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Strafbewährte Unterlassungserklärung

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(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

doch, doch, sie hat ja auch Fotos ausgedruckt.

Ja aber wie will sie beweisen dass sie die aus DEINEM Konto ausgedruckt hat?

Die Fotos könnten ja auch prints aus ihrem Fotoalbum sein. Und deine Startseite hat sie extra gedruckt.

*maldummgestellt*

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 21:49
 elwu
(@elwu)

Hallo! Ich weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin. Gerade habe ich vom Anwalt meiner Ex ein Schreiben bekommen. Ich habe Bilder von meinem Sohn im Studi-vz, diese können nur meine Freunde sehen.

KM hat sich durch jemanden Zugang zu meiner Seite verschafft, Bilder ausgedruckt und mir über ihren Anwalt eine Unterlassungserklärung geschickt. Jetzt soll ich 400€ Anwaltskosten zahlen und die Erklärung unterschreiben.

1) Nichts unterschreiben, erst mal gar nicht antworten. Wie lautet die Fristsetzung?
2) Diesen Anwaltsschreib hier (anonymisert) posten
3) Vielleicht ein Sonderfallforum einrichten lassen, und dort die inkriminierenden Bildschirmfotos posten

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 21:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ginnie,
das halte ich für gewagt.

Es könnte ja durchaus sein, dass sie noch Ausdrucke hat, auf denen steht: "hochgeladen von Jeanswilli" oder ähnliches.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 22:00
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja, vielleicht sehe ich es zu sportlich.
Und wenn er jetzt sagen würde, das Material des Anwaltes beweist ja nur dass er ein Konto da hat, und es sind keine Fotos des Kindes in seinem Konto öffentlich sichtbar (damit sagt er ja nicht dass keine drin waren, also lügt er nicht, außerdem waren sie nie öffentlich sondern im geschützten Bereich), und er bedankt sich für den Hinweis, und wird keine Bilder ins Internet stellen, und übrigens ist ja die Startseite, die da ausgedruckt wurde, wie man sieht aufgerufen aus dem Konto des Freundes xy, und er hat sein Konto nur Freunden zugänglich gemacht, also ist nichts öffentlich, dann sind die wieder am Zug. 

ligr ginnie... die nunmal Frechheit gern mit Frechheit beantwortet  :phantom:

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 22:12
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Also Frist ist der 21.1., da sie die Fotos direkt vom Netz gedruckt hat, steht oben der Link. Das Schreiben stelle ich ein, geht aber erst morgen früh, weil ich dafür an den Computer von meiner Mutter muss. Ich hab keinen Scanner. Die Fotos sind halt 3 Babyfotos, aber natürlich die, wo er nur die Windel anhat. Die Fotos wurden übrigens bei ihr zu Hause von mir aufgenommen, als er noch ganz winzig war und wir noch ein Paar.  Ich hab mich inzwischen auch an studi gewand und den Fall geschildert. Vielleicht haben die ja Erfahrung mit solchen Dingen.

Aber ich danke euch allen ganz, ganz dolle für das Interesse und die vielen Ratschläge. Auch wenn es für viele von euch vielleicht manchmal etwas "kindisch" ist, was ich hier schreibe hilft es mir doch sehr immer ein Feedback zu bekommen und zu wissen, dass ich nicht ganz alleine bin mit dem Schei...

Ich bin ja auch noch klein  😉 im Vergleich zu euch.

Danke! Willi

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 22:18
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hej Jeanswilli, auch wenn ich zur Zeit doppelt so alt bin wie du (oh je!!!) so lerne ich doch auch heute noch täglich was dazu.
was meinst du wieviel Freude wir mit der wildgewordenen ex meines Mannes haben...und immer kommen neue Sachen, die ich meinem reichen Erfahrungsschatz hinzufügen kann...na ja um ehrlich zu sein, könnte ich darauf echt verzichten...

also, Kopf hoch, und bleib wie du bist!!

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 13.01.2011 22:24
(@jeanswilli)
Registriert

Wie haltet ihr das nur aus? Wenn ich mir vorstelle, das geht jetzt seit 2 Jahren. Alle paar Monate zum Gericht, JA, Vorwürfe, Verleumdungen, Lügen. Ich bin gerade an dem Punkt wo ich alles hinwerfen möchte. Den Vätern die sich gar nicht kümmern, rennen die Kinder auch noch hinterher.

Wie soll ich das noch mindestens 16 Jahre ertragen ohne irgendwann komische Gedanken zu bekommen?

Immer wenn ich denke jetzt geht nichts mehr kommt was Neues.

Gruß Willi 

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 22:31
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Halllo Willi,

ich bin mir nicht sicher, ob es hilfreich ist oder ob es nur unnötig weiteres Öl ins Feuer gießt, aber um nochmal auf diesen Punkt zurück zu kommen:

Vielleicht sollte ich noch anmerken dass ich nicht damit einverstanden bin, dass KM über Dritte in meinen eigentlich geschützten Bereich eindringt?

