Hallo,
nochmal ein kleines Update.
Als ich aus dem Urlaub kam, hatte ich wieder nen Brief vom Finanzamt hier liegen.
Diesmal vom Finanzamt meines Heimtaortes.
Mein Ex Gatte hat wohl die Steuererklärung von 05 abgegeben und der Finanzbeamte wollte bei mir nachfragen, ob die Summe des angeblich bezahlten Unterhalts timmen würde.
Ich habe hin und her gerchnet. Hab teilweise sogar den KU dazu gerechnet, aber kam absolut nicht auf die Summe.
Er hat mal wieder um einiges zuviel angegeben.
Da ich eh nochmal in meine Heimat fuhr hab ich dann nen Termin mit dem Finanzbeamten gemacht und ihm alles offen gelegt.
Er meinte nur, das er es sich schon hätte denken das die Steuererklärung mal wieder nicht stimmt.
Also ich weiß nicht was da in meinem Ex vorgeht und was das alles soll....
Jedenfals bekommt er nun die nächste Anzeige vom Finanzamt.
Bin mal gespannt was da noch pasiert..
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo,
mal wieder ne Frage an die Experten hier...
Der Finanzbeamte meines Heimatortes rief an und meinte ich solle meinem Anwalt sagen, er soll doch mal ein Briefchen für den Finazbeamten aufstellen, das das mit der Urkundenfälschung bewiesen ist und das auch bei dem Finazamt Ludwigsburg bekannt wäre. Und das mein Anwalt meinem Ex deswegen auch eine Unterlassungsklage ins Haus geschickt hat. Da solle eben alles drin stehen, was so alles gewesen ist und welche Schritte eingeleitet wurden.
Ich also meinen Anwalt angerufen und der Dame aus dem Vorzimmer alles erzählt.
Sie meinte dann ich müße das dann zahlen oder aber wieder zum Gericht rennen und mir nen BEratungshilfeschein austellen lassen...
Ja sach mal gehts denn noch?
Kann doch nicht angehen, wenn mein Ex andauernd Mist baut, mich da mit reinzieht (weil er Unterschriften fälscht oder falsche Daten angibt, wodurch ich dann Probleme bekomme) und ich für die Klarstellung auch noch zahlen soll, bzw die Rennerei am Hals hab, was ja schließlich auch Geld kostet, welches ich nicht habe und schon gar nicht für seinen Bockmist ausgeben will.....
Gibt es da nen anderen Weg?
Gruß Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo,
ich denke eigentlich nicht, du beauftragst ja den Anwalt.
Wäre es denn so schlimm, nochmal zum gericht zu gehen und so einen Schein zu holen?
Andererseits solltest du vielleicht mal direkt mit dem Anwalt sprechen, die haben eben doch mehr Ahnung als die "Vorzimmerdamen". Und der FA-Beamte könnte sich ja auch direkt an den Anwalt wenden.
Gruß
Hallo Taccina,
Der Finanzbeamte meines Heimatortes rief an und meinte ich solle meinem Anwalt sagen, er soll doch mal ein Briefchen für den Finazbeamten aufstellen, das das mit der Urkundenfälschung bewiesen ist und das auch bei dem Finazamt Ludwigsburg bekannt wäre. Und das mein Anwalt meinem Ex deswegen auch eine Unterlassungsklage ins Haus geschickt hat. Da solle eben alles drin stehen, was so alles gewesen ist und welche Schritte eingeleitet wurden.
Das verstehe ich nicht, muss ich aber auch nicht. Habe mir den ganzen Thread aber auch nicht durchgelesen.
Ich also meinen Anwalt angerufen und der Dame aus dem Vorzimmer alles erzählt.
Sie meinte dann ich müße das dann zahlen oder aber wieder zum Gericht rennen und mir nen BEratungshilfeschein austellen lassen...
Ja sach mal gehts denn noch?
Sach mal geht es bei dir noch? Wenn du den Anwalt mit etwas beauftragst, musst du ihn bezahlen. Stell die mal vor du bringst dein Auto in die Werkstatt. Die will ja auch was dafür haben.
