Hallo,
mir ist gestern etwas zu Ohren gekommen, was mich erheblich auf die Palme bringt. Gelinde gesagt.
Nun: Ein Bekannter, genauer gesagt, der Vater eines guten Freundes meines Sohnes, erzählte mir vom Verhalten einer Richterin in einem familienrechtlichen Verfahren an unserem Amtgericht in F., Nordbayern, Mittelfranken.
Obwohl die Streitsache selbst eigentlich nichts zur Sache tut, zur kurzen Erklärung:
Die unverheiratete Mutter (Mitte 30) zweier Kinder (Sohn 10, Tochter 6) von zwei Vätern. In beiden Fällen gemeinsames Sorgerecht. Frau G., übrigens nicht ohne Grund von ihren Freundlinnen "Madame Pompadour" genannt, ist für mich irgendetwas zwischen schwer erträglich und einer Karikatur ihrer selbst. Früher hatte sie buchstäblich (und programmatisch) jeden Tag einen anderen Typen in der Kiste (versucht hat sie's auch mit manchem Vater der Mitschülers ihres Sohnes), inzwischen kriegt sie keinen Mann mehr ab und nimmt ihren zehnjährigen Sohn mit ins Bett (das heißt allerdings nicht zwangsweise, daß sie ihn unsittlich berührt).
Frau G. ist durch eine Erbschaft ziemlich vermögend. Sie hat noch nie was gearbeitet und wird das auch nie nötig haben, lebt von ihren Zinserträgen. Sie schafft halbwegs ihr Geld zusammen zu halten, mehr kriegt sie allerdings im Leben nicht gebacken. Irgendwann hat sie mich mal gefragt, in einer Pizzeria: "Du Stefan, du arbeitest doch. Wie ist das eigentlich? Kannst Du dir da raussuchen, was Du machen willst, oder sagt Dir da jemand, was du zu tun hast?"
Nun, um die Sache abzukürzen: Frau G., vom Leben überfordert, möchte mit den beiden Kindern von hier wegziehen, heim zu ihren Eltern nach Stuttgart, woher sie ursprünglich stammt. Das Hauptmotiv dafür ist, daß sie auf diese Weise die Väter effektiv loswerden kann. Sie sagt: "Die lassen mich nicht in Ruhe."
Also, beide Väter verbünden sich und klagen am Familiengericht (Amtsgericht). Es wird beantragt, die beiden Verfahren zusammenzulegen. Dies wird von der Richterin abgelehnt.
Die Richterin T. hier bei uns ist ein Fall für sich. Ich habe sie selbst schon einmal erlebt (wir hatten damals allerdings im Vorfeld einen Vergleich geschlossen, so daß sie außen vor war). Sie ist der personalisierte Männerhass. Es gibt nur eines, was sie mehr hast als Männer: Frauen, die nicht so aggressiv sind wie sie selbst, wahrscheinlich Verräterinnen in ihren Augen. In ihrem Auftreten, in ihrer Wortwahl, und in der "Gestaltung" der Verfahren wirkt Frau Richterin T. wie die weibliche Ausführung von Herrn Roland Freisler persönlich. Die Art und Weise, wie sie die männliche Partei niederschreit (!), unterbricht, das Wort verbietet und verdreht, unterscheidet sich tatsächlich nicht im geringsten von Geschehen, wie man es aus Aufzeichnungen vom Volksgerichtshof der Nazis kennt. Anwälte haben bei Frau T. ebenfalls nichts zu Lachen. In Frau Richterin T.s Gerichtszahl gibt es zwei Sorten Mensch: Untermenschen (Männer und Frauen, wobei letztere immerhin noch Möglichkeiten haben, ihre Gunst zu erwerben) und den Übermenschen, sprich sie selbst, der zu Gericht sitzt und über das Gesinde richtet.
Nun, der Vater der kleineren kam als erster dran:
Im Verfahren drohte ihm die Richterin T.: "Entweder Sie ziehen den Antrag zurück, oder ich entziehe Ihnen das Sorgerecht."
Er zog den Antrag zurück.
Die Richterin T. erläutert: "Ich bin selbst ohne Vater aufgewachsen. Kinder brauchen keinen Vater."
Kann, darf oder soll eine solche Person einem Familiengericht vorsitzen?
Stefanos
Hallo Stefanos,
na holla!
Äh...hmmm...ich denke es dürfte sehr schwer zu beweisen sein, wie sie sich im Gerichtssaal verhält. Und einer ihrer "Untergebenen" (Protokollant o.ä.) wird garantiert nichts sagen...
Gruß, Romy
Hallo stefanos,
leider fühlen sich viele Richter, unabhängig ob Familiengericht oder sonstiges, als Übermenschen -- sie haben ja auch die Macht. Und leider benehmen sich auch einige danach.
Im Fernsehen sah ich mal einen Bericht über einen Richter im bayrischen (es ging um eine Versicherungssache und andere Fälle) der ebenfalls die Antragssteller unter die Socke stellte. Die Frage für mich ist also: was kann man tun ?
1
Nach meiner Kenntnis kann ein Anwalt die Aussagen des Richters protokollieren lassen. Dies macht er in der Regel selbst.
2
Damit kann er einen Antrag auf Befangenheit des Richters stellen (einseitig für die Mutter etc.)
3
Er kann dies dem OLG in der nächst höheren Instanz vorlegen.
Damit könnte im Einzelfall etwas erreicht werden.
Der Fernsehbericht war jedoch deprimierend. Dem Richter geschah nichts. Er ist schließlich Beamter etc. etc....
Übrigens bist Du selbst schuld, wenn Du Dich ärgerst. Tu was!
Grüßle aus dem badische
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.