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Richter/innen...jemand Erfahrung in Berlin (Umgangsrecht)

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(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hallo,

hat jemand aus Berlin Erfahrung mit Richter/innen in Sachen Umgangsrecht??

Hoffe nicht auf solch Verhandlungen  :gewalt006:  und nicht so ein Ausgang  :headcut:


Betreff angepasst und verschoben - hat ja nun wirklich nix mit Usertreffen zu tun.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2007 16:20
(@ariba)
Registriert

Hi,

möchtest du mir angst machen???

jetzt, wo ich den klage weg nun endlich beschreiten werde???

😉

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2007 23:46
(@babbedeckel)
Registriert

Hi skillshot,

du, bzw. dein Kind, hat ein Recht auf Umgang !
Wieso soll es "schlecht" ausgehen ?

Die Frage ist doch "nur", wie die zeitl. Länge festegelegt wird.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2007 13:10
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Skillshot!

Richtermentalität ist in Umgangsverfahren egal. Du wirst zu 99% Umgang bekommen. Der Richter kann gar nicht anders.

Keep cool!!!

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2007 14:01
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

das Wichtigste: bleibt locker  😉

Jedes Verfahren ist natürlich anders, aber um ein wenig Mut zu machen, mal kurz (wenig Zeit) das Ergebnis meiner Umgangsregelung. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Verfahren war am 21.09.2007.

Ich habe einen vierfährigen Sohn, Mutter hat ASR, waren nicht verheiratet (puuuh, zum Glück!!! :thumbup:)

Verhandlung war entspannt, Richterin freundlich, Urteil:

- Umgang alle 14 Tage von Freitag 18:30 Uhr - Sonntag 18:30 Uhr (ungerade Wochen).
- Jeden Mittwoch-Nachmittag - Do-Morgen (jeweils Abholung und Bringen zur Kita)
- 3 zusammen hängende Wochen in den Berliner Sommerferien
- jeden zweiten Feiertag der Feste Ostern, Pfingsten und Weihnachten

So, das im Groben. Ich bin sehr zufrieden, da die für mich wichtigen  Punkte (die mir vehement von der Ex verweigert wurden) alle durchgekommen sind.

Viel Glück,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2007 16:01
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Danke für das Mut machen  :thumbup:

Was passiert, wenn die Exe irgendwelche lügen verbreitet bei der verhandlung;

keine bindung zum kind; kümmert sich nicht; läßt es irgendwo runterfallen, vater nimmt drogen;
hat immer eine neue frau an seiner seite...usw...

Gibt ja genug sachen die sich Exen einfallen lassen...
Alles bei dem was sie sagt ruhig bleiben und sagen das es die unwahheit ist??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2007 21:57
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Was passiert, wenn die Exe irgendwelche lügen verbreitet bei der verhandlung;

Wir haben keine Glaskugel. Es kann alles passieren und nichts.

keine bindung zum kind;

Naja - deswegen BRAUCHST Du ja die gerichtliche UR, da die dem Kind zustehende Bindung nur dadurch geschaffen wird.

kümmert sich nicht

Würdest Du Dich nicht kümmern, dann würdest Du auch keinen Umgang gerichtlich einklagen.

läßt es irgendwo runterfallen

Sagen die alle. Hat je eine ein Attest vorgelegt? Soll sie nachweisen.

vater nimmt drogen

Richter saufen auch mal einen.

hat immer eine neue frau an seiner seite

Solange Du sie nicht v... während der Umgänge, interessiert das keine Sau.

Alles bei dem was sie sagt ruhig bleiben und sagen das es die unwahheit ist?

Jepp. Cool bleiben.

Außerdem wirst Du nicht viel zum Reden kommen. Das macht Dein Anwalt für Dich. Wichtig ist der Eindruck, den Du beim Richter hinterlässt. Es kommt auf das an, was vorher in den Schriftsätzen mitgeteilt wurde. Die Verhandlung ist nur n kurzes persönliches Treffen. Mehr nicht.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2007 02:05
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

keine bindung zum kind; kümmert sich nicht; läßt es irgendwo runterfallen, vater nimmt drogen;
hat immer eine neue frau an seiner seite...usw...

...soll ich weiter machen  😉
...sitzt immer in Kneipen, und läßt das Kind alleine.
... hurt rum ...
... bla bla ...
laß Exelchen reden.  😉 ...ruhig bleiben.
Als meine EX, bei der ABR-Verhandlung meinte "Der geht jeden Sa. Fußbal kucken, und trinkt Bier dabei" meinte der Richter "ich drinke auch meine 4 Halbe ... "  :rofl2:
Siehe es wie ein "geschäftliches Treffen"....indem du (und/oder dein RA) dich versiert verhältst und immer zum Wohle des Kindes argumentierst. Auf jeden Fall braucht ein Kind beide Elternteile ... darum gehts.
Schlage mehr als die Standardumgangsregelung raus,  bzw. verlange mehr als der Standard.
Mux hat mehr wie der Standard...übrigens...das sollte imho dein Ziel sein.

