Es gibt für die Aufforderung keine Beweise. Ich mache jetzt ein Schreiben an den Anwalt fertig und stelle es dann hier ein. Okay?
Gruß Willi
Hi
Es gibt für die Aufforderung keine Beweise.
Das hört sich für mich so an, als ob die Behauptung in dem Schreiben wahr ist. 😡
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Willi,
wie oldie in #56 bereits schrieb (und ich auch schon in #9), kommt es ganz wesentlich darauf an, ob Deine Ex gerichtsfest beweisen kann, Dich mindestens einmal aussergerichtlich aufgefordert zu haben, diese Bilder von Deiner Seite zu entfernen. Dafür reicht nicht die unscharfe Angabe, während einer Kindesübergabe oder am Telefon einmal etwas in dieser Richtung genuschelt zu haben; das sollte eigentlich schriftlich passiert sein (wobei auch eine e-Mail oder ggf. auch die Aussage eines Ohrenzeugen genügen könnte). Du selbst weisst am besten, ob es einen solchen Nachweis gibt.
Wunschdenken wird Dir dabei nicht viel nützen. Davon hängt nämlich ab, ob die Einschaltung eines Anwalts nötig war oder ob hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden soll. Im ersten Fall wirst Du um die Bezahlung seiner Rechnung nicht herumkommen; da gibt es dann auch keinen Verhandlungsspielraum. Und bei Nicht-Bezahlung hätte der Anwalt dann einige Möglichkeiten, seine Rechnung gegen Dich durchzusetzen - mit zusätzlichen Kosten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Und das soll funktionieren?
Du müsstest noch dem Hinweis folgen -> "Dieses Bild einbetten" rechts auf der imageshack Seite.
Den dabei erzeugten Link bettest du dann hier mit dem Knopf "Bild einfügen" oben in der Werkzeugleiste, wo du auch die Knöpfe für Fettdruck, Zitate, Weblink einfügen findest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Jetzt erst mal der Entwurf meines Schreibens:
Sehr geehrter Herr..., Ihr Schreiben vom 11.01.2011 habe ich erhalten.
Die Fotos habe ich sofort gelöscht und ich werde auch zukünftig keine Bilder meines Sohnes ohne Einverständnis der Mutter im Internet einstellen.
Die Fotos waren nicht öffentlich zugänglich, sondern sie befanden sich in einem geschützten Bereich. ... hat sich über eine Dritte Person Zugang zu meiner Seite verschafft, nur so konnte sie das Fotoalbum sehen und die Bilder ausdrucken.
Die von Ihnen verlangte Unterlassungserklärung in dieser Form halte ich für unangemessen, ein Schreiben mit Fristsetzung durch die Kindsmutter oder gegebenfalls durch Sie wäre völlig ausreichend gewesen.
In einem ähnlichen Fall vom 3.2.2010 wurde vor dem Amtsgericht Menden (AZ526/09) verhandelt. Hier hatte auch ein Vater Bilder in vergleichbarer Anzahl bei Studivz eingestellt, allerdings ungeschützt. Der Streitwert in diesem Verfahren wurde auf 600€ festgelegt, diese Summe würde ich auch in meinem Fall für angemessen halten.
Es wurden weder Fotos zu kommerziellen Zwecken verwendet, noch ist jemandem ein finanzieller oder persönlicher Schaden entstanden. Die sich daraus ergebenden Anwaltsgebühren in Höhe von 58,80€ werde ich, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, bis zum 25.01.2011 überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ist das so in etwa okay? Es gibt keine handfesten Beweise, aber sie hat mich ja schon einmal bei der Polizei angezeigt und dann versucht Leute zu finden, die für sie aussagen. Gott sei Dank hat das damals nicht geklappt, aber ich traue ihr inzwischen alles zu.
Gruß Willi
Moin Willy,
die Möglichkeit einer falschen Zeugenaussagen besteht immer - allerdings mit dem Risiko, diese dann auch eidesstattlich versichern zu müssen. Das ist für diese "Zeugen" dann kein Spass mehr; die meisten "Freunde" ziehen an dieser Stelle den Schwanz ein.
Bevor Du das abschickst, daher nochmal die Gewissensfrage: Hat Deine Ex vor der Einschaltung dieses Anwalts Dir gegenüber irgendwas getan, was als belegbare (!) Aufforderung zum Löschen dieser Bilder verstanden werden konnte und vor allem auch bewiesen werden kann?
