Wie wäre es damit: Obwohl sich die Fotos in einem privat geschützten Bereich befanden, habe ich sie entfernt und es werden auch keine mehr eingestellt. Und dann der Rest.
Gruß Willi
Hallo Willi,
ich hab mir das alles noch einmal genau überlegt! Klar, insgesamt eine ganz fiese Kiste der KM!
Aber:
Für Dich und andere wahrscheinlich schwer zu verstehen ist, dass der RA genau genommen nicht der Böse ist, sondern zum Schutz Deines Kindes in dessen Namen handelt! Das ist eine Chance für Dich! Du bist der Papa und willst selbstverständlich das gleiche, nämlich nur das Beste!
Und da helfen dann solche (mit Verlaub!) verstockten halbjuristischen Formulierungen und Rechthaberei von wegen Zugriff auf fremde Daten wenig. Dann bekommt KM nämlich genau das, was sie haben will und Willi geht in die Falle und muss zahlen.
Deine Antwort sollte ganz subtil freundlich sein im positiven Sinne und die nortwendigen Info`s enthalten, vonwegen:
Dankend Empfang bestätigen! Als Vater willst Du natürlich nur das Beste für Dein Kind, v.a. ganz besonders auch dessen Intim- und Privatsphäre schützen, warst jedoch als rechtlicher Laie bislang nicht so sensibel, hast jetzt eingehend nachgedacht und bedankst Dich für den Hinweis, die Bilder sind gelöscht, so etwas kommt nicht wieder vor usw.! und abschließend verweist Du darauf, dass sich ganze Angelegenheit nach eingehendem Überdenken eigentlich als nicht so gravierend darstellt, denn
1. Schwester der KM hat/hatte bislang auch Bilder dort (gleich ausdrucken und mitschicken!)
2. Interner Bereich (Zugriff nur sehr eingeschränkt)
3. Mißverständnisse mit der KM kommen unverständlicherweise immer wieder vor, d.h. es ist nicht auszuschließen, dass diese Missverständnisse leitender Grund für die eigentlich nicht notwendige Einschaltung des RA sind).
Abschließend verdeutlichen im Sinne des gemeinsamen außergerichtlichen Einvernehmens sich an den Kosten ggfs. zu beteiligen und für Vorschläge offen zu sein (dann liegt der Ball wieder drüben!).
Diese Antwort soll die Gegenseite dann erst einmal vor Gericht vorlegen!
Ich glaube, wenn jetzt noch ein paar andere hier über diesen Vorschlag nachdenken und beim formulieren mithelfen, fährt Willi auf rechtlicher, psychologischer und finanzieller Ebene deutlich besser und geht souverän aus der Sache raus.
Vg Michi
Hi
In>diesem<Verfahren sagt das Gericht eindeutig aus:
In dem beliebtem Sozial Network kann sich jedermann kostenlos anmelden-somit waren die Bilder de facto für jeden User sichtbar.Das Gericht hat bewusst offen gelassen, ob der Fall anders zu beurteilen wäre, wenn der Vater die Bilder nur seinem engsten Familien und Freundeskreis zugänglich gemacht hätte.Gerade durch die besonderen Privatsphäreeinstellung, die auf jedes Fotoalbum oder auch das gesamte Profil angewendet werden können, hätte er eine netztwerk-bzw internetweite Veröffentlichung umgehen können.[/i]
Das war bei Willi der Fall, er hat eigentlich keine Fotos veröffentlicht, und kann deswegen auch nicht belangt werden.
Wenn auch ein kleines Restrisiko bleibt, würde ich das in Kauf nehmen.
Für Dich und andere wahrscheinlich schwer zu verstehen ist, dass der RA genau genommen nicht der Böse ist, sondern zum Schutz Deines Kindes in dessen Namen handelt! Das ist eine Chance für Dich! Du bist der Papa und willst selbstverständlich das gleiche, nämlich nur das Beste!
In Mamis Auftrag will der RA nur eines und zwar:geldverdienen.
1. Schwester der KM hat/hatte bislang auch Bilder dort (gleich ausdrucken und mitschicken!)
Warum bekommt dann nur Willi einen schicken Brief vom RA?
Weil Mutti als Sprachrohr der Kinder den Willi ärgern will und der RA sieht sein Geld.
Ich bleibe bei meiner Meinung weiter oben.
Gruss Wedi
Moin, ich hab ja noch ein paar Tage Zeit bis ich antworten muss. Heute und morgen muss ich wieder arbeiten, meine 2 freien Tage habe ich fast komplett am PC verbracht. 😉
Ich guck aber zwischendurch immer wieder rein, vielleicht ist ja bis Montag eine Lösung in Sicht.