ALSO, ruhig bleiben, zurücklehnen, und entspannen.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2007 10:55
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Na hoffentlich gibt es im Gericht einen schönen kuschligen Sessel, wo man sich
gemütlich zurücklehnen kann.    😉

Nu erstmal wieder Post bekommen vom JA;
Aus dem Schreiben:
vom Familiengericht haben wie die Mitteilung erhalten, das in Ihrem Verfahren der Umgang für
Ihr Kind zu regeln ist.
Gemäß §17 i.V.m. § 50 Kinder- und Jugendhilfegesetz wirk das Jugendamt als unabhängige Fachbehörde
bei allen gerichtlichen Entscheidungen, die die Sorge von minderjährigen Personen betreffen, mit.
Unsere Mitwirkung erfolgt in Absprache mit Ihnen.
Es gehört außerdem zu unseren Aufgaben, die Eltern im Falle der Trennung oder Scheidung zu beraten und
darin zu unterstützen, eine einvernehmliche Regelung für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und des
Umgangs zu erarbeiten.
Dazu schlage ich Ihnen folgenden Gesprächtermin vor:
Der Termin ist in 2 Wochen

In 2 Wochen??? schneller gehts beim Amt wohl nicht....und was soll man da noch machen??
War schon ein paar mal wegen dem Umgang dort...Selbst mit der KM war ich da.
3 Vorschläge längst gemacht, welche beim Gericht und JA liegen.
Was will das JA noch??? ....grübel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2007 15:19
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Na hoffentlich gibt es im Gericht einen schönen kuschligen Sessel, wo man sich gemütlich zurücklehnen kann.

Naja ... wenne Glück hast, dann klebt ein Sitzkissen auf dem Holzstuhl.....  :rofl2:

Zum JA-Schreiben: Das is ein Standardschreiben aus dem Rechner und bedeutet, dass die Maschine sich nun zu drehen beginnt. Es geht los. Lehn Dich zurück und entspann Dich. Oder, wie Brille007 zu sagen pflegt: "Dass Gras wächst nicht schneller wenn Du daran ziehst."

In 2 Wochen??? schneller gehts beim Amt wohl nicht....und was soll man da noch machen??

"Keep cool" war allumfänglich gemeint - nur die Ruhe. Und auch wenn Du es nicht glaubst - zwei Wochen sind pfeilschnell. Ehrlich!

Was will das JA noch??? ....grübel

Sich einen endgültigen Eindruck machen, nochmal Deine endgültigen Standpunkte anhören und dann einen Abschlussbericht fürs Gericht schreiben. Genau das, was Du jetzt brauchst!

Und in den 2 Wochen bis dahin werden wir Dich hier so schleifen, dass Du da nen sauberen JA-Termin hinlegen wirst.
Das wird schon!
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2007 23:32




(@batman74)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich hatte für mein damals 3-jährigen Sohn ein Umgangsrecht von alle 14-Tagen von Fr.-So  und zusätzlich einen Tag mitten in der Woche beantragt. Außerdem die Hälfte der Ferien

Bekommen habe ich ein Umgangsrecht jeden Freitag und alle 14-Tage von (Fr-So). Und die erste Ferienwoche der Kindergartenferien.

Wichtig ist, dass Du z.B. so argumentierst, wenn Du mit Dein Kind auch während der Woche Umgang bekommen möchtest:

"Ich möchte für mein Kind mehr sein als nur ein Wochendpapa (Freizeitpapa, Spaßpapa)"

"Kind sollte auch mal den Alltag bei mir erleben"

Argumentiere aus dem Gesichtspunkten Deines Kindes.

Kinderpsychologen empfehlen einen Umgang von mindestens 1/3 der Zeit, damit es zu keiner Entfremdung kommt.

Auf keinen Fall solltest Du Dich von der Mutter Deines Kindes (bzw. dessen Anwalt) nicht  provozieren lassen, dass ist schon die halbe Miete.

Wichtig ist auch, dass jeder Tag und auch die Uhrzeiten des Umgangs genau festgelegt werden. 

Wie hier schon von vielen gesagt wurde, setze den Umgang möglichst hoch an (mehr als die übliche 14-Tage Regelung), da es wahrscheinlich zu einen Vergleich kommt.