Kann doch nicht angehen, wenn mein Ex andauernd Mist baut, mich da mit reinzieht (weil er Unterschriften fälscht oder falsche Daten angibt, wodurch ich dann Probleme bekomme) und ich für die Klarstellung auch noch zahlen soll, bzw die Rennerei am Hals hab, was ja schließlich auch Geld kostet, welches ich nicht habe und schon gar nicht für seinen Bockmist ausgeben will.....
Das ist halt (leider!) so. Den Fehler haben wir alle hier genau an dem Tag gemacht, an dem wir mit unseren (inzwischen EX-)Partnern etwas angefangen haben.
Gibt es da nen anderen Weg?
Es gibt sogar zwei Wege:
1. Du rufst den Finanzbeamten an und sagst ihm, dass der RA nix macht, da du ihn nicht bezahlen kannst.
2. Du packst alles an Unterlagen, was du hast, als Kopie in einen Brief und schickst es dem Finanzbeamten.
Wenn ich es richtig sehe, hast du von der letzten Aktion deines "Ex" nicht unbedingt selbst einen Nachteil. Daher solltest du dich auch nicht vom Finanzamt instrumentalisieren lassen. Du gibst die Schriftstücke weiter, die du hast. Um den Rest muss sich das Amt selbst kümmern. Fertig. Ich denke Finanzamt X. kann auch bei Finanzamt L. anfragen, ob eine Anzeige vorliegt. "Amtshilfe" nennt man das.
Machst du hier "zuviel", wird dir dein "Ex" ganz schnell vorwerfen, dass du ihn beim Finanzamt "anschwärzt". dann bekommst du ein neues Rechtfertigungsproblem. Diesmal halt nicht gegenüber dem Finanzamt, sondern gegenüber dem "Ex".
Gruß
Martin
Hi Taccina,
Schmusepapa schreibt schon richtig:
Zitat:
Du packst alles an Unterlagen, was du hast, als Kopie in einen Brief und schickst es dem Finanzbeamten.
Zitat Ende
Das sind Beamte - die haben den berühmten Eid geleistet. Die bewerten dann Deine eingereichten Unterlagen - das kannst Du doch nicht...
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Und der FA-Beamte könnte sich ja auch direkt an den Anwalt wenden.
ganz so einfach ist das nicht!
§78 AO regelt wer beteiligter ist:
Beteiligte sind
1. Antragsteller und Antragsgegner,
2. diejenigen, an die die Finanzbehörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat,
3. diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat.
Ende.
Das Finanzamt könnte den RA höchstens miteinbeziehn, wenn dieser von ihr bevollmächtigt wäre.
ist er aber nicht, da er keinen auftrag von ihr hat (kostet geld).
insofern kann sich der finanzbeamte nicht einfach an ihren anwalt wenden.
mfg
lordi
Hallo Lordi,
das alles mag so sein.
Ich verstehe nicht, warum taccina überhaupt ihren Anwalt beauftragen soll. (?)
Sie hat dem Finanzamt nachweisen können, daß sie weniger Unterhalt bekommen hat, als Ex angegeben hat.
Das müsste doch dem Finanzamt reichen um gegen den Ex vorzugehen.
Ich würde ebenso, wie oben beschrieben, meine Unterlagen kopieren dem Finanzamt zusenden und fertig.
Wenn das Finanzamt gegen Ex vorgehen will, hat das doch nichts mit taccinas Anwalt zu tun, oder?
Ich stehe da etwas auf dem Schlauch.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Und genau das ist ihre Mitwirkungspflicht:
Auf ein Auskunfts- oder Vorlageersuchen zu reagieren. Mitnichten muss sie ihren Anwalt zu irgendwas bevollmächtigen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lordi,
das alles mag so sein.
Ich verstehe nicht, warum taccina überhaupt ihren Anwalt beauftragen soll. (?)Sie hat dem Finanzamt nachweisen können, daß sie weniger Unterhalt bekommen hat, als Ex angegeben hat.