Vielleicht könntest du Madame bei Gelegenheit stecken, dass sie selbst möglicherweise durch diese Aktion ebenfalls auf Kriegsfuß steht mit dem Strafgesetzbuch, nämlich mit § 202a, "Ausspähen von Daten":

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Die Daten (Bilder) waren elektronisch gespeichert, und sie waren nicht für Madame bestimmt, d.h. sie lagen in einem geschützten Bereich, zu dem sie keinen Zugang hatte und haben sollte. Sie hat die Zugangssicherung ausgehebelt, indem sie per "social engineering" oder mit welchen sonstigen Mitteln auch immer einen Doofie gefunden hat, von dem sie illegalerweise ein Passwort erhalten hat (eventuell ist das dann StGB §202c statt §202a).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 14.01.2011 03:18
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen.

§ 202a, "Ausspähen von Daten"

wobei Ex sich vermutlich immer damit rausreden wird, dass Sie dem Kontakt nur über die Schulter geschaut hat oder von dem Kontakt mit den Ausducken auf den Sachverhalt hingewiesen wurde.

Ich würde es machen wie von Beppo vorgeschlagen:
Eigene, softe Formlierung zur Unterlassung und das Kostenthema höflich, aber bestimmt runterkochen.

Viel Erfolg, TH

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 09:08
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, wie gestern besprochen versuch ich gerade das Schreiben einzustellen.
Leider funktioniert es nicht. Wie mache ich das?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2011 12:39




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Leider funktioniert es nicht. Wie mache ich das?

Die sicherste Methode ist abtippen.
Eine andere Möglichkeit wäre: scannen und als PDF speichern, PDF aufmachen und versuchen, mit Copy & Paste einzufügen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 14.01.2011 12:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So direkt geht das auch nicht.

Du müsstest den Scann bei einem Bilderhoster, wie z.B. imageshack.com  ablegen und als Bild verlinken oder die spannenden Stellen abtippen.

Das mit dem Bilderhoster ist aber kein Hexenwerk.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 12:57
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

möchte zum thema nur kurz noch meine Meinung kund tun.

Deine Ex hätte dich also zunächst ansprechen/anschreiben sollen/müssen.

Ich sehe hier den Schlüssel zum Erfolg für Jeanswilli.

ISt ja vergleichbar zu meiner Geschichte damals als Ex mich auf Anwaltskosten verklagte und verloren hat.
Ihr Fehler war ebenfalls, dass sie gleich zur RAttin gelaufen ist, ohne mich vorher selbst in Verzug zu setzen.

Genauso hätte es die KM bei Willi machen können. Ihn erst mal selbst auffordern und Frist setzen.

Also, nichts bezahlen und drauf ankommen lassen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 14.01.2011 13:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So direkt geht das auch nicht.

Ich habs gerade ausprobiert (PDF aufgemacht und Copy & Paste) ... bei mir klappts. Die Formatierung muss evtl. noch a bissi nachgearbeitet werden. 😉

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 13:18
(@jeanswilli)
Registriert

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Und das soll funktionieren?

Na mal sehen
Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2011 13:36
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Und das soll funktionieren?

Also ich kann es mit zoom(125%) lesen

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 13:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du hast ein wesentliches Detail hier nicht genannt.

Sie wurden aussergerichtlich bereits mehrfach von der Kindesmutter aufgefordert, die Bilder aus dem Internet zu entfernen. Dem sind sie bisher nicht nachgekommen.

Und nun? Was ist wahr?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 14:10
(@bagger1975)

Hallo Willi,

ich hab`s mir jetzt auch gezogen und meine, es nicht ernst zu nehmen, wäre definitiv der falsche Rat.

Das ist genau so, wie von mir gestern eingangs erläutert! Rechtsverfolgung für das Kind, nachdem Du nicht gespurt hast (wiederholte Aufforderung)!

Und ich glaube die KM wird alle (!) Anspruchsvoraussetzungen für die Unterlassung beweisen können.

Du solltest/musst reagieren, sonst besteht das Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Geltendmachung fort; das kannst Du nur durch die Unterlassungserklärung beseitigen!

Den Vorschag von Beppo mit dem Schreiben halte ich für ratsam. Versuch`s...

VG Michi  

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 14:15
(@jeanswilli)
Registriert

Hi, ich wurde von der MK auch mehrfach zum Geburtstag eingeladen und als... bezeichnet. Aber wie soll ich das Gegenteil behaupten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2011 14:21
 elwu
(@elwu)

Und nun? Was ist wahr?

Hi,

würde mich auch interessieren. Gibt es über diese Aufforderungen schrifltiche Nachweise oder Zeugen? Modifizierte UE abgeben, in der der Teil mit den Dritten nicht enthalten ist, und zahlen. Wenn die aber nur persönlich/mündlich erfolgten: abstreiten, dass es solche Aufforderungen gab, eine modifizierte UE verfassen, in der zu dem Absatz mit den Dritten auch noch die Kostenübernahme entfernt ist. Nicht zahlen.

Die Bilder sind ja inwzischen wohl hoffentlich längst aus dem Netz genommen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 14:24




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