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Hallo,
ich bin neu im Forum und benötige drigend Hilfe bezüglich der Frage nach Prozesskostenhilfe. Weiß jemand von Euch, ob auch die Auszahlungen zum Zugewinn in die Bedürftigkeitsberechnung eingehen? Die Ex-Frau meines Freundes bekommt monatlich 2.500 € incl. Kindergeld und fragt nun schon wieder nach PKH. Kann das sein? :exclam:
Geschrieben : 10.05.2007 13:16
