Hi, also ich hatte so ca. 20 Fotos von Okt. 2008, ab und zu ein paar neue, genauso hat es die Schwester der KM gemacht. Alle Urteile, die dazu gelesen habe berufen sich auf absolut ungeschützte Verbreitung. KM ist über den Account eines Dritten zu den Fotos gekommen, also sind sie keinesfalls für jeden sichtbar, sondern nur für meine Freunde. Der Blödi der ihr den Zugang ermöglicht hat ist jetzt natürlich keiner mehr. Sie hat 3 von den Fotos ausgerduckt für ihren Anwalt. Auf dem Ausdruck über meine Startseit, den sie gemacht hat ist zu sehen, wer da auf meiner Seite war.
Das Ganze ist die Rache für das Ordnungsgeldverfahren, welches ich wegen Umgangsverweigerung eingeleitet habe.
Gruß Willi
Bei einer kommerziellen Veröffentlichung im Netz geht man je nach Grösse der Bilder von 50-75 € pro Bild und Freigabe aus. Das heisst, bei dir wären es zwischen 1.000 und 1.500 € an Streitwert. Da sie dir ja aber keine Rechnung bzgl. der Nutzung gestellt hat und auch nicht kann, da es ja keine kommerzielle Verwendung war, kann man das wohl nur als Grundlage für die Berechnung des RA-Honorars sehen. Wie hoch wäre das enn bei diesem Streitwert? Das weiss hier ja sicherlich jemand.
Ich würde also eine Unterlassungsvereinbarung unterzeichnen, den Betrag aber ggf. ändern.
LG, das Schwarzwaldmädel
Moin,
Ich würde ihm schreiben:
Sehr geehrter Herr RA
Vielen Dank für den Hinweis, dass die Mutter unseres gemeinsamen Sohnes xy, mit einer Veröffentlichung von Fotos unseres Sohnes nicht mehr einverstanden ist.
Ich werde daher überprüfen, ob es von mir veröffentlichte Fotos von xy gibt und werde sie in dem Falle löschen.
Ich versichere, auch in Zukunft keine Fotos von xy zu veröffentlichen, sofern seine Mutter nicht ihre Erlaubnis erteilt.Wegen der Erstattung der Kosten ihres Hinweises wenden Sie sich bitte an ihre Auftragsgeberin.
mfG Willi
Auch wenn es schief gehen kann, würde ich nicht von vornherein klein beigeben.
Ich halte deine Chancen für gut.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo willi,
ist schon klar, dass KM das nicht aus purer Freundlichkeit macht.
Die will Dir eins reinwürgen und da hat sie m.E. bei 20 Bildern gute Karten, wenn Du -wie teilweise empfohlen- nichts machst oder das alles beiseite schiebst!
Lass künftig das Hochladen von Bildern, teil das dem RA mit und dass Du bereits gelöscht hast, gib die Erklärung ab und verhandel über die Kosten.
Andernfalls besteht echt die Gefahr, dass eine Schubladenklage auf Unterlassung hinaus geht, die durch geht und bei 4.000,00 € Streitwert hast Du dann mal ein Kostenrisiko in 1. Instanz von ca. 2000,- €, bei 2 Anwälten i.H.v. ca. 2.200,-
Also ich würde das nicht weiter groß aufhängen...
Vg Michi
Hm, ok, ja das ist eigentlich eine gute Idee was Beppo da schreibt. Ist auch alles logisch nachvollziehbar. Ein finanzieller Schaden ist der KM bzw. eurem Kind nicht entstanden bzw. hat die KM den selbst durch Beauftragung des Anwalts verursacht., also muss sie dafür selbst aufkommen.
Probiers, kann ja nichts schaden.
Also ich hab noch nicht erlebt, dass sowas vor Gericht verhandelt wird bagger1975. Da wird normalerweise eine Summe x gezahlt, damit der Anwalt sein Honorar (was sich ja nach dem Streitwert richtet) draussen hat und dann ist gut. Aber letzten Endes sind wir wohl alle der gleichen Meinung.
Ich drück die Daumen, dass du mit einem blauen Auge davon kommst.
LG, das Schwarzwaldmädel
Moin Willi & bagger,
ich würde eine Vorgehensweise wie die von Beppo beschriebene vorziehen. Natürlich besteht immer und überall die Möglichkeit, dass einen jemand verklagt, weil ihm meine Nase nicht passt - aber muss man deshalb gleich in vorauseilender Resignation klein beigeben? Vor dem Hintergrund, dass es wahrscheinlich um eine Retourkutsche geht und die Rechteverletzung nur ein vorgeschobener Grund ist, kostet Einknicken durchaus mehr als 100 Euro: Es kostet das eigene Gesicht.
Wenn die Fotos mittlerweile gelöscht sind und die Ex nicht belegen kann, dass sie zuvor vergeblich versucht hat, diese "Publikation" aussergerichtlich und ohne Anwalt zu unterbinden, ist das Kostenrisiko für die Ex und ihren Anwalt viel höher als für Willi. Viele Zivilgerichte haben hier durchaus Augenmass für die wahren Beweggründe und eingetretene "Schäden".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Vieleicht noch in Ergänzung zu Beppos Schreiben:
Wegen der Erstattung der Kosten ihres Hinweises wenden Sie sich bitte an ihre Auftraggeberin, da es zu keinem Zeitpunkt notwendig war anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ein freundlicher Anruf ihrer Auftraggeberin zur Klärung der Situation hätte ausgereicht.