Das müsste doch dem Finanzamt reichen um gegen den Ex vorzugehen.Ich würde ebenso, wie oben beschrieben, meine Unterlagen kopieren dem Finanzamt zusenden und fertig.
Wenn das Finanzamt gegen Ex vorgehen will, hat das doch nichts mit taccinas Anwalt zu tun, oder?Ich stehe da etwas auf dem Schlauch.
Gruß
Tina
da hast du mich falsch verstanden *g*
ich bin auch der meinung sie soll ihre unterlagen packen und beim finanzamt aufschlagen.
anwalt ist imho nicht nötig, da sie ja eh alles hat was an zahlungen etc. geflossen ist.
was ich meinte ist lediglich das der finanzbeamte nicht einfach hergehn kann und den anwalt anschreiben darf.
und wenn sie das getan hat, sollte das dem herrn auch genügen.
so hab ich das gemeint.
mfg
christian
Hi Lordi,
jetzt ist der Groschen gefallen 🙂
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Und genau das ist ihre Mitwirkungspflicht:
Auf ein Auskunfts- oder Vorlageersuchen zu reagieren. Mitnichten muss sie ihren Anwalt zu irgendwas bevollmächtigen.
LG LBM
ich geb zu das das ganze ne weile her ist, seitdem ich das gelernt hab 😉
trotzdem ist es so das der anwalt erst angeschrieben werden darf, wenn sie ihrer mitwirkungspflicht nicht, oder nur ungenügend nachkommt.
vgl. §93 abs. 1 AO (1977):
Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Andere Personen als die Beteiligten sollen erst dann zur Auskunft angehalten werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht.
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solange sie ihren teil zur aufklärung beiträgt, soll/darf der finanzbeamte ihren anwalt gar nicht anschreiben.
so hab ich das mal gelernt, und ich denke mal ich erinnere mich richtig.
darum nochmal: zeug zusammenpacken, termin ausmachen, hinfahren und gut is.
mfg
lordi
Hi,
ich sage jetzt einmal Nein.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann machen beide ihre Steuererklärung alleine. Getrennte Veranlagung.
Taccina hat gar nichts mit der Steuererklärung ihres Ex zu tun. Sie muss auch nicht zum FA laufen und irgendwelche Unterlagen beibringen. Eine Bestätigung des Anwaltes braucht sie auch nicht.
Andere Personen als die Beteiligten sollen erst dann zur Auskunft angehalten werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht.
Das sagt doch schon alles aus. Sollte das FA der Steuererklärung des Ex misstrauen, haben die genügend Möglichkeiten. Der Ex muss belegen, welchen Unterhalt er gezahlt hat. Kontoauszug, Quittungen usw. Das war es dann.
Die einfachste Möglichkeit ist, dass Taccina ihre Steuererklärung macht. Darin müssen auch Unterhaltszahlungen enthalten sein.
Das Thema war eigentlich Urkundenfälschung Anlage U. Da braucht man auch keinen Anwalt sondern den Staatsanwalt.
Da kann das FA auch nach fragen, ín wie weit die ganzen Sache fortgeschritten ist.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole. Ein Finanzamt ruft immer nur dann an, wenn sie etwas wollen, auf das sie keinen Rechtsanspruch haben. Ansonsten hätten die vom FA taccina angeschrieben und unter Bezug der genannten § aufgefordert, in einer gewissen Frist Unterlagen zur Verfügung stellt.
Platt
Hi,
ich sage jetzt einmal Nein.
und ich antworte mit einem entschiedenem vielleicht 😉
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann machen beide ihre Steuererklärung alleine. Getrennte Veranlagung.
so hab ich das auch verstanden.
Taccina hat gar nichts mit der Steuererklärung ihres Ex zu tun. Sie muss auch nicht zum FA laufen und irgendwelche Unterlagen beibringen. Eine Bestätigung des Anwaltes braucht sie auch nicht.
a) hat nie jemand behauptet das sie was mit der zu tun hat *g*
b) muss sie zum finanzamt laufen wenn sie die anlage U unterschrieben hat (wenn auch hier nur angeblich), allerdings
nicht zum fa ihres ex, sondern zu ihrem. wozu sie ja auch offenbar aufgefordert wurde.