Mit Deinem Textentwurf gibst Du den Vorgang sowie die Rechtmässigkeit der Einschaltung des Anwalts nämlich zu. Und Deiner Auffassung über die Höhe des Streitwerts muss dieser sich nicht anschliessen; er muss das nicht einmal diskutieren, sondern kann weiterhin sagen "400 EUR auf den Tisch des Hauses, sonst Klage!"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Ich würde schreiben:
Sehr....., Ihr Schreiben vom .... habe ich erhalten.
Ich bitte sie zur Kenntnis zu nehmen, das die Fotos in meinem privaten-geschützem-Bereich nur für mich und von mir eingeladene Freunde zu besichtigen waren.
Wie Ihre Auftraggeberin sich zu diesem Bereich Zugang beschaffte entzieht sich meiner Kenntnis und wie das strafrechtlich zu würdigen ist bleibt von meiner Seite aus zu prüfen.
Vorsorglich habe ich die Fotos entfernt.
Wegen Ertstattung Ihrer Kosten des Hinweises, wenden sie sich bitte an Ihre Auftraggeberin.
Anbei Ihr Schreiben zu meiner Entlastung zurück.
Mfg
So in etwa hatte ich mir gedacht
Hallo, ich werde den unteren Teil weglassen und die Erstattung der Anwaltskosten zurückweisen.
Die KM hat mir gesagt, ich soll die Bilder aus dem vz nehmen. Das hab ich aber schon mal geschrieben. Es gab aber definitiv keine e-mails, Schriftstücke oder dergleichen, die eine Aufforderung belegen können.
Ich hatte hier schon mehrfach den Rat bekommen, eine eigene Unterlassungserklärung abzugeben. So was in der Art habe ich versucht.
Gruß Willi
Hi, das Schreiben von Wedi trifft es eigentlich gut. Ich werd jetzt mal warten, ob noch Hinweise kommen und dann nehme ich noch mal Anlauf für ein Schreiben.
Gruß Willi
und Danke noch mal!
Ja, ich schließe mich auch wedis Vorschlag an.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Willi,
ich würde mich auch im Wesentlichen an wedi's Vorschlag halten und diesen noch ein bisschen ergänzen:
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"Ich bitte sie zur Kenntnis zu nehmen, das die Fotos in meinem privaten-geschützem-Bereich nur für mich und von mir persönlich eingeladene Freunde zu sehen waren; vergleichbar einem privaten Familien-Fotoalbum. Von einer widerrechtlichen Veröffentlichung kann in beiden Fällen keine Rede sein.
Wie Ihre Auftraggeberin sich zu diesem Bereich Zugang beschaffte entzieht sich meiner Kenntnis und wie das strafrechtlich zu würdigen ist, wäre ggf. zu prüfen.
Vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe ich die Fotos trotzdem entfernt.
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Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
es macht richtig Spaß eure Antwortvorschläge zu lesen, wenn ich das mal so sagen darf.
wedis Variante, von brille verbessert, ist nun mein Favorit.
Denn das hat mich ja auch schon die ganze Zeit gestört, dass die Fotos nicht veröffentlicht wurden, sondern im geschützten Bereich waren.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Ja, Ihr seit alle so lieb zu mir! Aber ob das KM und ihren Advokaten davon abhält zum Gericht zu gehen?
Wegen der Wiederholungsgefahr vielleicht? Oder wegen der Kosten?
Gruß Willi
Moin Willi,
Ja, Ihr seit alle so lieb zu mir! Aber ob das KM und ihren Advokaten davon abhält zum Gericht zu gehen?
das weiss man nie; vor allem, wenn eher Rachemotive als ein tatsächlicher und anders nicht aus der Welt zu schaffender Rechtsverstoss das Motiv ist. Wie ich schon schrieb: Deine Ex kann Dich jederzeit wegen allem und jedem anzeigen oder verklagen; auch weil Du Dein Auto falsch geparkt hast. Was nicht bedeutet, dass man sich deswegen in vorauseilender Resignation unnötig klein machen muss.
Mit einem Schreiben wie dem vorgeschlagenen signalisierst Du jedenfalls gleich Mehreres:
- Du lässt Dich nicht ins Bockshorn jagen
- Du kennst Deine Rechte
- Du weisst, dass Deine Ex ihr Wissen aus einer zweifelhaften und möglicherweise nicht verwertbaren Quelle hat (vergleichbar einem illegalen Tonbandmitschnitt) und bist bereit, das bei Bedarf auch so vorzutragen
- Eine eventuell im Raum stehende Klage schreckt Dich nicht. Dann hat möglicherweise die Ex die Kosten an der Backe, und blamiert ist sie auch noch. Es geht ja nicht (nur) um die Höhe des jetzt verlangten Anwaltshonorars, sondern auch darum, womit sie Dich in Zukunft piesacken könnte. Wenn sie mit dieser lächerlichen Foto-Geschichte Erfolg hat, könnte das eine Ermutigung sein, mit anderen Dingen weiterzumachen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Leute,
inzwischen hat sich ja so einiges getan...