Ziehe Dich möglichst konservativ an (Friseurbesuch vor der Verhandlung, Anzug, Krawatte), dies drückt den Respekt vor dem Gericht aus und macht beim Richter/in einen guten Eindruck.

Ich wünsche Dir einen möglichst großzügigen Umgang mit deinem Kind und viel Erfolg.

Grüße
Batman74

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2007 02:06
(@ariba)
Registriert

Hey Skillshot.

wir sitzen ja nun fast im gleichen boot.  😉

wann hast du deinen gerichtstermin?
wie hoch hast du und dein RA den umgang angestezt.(meine ansetzung siehst du in meinem umgangsthread, Milan hat mir hierbei super geholfen!)
was läuft bei dir so zur zeit?

lass uns doch mal treffen!!
zwecks erfahrungsaustausch.

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2007 22:08
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Habe den Antrag gestellt mit 14 tägigen wechsel, hälfte der schulferien und feiertagen
dazu zwangsgeld bei nicht beachtung.

der gegnerische anwalt hat zurückgeschossen, völlig überzogen bei einem fast 2 jährigen kind,
dazu soll die Prozesskostenhilfe nicht genemigt werden.

letzte woche termin beim jugendamt gehabt, haben nun endlich auch post vom gericht bekommen,
desweiteren alle schreiben von den RAs.
Positive überraschung, die KM gewährt  Umgang, in der Woche nach dem KIndergarten für 2 Stunden
und am Samstag oder Sonntag für 2 Stunden und das ohne dem beisein der Mutter.
Diese Regelung ist vorläufig bis ende November.... Natürlich möchte ich ja viel mehr haben...
Die KM bzw. das JA möchte das KInderzimmer sehen, wo das Kind auch Mittagsschlaf
machen kann, oder auch später übernachten kann.
Leider hat man nix schriftliches, wenn die KM wieder macke spielt, dann hat man nix in den
Händen, muß ich mich dann wieder an das JA wenden.
Eigentlich müßte ich zu den Umgängen jemanden mitnehmen als zeugen.
Bin gespannt wie es weitergeht und hätte doch gerne was schriftliches...

Ariba, klar können wir uns treffen, vielleicht auch mit den anderen aus berlin??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2007 10:52
(@baxter)
Rege dabei Registriert

der gegnerische anwalt hat zurückgeschossen, völlig überzogen bei einem fast 2 jährigen kind,
dazu soll die Prozesskostenhilfe nicht genemigt werden.

Der übliche Blödsinn. Hatte Dir ja erzählt wie bei uns die Regelung aussieht.
Seit dem der kurze 1 Jahr alt ist habe ich mit der Ex folgende Regelung:

Jeden Samstag 11-18 Uhr
Jeden Mittwoch 14-19 Uhr
und alle zwei Wochen von Freitags 14 Uhr bis Samtag 18 Uhr. (also Übernachtung bei der KM)

Diese Regelung hatte ich damals dem JA vorgeschlagen und die waren ganz meiner Meinung.
Gerade in dem alter ist viel Kontakt zur Dir notwendig, aber da erzähle ich Dir ja nix neues...

Antrag auf Abweisung der PKH ist normal, habe ich bei meiner Ex auch gemacht.

Die KM bzw. das JA möchte das KInderzimmer sehen, wo das Kind auch Mittagsschlaf
machen kann, oder auch später übernachten kann.

Ja, ist auch Standard. Hat Sie aber nicht zu interessieren. Es reicht wenn Du sagst, das die Verzorgung
(und dazu gehören Schlafmöglichkeiten) gesichert ist.

Wie heißt eigentlich der Richter / die Richterin mit der Du es zu tun hast? Bei mir ist es xxx vom AG xxx.


Anmerkung Moderator: Realnamen entfernt. Bitte Forenregeln beachten (Nr.2). Tauscht doch die Namen einfach per Mail oder PN aus.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2007 15:50
(@ariba)
Registriert

Hi skillshot und baxter!

@skillshot

Positive überraschung, die KM gewährt  Umgang, in der Woche nach dem KIndergarten für 2 Stunden
und am Samstag oder Sonntag für 2 Stunden und das ohne dem beisein der Mutter.
Diese Regelung ist vorläufig bis ende November.... Natürlich möchte ich ja viel mehr haben...

und:

Leider hat man nix schriftliches, wenn die KM wieder macke spielt, dann hat man nix in den
Händen, muß ich mich dann wieder an das JA wenden.
Eigentlich müßte ich zu den Umgängen jemanden mitnehmen als zeugen.
Bin gespannt wie es weitergeht und hätte doch gerne was schriftliches...

genau das ist es!! ich(!) würde mich - auch wenn man es kaum glauben mag - jetzt nicht mehr auf ne "gütliche" einigung mit KM verlassen. "meine" KM hat jegliches vertrauen verspielt.
darum kann ich dich auch verstehen.
wenn KM wieder auf "macke" macht und umgang boykottiert - dann kotzt man erst mal wider!
kannst du deiner KM noch trauen skillshot???