Und wieder geht ein liebes Dankeschön an alle, die sich über meine Probleme den Kopf zerbrechen.
Gruß Willi
Hallo wedi,
es geht einzig darum, wie jeanswilli da möglichst unbeschadet raus kommt...da sind wir uns wohl einig...
es führen bekanntlich auch viele Wege nach Rom...
Willi muss reagieren, das belegt ja die Entscheidung (eines Amtsgerichts) recht deutlich! Ich habe mir die Entscheidungsgründe gezogen und dort ist auch einschlägige Fachliteratur zitiert!
Die ganze Angelegenheit als nur lächerlich abzutun, ist für Willi gefährlich und birgt für ihn erhebliche Risiken; sein einziges taugliches Gegenargument ist der "eingeschränkte Zugriff". Aber auch hier wäre ich zurückhaltend. Was, wenn Willi dort 250 "Freunde" hat? Was ist ein kleiner Kreis?
Also stellt sich nur die Frage, wie Willi reagiert; und insofern verweise ich noch einmal auf meinen gestrigen Vorschlag Nr. 81, nämlich sehr subtil und freundlich zu antworten, die notwendigen Erklärungen abzugeben und die Gegenseite damit ins Leere laufen zu lassen, anstatt auf Krawall zu machen!
Vg Michi
Okay aber ist das nicht wieder ein Schuldeingeständnis?
Ich kann dir nicht folgen. Du hast die Fotos doch im Netz gehabt, das ist belegt. Die Frage nach einem 'Schuldeingeständnis' stellt sich daher nicht. Ebensowenig wie die, ob die KM den Zugriff auf die Fotos berechtigt durchführte. Das ist alles völlig irrelevant. Die hier schon vorgebrachten ach so cleveren Formulierungen mit Geiere und gar Drohungen bringen genau gar nichts, die verärgern allenfalls die Gegenseite noch weiter, so dass sie wirklich umgehend zum Gericht tappert. Und da hast du dann sehr schlechte Karten. Man sollte eine Schlacht nur dann beginnen, wenn man Siegchancen hat, die sehe ich hier nicht.
Ich bleibe bei meinem Vorschlag. Die einzige Alternative ist IMO: die 400€ zahlen und zugleichg eine abgeänderte UE unterschreiben. Der Anwalt scheint sich eher als hauptamtlicher Abmahner zu betätigen, nicht als Familienrechtler, darauf deuten diverse abmahnbranchenübliche Formulierungen hin, etwa 'unter Ausschluß des Fortsetzungszusammenhangs...'. Deshalb ist die UE unbedingt zu entschärfen, so wie die aufgestellt ist, darf die niemals unterschrieben werden. Sondern etwa so:
- alles bis einschließlich 1a übernehmen
- aus 2a 'oder von Dritten' streichen
- den ganzen Rest streichen
/elwu
Hi
... sind angesichts des Sachverhaltes Kokolores.
Die hier schon vorgebrachten ach so cleveren Formulierungen mit Geiere
Kann man auch netter ausdrücken. :exclam:
Ich kann dir nicht folgen. Du hast die Fotos doch im Netz gehabt, das ist belegt.
Richtig und zwar im geschützten privaten Bereich
Ebensowenig wie die, ob die KM den Zugriff auf die Fotos berechtigt durchführte.
Sehe ich anders.
Ich bleibe bei meinem Vorschlag. Die einzige Alternative ist IMO: die 400 zahlen
Und nächste Woche kommt ein Schreiben, das er nicht mehr betrunken Autofahren soll, obwohl er es nie getan hat.Kostet dann mal eben 400,-Euro.
und zugleichg eine abgeänderte UE unterschreiben.
Er kann ja dann auch gleichzeitig dafür unterschreiben, das er nie wieder irgend etwas böses tut, muss sich natürlich nachfragen in allem was er tut, was in den Augen der KM böse ist.
es geht einzig darum, wie jeanswilli da möglichst unbeschadet raus kommt...da sind wir uns wohl einig...
Da sind wir uns einig.
Ich sehe die Fotos nicht als veröffentlicht an und das Geeiere einfach alles hizunehmen überzeugt mich nicht.
Ich bleibe bei meiner Meinung.
Gruss Wedi
Hallo elwu,
wir verstehen uns offensichtlich ...und das aus guten Gründen!