Die Angelegenheit ist wirklich vertrakt...
Wedi`s Vorschlag in Ehren, aber irgendwelche Hinweise, wie, warum und ob berechtigterweise sich die KM Zugang zu der Seite verschafft hat sind erstmal vollkommen schnuppe! auch die ggfs. strafrechtliche Relevanz!
Argument: Lt. Anwaltsschreiben ist der gestörte Unterlassungsgläubiger einzig und alleine das Kind. Einzig der Schutz dessen Persönlichkeitsrechte werden hier durch die Unterlassung geltend gemacht! Nichts anderes!
KM ist nur gesetzlicher Vertreter des Kindes! Rechtsinhaber ist das Kind - basta! Und ich bezweifle, dass sich ein allenfallsiges Fehlverhalten des gesetzlichen Vertreters (Einloggen in den internen Bereich) zu Rechtsnachteilen des Kindes führt! Denn im dt. Recht gilt der absolute Schutz von Minderjährigen und Geschäftsunfähigen!
Tatsache ist wohl:
1. Willi hat Bilder eingestellt! Beweis: Ausdrucke; d.h. Eingriff in fremdes Recht +
2. Willi war mangel SR nicht berechtigt; Rechtswidrigkeit +; Rechtfertigungsründe?
3. Willi wurde offensichtlich wiederholt um Löschung gebeten, allerdings fruchtlos! somit: fortgesetzte Rechtsgutverletzung und handgreifliche Wiederholungsgefahr +!
D.h. m.E. besteht ein klasklarer Unterlassungsanspruch des Kindes! dass das alles eine fiese Aktion der KM ist, ist klar, ändert aber erstmal nix!
bei zivilgerichtlicher Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs gilt der Beweismaßstab der ZPO, d.h. es sind alle Beweismittel zulässig! nicht nur schriftliche Urkunden o.ä.! Es genügt für die KM ein Zeuge, der ebstätigen kann, dass Willi zur Beseitigung aufgefordert wurde!
Ergebnis:
Willi kann die bestehende Wiederholungsgefahr und drohende Klage nur durch UE beseitigen. Wegen den Kosten würde ich nicht zu sehr rumzicken udn verhandeln. Ein gerichtlichen Verfahren geht wahrscheinlich durch wie Butter und verursacht höhere Kosten
VG Michi
Och nö, und wieder alles auf Anfang.
Was kann mir denn im schlimmsten Fall passieren wenn sie vor Gericht geht und gewinnt? Gibt es in so einer Angelegen VKH oder muss ich dann mit 20 Insolvenz anmelden?
Gruß Willi
Ich würd's mit wedis von brille ergänztem / verbesserten Schreiben versuchen und dann siehst du weiter. Es ist besser als in der Gegend herum zu eiern und hätte, könnte, sollte bringt dich nicht weiter. Versuch macht kluch 😉 Schlimmer wird's durch den Brief bestimmt nicht und mehr als Tinte, Papier und Porto kostet es erst mal auch nicht.
LG, das Schwarzwaldmädel
Versuch macht kluch
Sehe ich auch so und vieleicht auch noch Erfolgsaussichten.
Gruss Wedi
Ich bitte sie zur Kenntnis zu nehmen, das die Fotos in meinem privaten-geschützem-Bereich nur für mich und von mir eingeladene Freunde zu besichtigen waren.
Wie Ihre Auftraggeberin sich zu diesem Bereich Zugang beschaffte entzieht sich meiner Kenntnis und wie das strafrechtlich zu würdigen ist bleibt von meiner Seite aus zu prüfen.
Hallo,
dieser Ansatz und vor allem die Drohung sind angesichts des Sachverhaltes Kokolores. Ich würde erst mal schreiben
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Sehr geehrter Herr Wahnwalt,
die Fotos wurden von mir entfernt, es werden von mir keine mehr eingestellt. Eine schriftliche Aufforderung dazu durch Ihre Auftraggeberin habe ich allerdings niemals erhalten, denn dann hätte ich natürlich die Fotos umgehend entfernt. Wegen ihrer Gebühren wenden Sie sich daher bitte an Ihre Auftraggeberin.
Mit freundlichem Gruß
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und dann mal sehen, was er antwortet.
/elwu
Okay aber ist das nicht wieder ein Schuldeingeständnis?
Gruß Willi