Gruss Wedi
@wedi
Nö, der soll mal ruhig selbst nachdenken, woran es hapert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo schwarzwaldmaedel,
"Also ich hab noch nicht erlebt, dass sowas vor Gericht verhandelt wird bagger1975"
Was meinst Du was bei Amtsgerichten so alles verhandelt wird, zumal Rache mit im Spiel ist...
Man glaubt es kaum...
aber vielleicht haben auch die anderen eine bessere Einschätzung...
Hallo Willi, wenn Du`s Dir leisten kannst, dann zieh`s durch, hast je genug Ansichten erläutert bekommen
Vg Michi
Nö, der soll mal ruhig selbst nachdenken, woran es hapert.
Auch gut. 🙂
Vielleicht sollte ich noch anmerken dass ich nicht damit einverstanden bin, dass KM über Dritte in meinen eigentlich geschützten Bereich eindringt?
Den Vogel, der ihr den Zugang gewährt hat müsste ich auch noch bei Studi melden.
Willi
Da auf den Fotos anscheinend zu erkennen ist, dass es ein geschützter Bereich ist, sehe ich schon deswegen kein so großes Problem.
Aber auch das würde ich dem RA nicht gleich mitteilen
Warum soll man ihm sagen, worauf er seine Geschütze zu richten hat?
Halte dein Pulver trocken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Ich schliesse mich auch Beppo's Variante an. Allerdings sollte das Wort "veröffentlichen" darin nicht vorkommen. Dem Vorwurf der Veröffentlichung solltest Du auch widersprechen. Es handelt sich um einen eng begrenzten Personenkreis, zudem sich die KM Zugriff verschafft hat. Daher liegt auch keine Verletzung des "Rechtes am eigenen Bild" vor.
Was wird Dir denn genau vorgeworfen? Zumindest kann der KM vorgehalten werden, unerlaubt (denn diese Erlaubnis hast nur Du zu erteilen) in Deine Privatsphäre eingedrungen zu sein.
Die Dinge, welche der RA darüber hinaus erfahren will, gehen ihn nichts an und betreffen auch nicht die dort gezeigten Bilder. Schlicht und ergreifend: es geht ihn nichts, aber auch gar nichts, an.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Auf den Fotos selber ist der geschützte Bereich nicht zu erkennen, aber sie hat meine Startseite mit ausgedruckt und dort kann man sehen, wer da eingeloggt ist.
Gruß Willi
Also auf jeden Fall liegt der Ausdruck als Beweis bei.
Das sollte reichen.
Und oldie, ich habe ja nur geschrieben, dass Veröffentlichung untersagt wird und dass er prüft, ob es welche gibt.
Das ist kein Eingeständnis. Anders, als wenn man anfängt zu verhandeln.
Es soll auch unterstreichen, dass er zum ersten Mal davon hört.
Alles Andere würde ich für später aufbewahren.
Und ja, ich halte das Chancen/Risikoverhältnis auch für den RA für ausgesprochen schlecht.
Selbst wenn Willi zu 100,- € verknackt würde, hätte der RA zu 3/4 verloren
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Vielen Dank für den Hinweis, dass die Mutter unseres gemeinsamen Sohnes xy, mit einer Veröffentlichung von Fotos unseres Sohnes nicht mehr einverstanden ist.
Dann sollte aber dieses Wort verschwinden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ja. Stimmt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Veröffentlichen tut man ein Bild nicht erst, wenn es jeder sehen kann. Es reicht z.B., wenn man die Bilder einer anderen Person zeigt. So hat es mir jedenfalls mal ein befreundeter Hobby-Fotograf (im wahren Leben Rechtsanwalt) erklärt.
So lange jedoch die abgebildete Person nicht gegen das Fotografiert werden bzw. das zeigen der Bilder wiederspricht, ist alles im grünen Bereich. Fraglich ist eben, ob die KM nachweisen kann, dass sie dich aufgefordert hat, die Bilder zu entfernen. Wenn nicht, sind ihre Chancen gleich 0 und andernfalls kann's mit Beppos Methode auch noch gut ausgehen.
Hat uns auf dem Laufenden, interessiert mich sehr, was dabei raus kommt.
LG, das Schwarzwaldmädel
Hi
Auf den Fotos selber ist der geschützte Bereich nicht zu erkennen, aber sie hat meine Startseite mit ausgedruckt und dort kann man sehen, wer da eingeloggt ist.
Gruß Willi
kann man denn auf deiner Startseite erkennen, dass du Fotos gepostet hast?
Ich meine es so, wenn es eine Startseite von dir, und dann Fotoausdrucke ohne Bezug dazu gibt, was beweist das schon? Dass du ein Konto bei studi-vz hast, und dass es Fotos von deinem Sohn im Internet gibt, aber doch nicht dass du die gepostet hast?? Die könnte ja auch deine Ex eingestellt und ausgedruckt haben?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
doch, doch, sie hat ja auch Fotos ausgedruckt.
Und wenn man Fotos niemandem zeigen darf, dann kann hier auch kein Vater mehr das Leben seines Kindes oder den Ausflug in den Zoo fotografisch dokumentieren ohne die KM jedesmal um Erlaubnis zu fragen.
Also das kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
Dann nehmt mal alle die Fotos Eurer Kinder aus dem Geldbeutel, die kann nämlich in der Kaufhalle dann auch jeder sehen.
Gruß Willi