Jedoch Deine Einschätzung:
"Der Anwalt scheint sich eher als hauptamtlicher Abmahner zu betätigen, nicht als Familienrechtler, darauf deuten diverse abmahnbranchenübliche Formulierungen hin, etwa 'unter Ausschluß des Fortsetzungszusammenhangs...'. "
teile ich nicht! Die Sache mit dem Fortsetzungszusammenhang etc. findet sich so in jedem Praxishandbuch für RA! Die Formulierungen würde also jeder andere reguläre Nichtabmahnanwalt, der seine Arbeit gut macht, ebenso verwenden; i.ü. auch Familienrechtler.
Also im Ergebnis:
Entschärfte UE abgeben und dies wohl am besten in ein sehr "freundliches" Schreiben verpacken. Krawallrethorik bringt absolut nix!
und @wedi: das hat nichts mit "alles hinnehmen" zu tun.
Vg Michi
Hi, es sind ja inzwischen wieder ein paar Meinungen hinzugekommen. Ich hab natürlich auch weiter nachgedacht. Ob ich in dem Schreiben noch darauf hinweise, dass ich mit der Schwester der KM im studi befreundet bin? Es war glaube ich für beide Seiten (Vater und Tante) immer eine schöne Sache, über das Fotoalbum des anderen ein wenig am Leben des Kleinen im anderen Familienteil teilzuhaben. Dies war auch einer der Hauptgründe für mich überhaupt Bilder einzustellen. Die Hoffnung bestand immer ein wenig darin, dass KM über ihre Schwester sieht, dass es dem Kleinen bei mir gut geht und ich mich um ihn kümmere (was sie mir ja nicht zutraut).
Gruß Willi
Hallo Willi,
ich versteh das vollkommen, hatte bis vor ca. 3 1/2 Jahren auch noch Bilder meiner Tochter auf einem Netzwerk (ohne SR), die Dinge dann aber nach einigem Nachdenken gelöscht und meinen account gekündigt!
Und lies das einmal: http://www.swr.de/ratgeber/multimedia/babyfotos-im-internet/-/id=1818/nid=1818/did=7103910/dlt6cm/index.html
bringt einen durchaus auf Gedanken...
Dich hat`s jetzt halt dummerweise erwischt und deswegen machen sich ja hier auch einige echt fundierte Gedanken, um Dir zu helfen, damit Du dieser Dame (der es wohl um anderes geht) nicht auf den Leim gehst...
VG Michi
Ob ich in dem Schreiben noch darauf hinweise, dass ich mit der Schwester der KM im studi befreundet bin? Es war glaube ich für beide Seiten (Vater und Tante) immer eine schöne Sache, über das Fotoalbum des anderen ein wenig am Leben des Kleinen im anderen Familienteil teilzuhaben. Dies war auch einer der Hauptgründe für mich überhaupt Bilder einzustellen. Die Hoffnung bestand immer ein wenig darin, dass KM über ihre Schwester sieht, dass es dem Kleinen bei mir gut geht und ich mich um ihn kümmere (was sie mir ja nicht zutraut).
Hallo,
und was, glaubst du, kommt darauf von der gegenseite? Ein freundlich-verständnisvolles tätscheln auf die Schulter? Wie auch immer, ich klinke mich jetzt aus hier. Mach' was du für richtig hältst. Es ist allein deine Verantwortung. Halte uns bitte auf dem laufenden über die weitere Entwicklung.
/elwu
Hallo, im Moment tendiere ich dazu, es mit der Richtung (Antwort 81) von Michi zu versuchen. Ich werde es morgen früh mal versuchen zu formulieren. Die volle Schuld werde ich hier nicht freiwillig auf mich nehmen, weil 1. die KM nicht vernünftig mit mir gesprochen, geschweige denn mir ihre Bedenken irgendwie mitgeteilt hat, 2. die Bilder im geschlossenen Bereich waren und 3. die Schwester bis zum Zeitpunkt der Unterlassung auch Bilder im studi hatte. Der Anwalt kann das doch maximal ablehnen und wird sich sicher noch mal äußern bevor er die Sache zum Gericht gibt.
Gruß Willi
Moin, ich versuche es noch mal:
Sehr geehrter Herr..., ihr Schreiben vom... habe ich erhalten, vielen Dank dafür.
Natürlich möchte ich als Vater nur das Beste für mein Kind, vor allem ganz besonders auch dessen Intim- und Privatsphäre schützen. Als rechtlicher Laie war mir bisher eine Gefahr, die von den Fotos ausgehen könnte, nicht bewusst. Ich bedanke mich für Ihren Hinweis, die Fotos wurden sofort gelöscht und es werden von mir auch keine neuen Bilder eingestellt.