Das sagt doch schon alles aus. Sollte das FA der Steuererklärung des Ex misstrauen, haben die genügend Möglichkeiten. Der Ex muss belegen, welchen Unterhalt er gezahlt hat. Kontoauszug, Quittungen usw. Das war es dann.
jaein...
grundsätzlich is das verfahren so:
der ex gibt seine erklärung mit der anlage u ab. diese wird bearbeitet, und eine kontrollmitteilung an das finanzamt der frau geschickt.
dieses fordert dann die frau auf eine steuererklärung abzugeben.
insofern ist jetz erstmal die frau am zug, genau wies hier in diesem fall ist.
Die einfachste Möglichkeit ist, dass Taccina ihre Steuererklärung macht. Darin müssen auch Unterhaltszahlungen enthalten sein.
STIMMT! ABER: da soll sie auch gleich die kontoauszüge und sonstige unterlagen mitschicken, die belegen das er schon einemal ihre unterschrift gefälscht hat, und die auch die höhe der geflossenen zahlungen belegen.
warum?
1) wenn sie keine anlage u unterschrieben hat, kann er die unterhaltszahlungen nicht von der steuer absetzen, und bei ihr werden sie NICHT zur steuerberechnung herangezogen! aber dazu muss sie beweisen können das das nicht ihre unterschrift ist. zumindest jetz, ausser er wird noch angezeigt wegen der sache, würde die beweispflicht sicher irgendwie betreffen....
2) wenn nicht bewiesen werden kann das die unterschrift nicht von ihr ist, dann bitte net auch noch was versteuern müssen, was man gar nicht erhalten hat, also beweisen wieviel geld wirklich geflossen ist.
wenn sie alles belegen kann kriegt das fa des ex wieder nen brief von ihrem, und der dann wohl gehörig ärger.
Das Thema war eigentlich Urkundenfälschung Anlage U. Da braucht man auch keinen Anwalt sondern den Staatsanwalt.
Da kann das FA auch nach fragen, ín wie weit die ganzen Sache fortgeschritten ist.
richtig.
nur wer bringt das zur anzeige?
sein finanzamt geht erstmal davon aus das die unterschrift von ihr ist. ihr finanzamt davon das die mitteilung von seinem richtig ist.
ergo: keine anzeige!
wenn jetzt sie beweist das sie das nicht unterschrieben hat, dann kommt der stein ins rollen, nicht vorher.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole. Ein Finanzamt ruft immer nur dann an, wenn sie etwas wollen, auf das sie keinen Rechtsanspruch haben. Ansonsten hätten die vom FA taccina angeschrieben und unter Bezug der genannten § aufgefordert, in einer gewissen Frist Unterlagen zur Verfügung stellt.
auch auf die gefahr hin das du mir das übel nimmst...aber in dem punkt hast du wohl nicht wirklich ahnung 😉
mfg
lordi
auf die gefahr hin, dass ich jetzt von den steuerrechtern schelte kriege,
weil ich als laie zwei dinge unterstelle,
nämlich,
1.) dass EU steuerpflichtig ist und
2.) deswegen eine pflicht zur erstellung einer steuererklärung besteht
warum hast du / machst du es dir so schwer / gemacht?
zu anfang eines jeden (auch zukünftigen) jahres eine steuererklärung machen,
alle steuerpflichtigen einkünftige, also auch den EU, eintragen und ab an´s FA
nachfragen des FA´s erübrigen sich
und kommt ex dann mit der bitte um unterschrift unter die anlage U (die er nunmal braucht),
gleichst du seine angaben mit den deinen ab
(denn du hast dir zuvor natürlich ne kopie deiner steuererklärung gemacht)
stimmen seine angaben, gibst du ihm deine unterschrift
stimmen sie nicht, gibst du sie ihm mit hinweis auf die umstimmigkeiten eben nicht.
und fettich
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hi @lordi
ich nehme niemand etwas übel.
muss sie zum finanzamt laufen wenn sie die anlage U unterschrieben hat (wenn auch hier nur angeblich), allerdings nicht zum fa ihres ex, sondern zu ihrem. wozu sie ja auch offenbar aufgefordert wurde
Warum denn das? Unterschreibt sie das Ding, muss sie lediglich den Unterhalt versteuern.
insofern ist jetz erstmal die frau am zug, genau wies hier in diesem fall ist.
