi funktioniert nun einmal anders als in der Theorie des Lehrsaals.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus Brille
Sind alle Anwälte blöd, die jede (!) Inverzugsetzung schriftlich machen
Nö, sind sie nicht!
Das schriftliche Vorgehen hat was mit der Beweisführung in der Praxis zu tun...aber neben dem Urkundbesweis (schriftlich) gelten alle sonstigen zulässigen Beweismittel der ZPO...Zeugen, Sachverständige, Inaugenscheinnahme usw.
Und wir sind hier nicht im Unterhaltsrecht! Letztlich muss Gegenseite das Gericht nur durch ein taugliches Beweismittel vom behaupteten Verzug überzeugen.
Grüssle zurück Michi
Und wir sind hier nicht im Unterhaltsrecht!
wegen der Anwaltskosten sind wir im BGB, Bereich Schuldverhältnisse
wegen der Bilder sind wir... beim Datenschutz, Grundgesetz, Telekommunikationsgesetz? Wo sind wir eigentlich?
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle