Seit Sept.08 wieder...
 
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Seit Sept.08 wieder Arbeit - hab ich Chance auf PKH

 
(@hotte41)
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Guten Morgen

kurze Erklärung:

ich hab seit Sept.08 wieder feste Arbeit und muß wahrscheinlich aufgrund der Trennung von meiner Frau einen
Anwalt hinzuziehen.
Meine Frau und ich hatten seit 01.12.08 eine Wohnung, die wir uns gemeinsam leisten konnten. Nun ist sie
am 01.01.09 ausgezogen, hat mich und Kind zurückgelassen und lt. JA habe ich sehr gute Chancen auf ABR.
Da ich aber dem Arbeitsamt noch 1700 Euro zurückzahlen muß und ich mir wahrscheinlich die Wohnung
alleine nicht leisten kann, ich lt. Arbeitsamt, wenn ich gekündigt werden sollte, wieder SGBII-Geld erhalte, wollte
ich fragen, ob mir PKH gezahlt wird (teilweise/voll).
Hoffe, ihr könnt mir helfen.

Gruß
Hotte

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2009 10:34
(@jemmy)
Registriert

Hallo Hotte

Wenn du Leistungen nach SGB II beziehst, bekommst du in jedem Fall PKH (wenn Aussicht auf Erfolg besteht ). Wenn du berufstätig bist, kommt es auf dein Einkommen an.

<<< Hier kannst du dir die Grundlagen ansehen, nach denen gerechnet wird >>>

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2009 12:07
(@hotte41)
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ich beziehe keine Leistungen mehr, da die mir eh schon mehrmals überwiesen haben, obwohl ich immer die Einkommensnachweise
eingereicht hab. Dank Zeitarbeit hab ich mehrmals 2008 den Arbeitgeber gewechselt, hab aber ohne Zeitarbeit eine feste Anstellung
bei einer Firma bekommen (Probezeit bis Feb.). Aber die Wohnung kostet fast die Hälfte vom Einkommen, die SGB-Zahlungen muß ich
auch abstottern und mein Auto auch. Aber das wird ja den Anwalt/Gericht nicht interessieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2009 12:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Hotte!

Aber die Wohnung kostet fast die Hälfte vom Einkommen, die SGB-Zahlungen muß ich
auch abstottern und mein Auto auch. Aber das wird ja den Anwalt/Gericht nicht interessieren.

Doch, tut es schon, denn das ist der Hintergrund des PKH: jeder soll sein Recht "erstreiten" dürfen/können, auch wenn er sich dies nicht "leisten" kann...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2009 12:21
(@jemmy)
Registriert

Hallo Hotte

<<< Hier gibt es ein Program zur PKH Berechnung >>>. Macht einen guten Eindruck und ist auf neuestem Stand.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2009 12:24