Eine Steuererklärung muss jeder fast abgeben. Das hat mit der Anlage U erst einmal gar nichts zu tun.
Den Rest von Dir ganz kurz gefasst.
Frau/Mann unterschreibt Anlage U. U-Pflichtiger kann U absetzen, und U-Empfänger muss auf U-Steuern zahlen.
U-Empfänger ist nur verpflichtet, die Anlage U zu unterschreiben, wenn der U-Pflichtige im Gegenzug die steuerlichen Nachteile ausgleicht.
Sollte eine Urkundenfälschung vorliegen, ist es die Pflicht des Betroffenen die Straftat zur Anzeige zu bringen. Macht er das nicht, dann hat er das Problem.
auch auf die gefahr hin das du mir das übel nimmst...aber in dem punkt hast du wohl nicht wirklich ahnung
Ich muss gar nichts am Telefon besprechen. Telefonischen Forderungen muss keiner Nachkommen. Ist nur komisch, immer dann wenn ich vom FA Geld will und die sind der Meinung, dass sie noch Belege brauchen, dann ruft mich keiner an. Da gibt es ein schönes Schreiben nach welchen § sie nun diese Info brauchen. Man kann telefonisch etwas absprechen und um netterweise den SA zu unterstützen das dann auch klären. Kann nicht muss.
Wir leben nicht im Feudalismus.
Platt
Warum denn das? Unterschreibt sie das Ding, muss sie lediglich den Unterhalt versteuern.
Weil das Wohnsitzfinanzamt für deine persönliche ESt-Erklärung, sprich hier Versteuerung des erhaltenen Unterhaltes, zuständig ist. D.h. es ist das Finanzamt zuständig in dessen bereich du wohnst. da beide in verschiedenen orten wohnen, sind hier auch verschiedene Finanzämter zuständig. um den erhaltenen unterhalt dann korrekt zu versteuern, müssen auch alle anderen Einkünfte angegeben werde. Mindestangaben sind dann pflicht, es reicht nicht nur die Mitteilung von Finanzamt A nach Finanzamt B über X € erhaltenen Unterhalt.
Eine Steuererklärung muss jeder fast abgeben. Das hat mit der Anlage U erst einmal gar nichts zu tun.
ich muß nur unter bestimmten vorraussetzungen eine Steuererklärung abgeben. beziehe ich z.b. nur 15.000€ AL im jahr und habe sonst keine weiteren einkünfte, kann ich es auch lassen und dem staat eine evtl. zu erwartende steuerrückerstattung schenken.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Hi,
ich glaube ich nmache für diese Wo :question: :question:che Schluss.
Weil das Wohnsitzfinanzamt für deine persönliche ESt-Erklärung, sprich hier Versteuerung des erhaltenen Unterhaltes,..........
Das ist doch bekannt.
ich muß nur unter bestimmten vorraussetzungen eine Steuererklärung abgeben. beziehe ich z.b. nur 15.000€ AL im jahr und habe sonst keine weiteren einkünfte, kann ich es auch lassen und dem staat eine evtl. zu erwartende steuerrückerstattung schenken.
:question: :question: :question:
weil
Eine Steuererklärung muss jeder fast abgeben. Das hat mit der Anlage U erst einmal gar nichts zu tun.
Platt
Puh, da hab ich ja schon Lesestoff am frühen Morgen.
Danke für Eure Antworten.
Also das ganze nochmal von vorn in Kurzform.
Mein Ex und ich können gar ned miteinander reden.
Er ließ mir die Anlage U zwischen Tür und ANgel von einem Betreuer beim BU unter die Nase legen, ich solle das Unterschreiben.