Ariba, klar können wir uns treffen, vielleicht auch mit den anderen aus berlin??

klar - und diesmal klappts auch!  😉

@baxter

Jeden Samstag 11-18 Uhr
Jeden Mittwoch 14-19 Uhr
und alle zwei Wochen von Freitags 14 Uhr bis Samtag 18 Uhr. (also Übernachtung bei der KM)

Diese Regelung hatte ich damals dem JA vorgeschlagen und die waren ganz meiner Meinung.
Gerade in dem alter ist viel Kontakt zur Dir notwendig, aber da erzähle ich Dir ja nix neues...

:thumbup: das ist ja traumhaft viel umgang!! jaa.......auch ich hätte das gern mal mit KM vereinbart.
und habe ja auch lange dafür gekämpft und noch länger gehofft - aber KM macht einfach nicht mit.
fazit: nun kommt klage  - und dann sehe ich meine 3 monate alte tochter auch hoffentlich bald wieder...

Zitat von: Skillshot am 13. Oktober 2007, 08:52:34
Die KM bzw. das JA möchte das KInderzimmer sehen, wo das Kind auch Mittagsschlaf
machen kann, oder auch später übernachten kann.

Ja, ist auch Standard. Hat Sie aber nicht zu interessieren. Es reicht wenn Du sagst, das die Verzorgung
(und dazu gehören Schlafmöglichkeiten) gesichert ist.

? JA darf gar nicht das kinderzimmer sehen?

Wie heißt eigentlich der Richter / die Richterin mit der Du es zu tun hast? Bei mir ist es xxx vom AG xxx.

oh! da ich ja auch irgendwann im gerichtssaal stehen werde, würde ich auch gern vorab von euch erfahren, welche richterin/richter bei welchem AG ihr hattet bzw. haben werdet.
eine PN dazu wär super!  :thumbup:

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2007 01:09
(@baxter)
Rege dabei Registriert

@Ariba:
Jein;-) Das Kinderzimmer bezog sich auf die KM, die hat es nicht zu interessieren. Das JA wollte das Zuhause
des Kurzen noch nie sehen, obwohl ich es auch angeboten habe...

PM schreibe ich dir gerne, (bzgl. Richterin) aber ich bin zu blöd die Funktion zum senden zu finden (jaja, das Alter)....

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2007 13:49
(@ariba)
Registriert

@ baxter....

wie alt bist du denn?  😉

du schaffst da schon! ich glaube an dich!

wann hattest du denn deine gerichts-verhndlung und wie läufts denn im allgemeinen?
ist deine geschichte hie im forum? weiß es grad nicht.
und weißt du eigentlich, wie man hier ein link zu einem anderen thread reinstellt?
das weiß ich nämlich noch nicht...

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2007 13:55
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hi Ariba,
natürlich vertraue ich der KM NICHT mehr, ist doch klar, man kann nur hoffen
das der umgang normal verläuft und werde mir halt immer notizen machen...
wenn irgendwas passiert, dann gibs gleich ne meldung ans jugendamt ...
die 2 x 2 stunden pro woche gehen erstmal bis ende november, das gericht
wird vom JA um aufschub gebeten. ende november gehts dann weiter und
hoffentlich mit mehr umgang.
schon auf morgen gespannt bin, beim ersten umgang ohne der KM

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2007 19:18
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Ich denke bei den meisten ist das vertrauen gegenüber der/dem Ex hinüber, ist bei mir nicht anders,
erst recht wenn man erleben durfte was für (un)menschliche Abgründe sich da auftun können...

Mich interessiert nur eins, das der kurze wieder in einem Stück nach Hause kommt. (Das er auch mal
Beulen, Kratzer und Blaue Flecken hat, betrachte ich für sein Alter [fast 3] als normal).

ich wünsche Dir auf jeden Fall viel viel Spaß bei deinem morgigen Umgang und hoffe
das alles so läuft wie Du es Dir vorstellst;-)....

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2007 19:54
(@ariba)
Registriert

hi skillshot!

einen schönen umgang morgen und das KM sich ja benimmt!  😉

wir sehen uns

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2007 20:51




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