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(@klatt007)
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Hab da mal ne Frage für einen Freund:
Wer bedürftig ist und die Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat, bekommt doch PKH?
Wenn man sich jetzt um den Unterhalt streitet, vor Gericht klagt und beide bedürftig sind, wer bekommt dann PKH? Nur einer oder beide? :puzz:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2007 16:36
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo klatt,

wie du schon richtig angemerkt hast ist die PKH ist ja gekoppelt an eine Erfolgsaussicht. Daher kommt es auf die Details der Unterhaltsklage an!

Es geht nicht darum ob der Unterhalt für Kläger und beklagten strittig ist - davon ist ja auszugehen wenn es zum Prozess kommt - sondern ob eine Unterhaltsforderung rechtlich strittig ist oder eben nicht.

Zahlt dein 'Freund' z.B. keinen EU obwohl junge minderjährige Kinder durch seine Exfrau zu betreuen sind und ist die Unterhaltsforderung seiner Exe von der Höhe her nicht überzogen so würde ich schlussfolgern Exe bekommt PKH und 'Freund' nicht.
Andersherum wäre es wenn z.B. keine Kinder vorhanden sind und Exe nachweislich in einer neuen LG lebt .

Also wenn Du mehr Details zum Unterhaltsanspruch lieferst können die Fories hier noch etwas sinnieren – obwohl letztendlich alles von der Einschätzung des zuständigen Gerichts abhängt, dass über die PKH zu entscheiden hat. Einen Antrag kann man ja einfach mal stellen.
Es gibt sicherlich Fälle, die ein Gericht als uneindeutig bewertet wonach meines Erachtens beide Parteien Anspruch auf PKH hätten.

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2007 17:25
(@klatt007)
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Natürlich zahlt er EU und KU. Aber es wird sich zur Zeit um die Höhe des Unterhalts gestritten, die er zahlen soll. Er kennt meine letzte Rechnung bezüglich so einer Streiterei vor Gericht.
Ich hatte mal gehört, dass nur einer PKH beantragen kann. Wenn sie ihm zuvor kommt und PKH bewilligt kriegt, kann er ihre Forderungen besser ohne Gericht akzeptieren?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2007 17:36
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Klatt,

es ist unmöglich ohne genaue Angaben hier etwas anzuraten.
Gib doch Deinem 'Feund' einfach den Tip sich hier anzumelden und die Unterhaltskalkulation seiner EXE  bzw. die Höhe der Forderung  und seine Einkommensverhältnisse hier einzustellen. Es gibt DANN und erst DANN sicherlich Fories die deinem Freund einen Rat erteilen können.

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2007 17:53
(@klatt007)
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Er ist in Sachen Internet etwas unbeholfen...
Aber wir werden und dann mal zusammen vor den PC hocken! :yltype:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2007 19:16
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Klatt,

es ist durchaus möglich, dass beide Parteien PKH bekommen.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

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Geschrieben : 02.04.2007 19:50
(@zauberstaub)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich bin neu hier, kann aber zu dem Thema PKH etwas betragen!
Ich bekomme PKH und mein Ex bekommt auch PKH in Form von Ratenzahlung.


AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2007 19:38
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo klatt,

es ist durchaus möglich, dass beide Parteien PKH bekommen.

Es ist nicht nur möglich, sondern normal das beide Pateien PKH  erhalten, wenn sie nicht in der Lage sind  den Prozess zu bezahlen.
Aber der ärmste deutschlands wird keine PKH erhalten, wenn er Gott anklagen will, weil er nicht den Jack-Pott gewonnen hat!
Es hängt grundsätzlich ab vom Prozess, deinem RA und wie du den Antrag auf PKH stellst.

Kuno


Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2007 01:04