Da ich aber keine Ahnung hatte, ob und was da rein muss in diese Anlage U, bat ich den Betreuer, meinen Ex zu sagen, ich würde diese Anlage U gerne mitnehmen, prüfen lassen und dann untershrieben zu ihm senden, wenn alles stimmt.
Das wollte mein Ex nicht, schnappte sich seine Anlage U, packte sie ein und dann habe ich diesen Wisch nie wieder gesehen.
Mir ist schon klar dasich die Anlage U unterschreiben MUSS, allerdings muss man mir auch das Recht geben, sie prüfen zu können. Das durfte ich nicht, und somit hab ich sie auch nicht mal so einfach unterschrieben (was mein Glück war, wie sich nachher rausstellte).
So irgendwann flatterte dann ein Brief von meinem FInanzamt hier in LB ein.
Ich müße Angaben machen und weiß ich wieviel Steuern nachzahlen.
Ich hab dann da gleich angerufen und nachgefragt was das soll. Der FA Mensch meinte dann ich hätte ja soooo viel Unterhalt bekommen, den müße ich versteuern....
Ich frug ihn dann, wie er auf die Summe kommt und dann meinte er, das hätte ich doch alles in der Anlage U unterschrieben...
Da gingen bei mir die Alarmglocken an, denn ich wußte ja genau, das ich die Anlage U nicht unterschreiben hab.
Also haben wir nen TErmin ausgemacht...ich hab ne Schriftprobe geleistet, hab meinen Perso vorgelegt und auch noch nen Zettel auf dem die Handschrift meines Ex zu erkennen war.
Alles war eindeutig....die Unterschrft war gefälscht unddas noch nicht mal vernünftig, denn mein Ex hat einfach mit seiner Handschrift unterschrieben...
Der FABeamte an meinem Wohnort, ich wäre nun aus der Sache raus und hätte da nichts mehr mit zu tun und bräuchte mir keine Gedanken machen, das ich Ärger bekommen würde.
Er meinte dann auch noch, das ich mit meinem Mini-Job, Unterhalt und zuzüglich HartzIV keine Steuererklärung machen bräuchte.
Danach hab ich auch nichts mehr von der Sache gehört.....
So...Monate später flattert dann der Brief vom FA am Wohnort meines Ex Gatten ein.
Der FA BEamte schrieb das mein Ex die Steuererklärung von 05 abgegeben hätte und wolle nachfragen, ob die Summe, die mein Ex an Unterhalt eingetragen hat, stimmen würde.
Ich hab mich dann hingesetzt und wie ein Maikäfer gerechnet, aber kam bei weitem nicht an die Summe ran.
Da ich eh, so gut wie unterwegs war, zu meinen Eltern zu fahren (da ist auch das FA meines EX), habe ich mit dem FABEamten nen Termin ausgemacht und hab ihm dann alle meine Kontoauszüge gezeigt und halt auch meine HartzIV Bescheide und meine Lohnabrechnungen.
Und dann meinte er, er bräuchte von meinem Anwalt ein Schreiben, in dem dieser erklären würde, das ich die Anlage U niemals unterschrieben habe (muss man die nicht bei jeder Steuererklärung unterschreiben????), das es dabei auch eine Unterschrieftenfälschung von seiten meines Ex gegeben hat und das dies beim FA in LB auch bekannt wäre.
Und da sollte eben rein, das ich die eingetragene Summe an Unterhalt nicht bekommen habe.
Ja und dann kam das Spielchen ja auf, das ich dann wieder die Rennerei am Hals hab...oder eben meinen Anwalt zahlen muss....und bei Gott sehe ich das ned ein, jedesmal wenn mein Ex meint Bockmist zu bauen, das ich dann dafür latzen darf.
Die Unterlagen die ich habe, hat das FA am Wohnort meines Ex Gatten....
Also mir kann nichts passieren, wenn ich nun keine weiteren Schritte einleite.....verstehe ich das jetzt richtig?