Nach eingehendem Überdenken halte ich die Reaktion durch die Antragstellerin für nicht angemessen. Ich habe die Fotos im geschützten Bereich, also nicht für die Öffentlichkeit zugänglich eingestellt. Bislang hatte auch die Schwester von ... Bilder auf der Plattform, diese wurden zeitnah mit dem Schreiben von Ihnen entfernt. Leider kommen unverständlicherweise immer wieder Missverständnisse mit der Kindsmutter vor. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Missverständnisse leitender Grund für die eigentlich nicht notwendige Einschaltung eines Rechtsanwaltes sind. Ein schreiben oder ein vernünftiges Gespräch durch die Antragstellerin wären völlig ausreichend gewesen.
Im Sinne des gemeinsamen außergerichtlichen Einvernehmens wäre ich gegebenenfalls bereit, mich an den Anwaltskosten zu beteiligen und bin für Vorschläge offen.
Mit freundlichen Grüßen
Ist das so in etwa okay?
Danke! Willi
Servus Willi,
um Deine Verwirrung zu vervollständigen: Für mich ist das NICHT ok!
Verzichte auf jeglichste Erklärungen und Rechtfertigungen. Damit gibst Du dem Anwalt nur erneute Aufhänger für alles Mögliche.
Egal was Du schreibst - Du wirst eine erneute Antwort mit einer erneuten und höheren Rechnung von ihm erhalten, weil Du Dich immer noch seiner Forderung widersetzt.
Schreib ihm kurz und kanckig, dass die KM Dich nicht mit Fristsetzung zur Entfernung der Bilder aufgefordert und somit gültig in Verzug gesetzt hat. Und außerdem waren die Bilder nicht für die Öffentlichkeit einsehbar, sondern nur für einen von Dir festgelegten Freundeskreis.
Lass alles weg von wegen "sie hat sich unerlaubt Zugang verschafft", "mir war nicht klar, dass das nicht ok ist..." usw.
Interessiert keinen Menschen.
Dreh- und Angelpunkt seiner Forderung ist, ob Dich die KM vor seinem Auftritt wirksam in Verzug gesetzt hat. Dazu ist eine eindeutige Aufforderung mit Fristsetzung erforderlich und die hat sie nicht.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Okay also Antwort 78 von elwu? Das Schlimmste was mir passieren kann ist ja wohl Gericht. Dann gibt`s VKH und der Staat muss für so einen Sche... aufkommen?
Gruß Willi
Ja!
Aber ergänzt um den Satz von wedi:
"Ich bitte sie zur Kenntnis zu nehmen, das die Fotos in meinem privaten-geschützem-Bereich ausschließlich für mich und von mir eingeladenen Freunden zu sehen waren."
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Okay dann mache ich das jetzt so und warte ab wass passiert.
Gruß Willi
:thumbup:
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo steangler und Willi,
der Ton macht im Leben bekanntlich die Musik...ganz unabhängig von Anspruchsgrundlagen...
Manchmal gibt es kein richtig oder falsch, schwarz oder weiss...
Anregungen für das außergerichtliche Vorgehen, damit Willi nicht in die gestellte Falle tappt und ein gerichtliches Verfahren vermieden wird, gab`s genug...(v.a. sollte UE in entschärfter Form abgegeben werden!)
Also Willi,
antworte wie Du es richtig findest...Du bist für Dich verantwortlich...
ich sehe das im Ergebnis ganz genau wie elwu und bin gespannt, wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt...
Sollte daraus tatsächlich ein einstweiliges Verfügungsverfahren oder eine Unterlassungklage werden, bekommst Du sicher weitere Ratschläge/Hilfe.
Vg Michi
Hallo,
ich hab jetzt folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr...,
Ihr Schreiben vom... habe ich erhalten.
Die Fotos wurden von mir entfernt, es werden keine neuen mehr eingestellt.
Eine schriftliche Aufforderung durch Ihre Auftraggeberin habe ich allerdings niemals erhalten, dann hätte ich natürlich die Fotos umgehend entfernt.
Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass die Fotos in meinem privat-geschützten Bereich ausschließlich für mich und von mir eingeladene Freunde zu sehen waren.
Wegen der Gebühr wenden Sie sich bitte an Ihre Auftraggeberin.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrieben, eingetütet und weggeschickt.
Für irgendeine Variante musste ich mich ja entscheiden. Ob jetzt gleich ein Sturm der Entrüstung auf mich einschlägt?
Gruß Willi