Hallo Zusammen,
ich habe vor längerer Zeit eine Sicherheitsleistung für ein Gerichtsverfahren hinterlegen müssen.
Nun ist das Verfahren bereits seit mehreren Monaten zu meinen Gunsten rechtskräftig abgeschlossen, die Sicherheitsleistung wurde aber bisher noch nicht an mich ausgekehrt.
Welche Schritte muss ich selber unternehmen um die Sicherheitsleistung zurückzubekommen?
Muss ich dafür extra wieder einen Antrag stellen?
Für Eure Hilfe schon einmal vielen Dank im Voraus.
schlaflos
Hallo Schlaflos,
beim zuständigen Amtsgericht gibt`s eine sog. Hinterlegunsstelle, die können Dir da weiter helfen.
Als Du die Sicherheit erbracht hast, müsstest Du dort sicher auch einen Hinterlegunsschein mit Aktenzeichen bekommen haben.
Im Grunde läuft`s so:
Du musst die Gegenseite auffordern, die Sicherheit (Bürgschaft/Geldbetrag) durch Erklärung gegenüber der Hinetrlegungsstelle freizugeben, weil der Sicherungsgrund nach Deiner Mitteilung ja weggefallen ist. Die Hinterlegungsstelle kehrt die Sicherheit dann an Dich aus.
Vg Michi
Hallo Michi,
erst einmal vielen Dank für deine Auskunft.
Die Hinterlegungsstelle war leider keine wirkliche Hilfe für mich.
Die Gegenseite verweigert seit Monaten diese Erklärung, oder besser gesagt, die Gegenseite reagiert auf meine Anschreiben nicht. 😡
Muss ich diese Erklärung wieder einklagen? Reicht nicht der rechtskräftige Beschluss als Erklärung für die Auskehrung der Sicherheit?
Lg schlaflos
Hallo schlaflos,
ich war leider unterwegs und konnte deshalb nicht eher antworten. In Unkenntnis Deiner Situation steht nachfolgendes z.T. unter Vorbehalt:
Je nachdem, in welcher Rolle Du die Sicherheit leisten musstest (Gläubiger/Schuldner), kannst Du Deine Sicherheit nach § 715 oder 109 ZPO zurück fordern, wenn der Sicherungsgrund weggefallen ist.
Dies ist bei einem rechtskräftigen Urteil eigtl. der Fall.
Um Freigabe zu erwirken, musst Du einen Antrag auf Rückgabe der Sicherheit bei dem Gericht stellen, das Sicherheitsleistung angeordnet hat bzw. Dir Befugnis zur Abwendung der Zwangsvollstreckung eingeräumt hat.
Das Gericht fordert die Gegenseite dann unter Fristsetzung zur Einwilligung in die Freigabe bzw. Klageerhebung wegen Ihrer Ansprüche auf (letzte Alternative ist bei Rechtskraft des Urteils eigtl. nicht denkbar).
Erfolgt hierauf keine Reaktion der Gegenseite oder wird Fortbestand des Sicherungsgrundes nicht nachgewiesen, ordnet das Gericht dann die Rückgabe der Sicherheit an.
Du musst also schon etwas tun (Antrag stellen), sonst bleibt Deine Sicherheit auf ewig bei der Hinterlegungsstelle....
Viel Erfolg und Vg Michi