Ich will meinem Ex ja nit an die Gurgel....der soll machen was er will, solange er mich damit ihn Ruhe läßt.....
Ich will eben nur meinen Kopf aus der Schlinge ziehen, die mein Ex mir umgelegt hat....
Liebe Grüße
Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina !
Ich halt mich aus dem Tread raus weil ich von weil ich von
euren Steuersachen einfach nix versteh.
Bei uns gibt es auch nicht, dass der eine Expartner dem
anderen was ausgleichen muss. Geschieden ist geschieden
und basta.
Aber eines begreif ich nicht.
Warum sollst Du deinen Anwalt beauftragen müssen zu
bestätigen, daß Du nichts unterschrieben hast. Ich würde
mich auch dagegen wehren. Wie kommst Du dazu, nur weil
Dein Exmann die Behörden belügt, einen Anwalt bezahlen
zu müssen.
Es sollte doch reichen, wenn Du das schriftlich darlegst und
mit Deiner Unterschrift bestätigst. Damit hätten sie dann noch
einmal eine Schriftprobe.
Der Rest ist Sache beider Finanzämter oder in dem Fall
wahrscheinlich nur das Deines Exmannes.
Das darf doch alles nicht wahr sein. Was hast Du damit zu
tun, daß Dein Ex schlichtweg ein Betrüger ist ?
Ich hab jetzt echt überlegt ob ich dieses Wort schreiben kann,
aber als was wollte man ihn bitte sonst bezeichnen 😡
LG Marina
Moin,
Der FA BEamte schrieb das mein Ex die Steuererklärung von 05 abgegeben hätte und wolle nachfragen, ob die Summe, die mein Ex an Unterhalt eingetragen hat, stimmen würde.
...
Und dann meinte er, er bräuchte von meinem Anwalt ein Schreiben, in dem dieser erklären würde, das ich die Anlage U niemals unterschrieben habe (muss man die nicht bei jeder Steuererklärung unterschreiben????), das es dabei auch eine Unterschrieftenfälschung von seiten meines Ex gegeben hat und das dies beim FA in LB auch bekannt wäre.
Und da sollte eben rein, das ich die eingetragene Summe an Unterhalt nicht bekommen habe.
Hachja, und Taccina rennt wie'n aufgescheuchtes Huhn durch die Gegend...
Das FA kann dich höchstens bitten, keinesfalls auffordern, eine anwaltliche Stellungnahme abzugeben. Jetzt gibt es drei Möglichkeiten:
- Nix machen
- Dem FA schreiben, dass du sehr gern eine anwaltliche Stellungnahme einreichst, so dir vom FA die Kostenübernahmeerklärung hierzu vorliegt
- Dem FA selbst schreiben oder hinfahren und die Belege vorlegen.
Das FA macht das ansich ganz pfiffig. Sie verschieben die "Schuld" für den deinen Ex erwartenden Strafantrag auf dich. Nur, das kannst du gar nicht, weil du die vom Ex geltend gemachten Zahlen nicht kennst bzw. nicht kennen darfst. Das FA hat sich streng genommen bereits der Verletzung des Steuergeheimnisses schuldig gemacht mit der Frage an dich, ob die vom Ex geltend gemachte Unterhaltssumme von x € denn stimmt.
Das ist der Punkt, weswegen ich nicht mitspielen würde. Wenn das FA eine Anzeige wünscht, sollen sie das selbst machen und nicht eine Buhfrau suchen.
Und: Dein Ex hat dir keineswegs eine Schlinge um den Hals gelegt. Das hast du ganz prima selbst gemacht. Ich vergleiche das mal so: Nur weil er bei Rot über dei Ampel fährt, du nix gesehen und gehört hast, dich die Polizei zu einer Zeugenvernehmung einlädt, bekommst du schon den Riesenherzkasper. Warum eigentlich? Naja, die Frage beantworte dir lieber selbst - gehört auch nicht in dieses Topic.
Ich bin immer wieder erstaunt, wie aus so einem derart pupsigen Thema so'ne Welle entstehen kann. Also: Nicht rumeiern. Machen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!