Prozesskostenhilfe
 
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Prozesskostenhilfe

 
 RUDY
(@rudy)
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Moin,

meine Frau hat Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, was dazu geführt hat, dass das Gericht sich an mich gewandt, diese zu leisten. Im Gegenzug habe ich auch PKH beantragt, was mit der Begründung abgelehnt wurde, ich hätte ja noch ein Motorrad, welches ich verkaufen könne. Natürlich habe ich den Antrag auf PKH gestellt, um ihren Antrag zu blockieren.
Fakt ist, dass meine Frau im Monat 2000 Euro Unterhalt von mir bekommt für die Kinder (2 ) und für sich; dieser Betrag liegt über dem Betrag, der gerichtlich festgelegt werden würde. Zudem erhält sie das Kindergeld in vollem Umfange. Ich habe auf eine Teilung des Kindergeldes verzichtet. Der Vermögensausgleich hat bereits stattgefunden, meine Frau hat 10.000 Euro erhalten, das Auto ( 5 er BMW Kombi Wert 10.000 Euro ) sowie 70 Prozent der Einrichtungsgegenstände. Ganz zu schweigen vom leergeräumten Konto.

Ich habe weniger Geld zur Verfügung als meine Frau und zahle hiervon auch noch die Krankenversicherung. Alle Kosten der Betreuung der Kinder bei mir ( 3 Tage die Woche glücklicherweise ) liegen bei mir, sie erhält zusätzlich zum Unterhalt zweimal jählich 1000,-- Euro für Urlaub und Weihnachten. Kann es richtig sein, dass ich jetzt auch noch verpflichtet werde, die Prozesskosten meiner Frau zu zahlen??? Bei der notariellen Beurkundung haben wir jeder unsere Kosten selbst getragen.

Ich habe im Forum gelesen, dass es Urteile gibt die bei Leistung von höherem Unterhalt oder aber bereits erfolgtem Vermögensausgleich PKH von seiten des Unterhaltspflichtigen versagen. Hat jemand diese Urteile ???? Oder wo finde ich es ? Ich habe inzwischen alle Datenbanken durch und finde nur allgemeines.

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe es so satt, mich mit diesem Mist und dieser permanenten Ungerechtigkeit herumzuschlagen. Langsam glaube ich, wir Väter ( oder Unterhaltspflichtigen ) müssen mal etwas Spektakuläres tun.....Hungern vorm Bundestag oder ähnliches. Jeder hat in diesem Land eine Lobby, nur wir nicht.

rudy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2004 14:19
(@micmac)

Hi Rudy !
Warum bist du denn auch so zahlungsfreudig gewesen. Wenn du freiwillige Zahlungen und noch einen Urlaubsbonus bezahlst, warum solltest du dann Prozeßkostenhilfe bekommen ?
Das ist genau das was ich in einigen Posts schon geschrieben habe. Warum um Himmels Willen wird da einfach etwas bezahlt, was wahrscheinlich in der Höhe nicht notwendig ist?
Nutze die bestehenden Rechtssprechungen und Gesetze und du brauchst nicht in den Hungerstreik. Du kannst in einem Krieg deinem Gegner auch noch die Munition verkaufen!
Wenn du 2000 € Unterhalt bezahlst, deinen BMW verschenkst und noch einen Tausender so übrig hast .. ich kann dir ja auch mal meine Kontonummer geben.
Berechne mal deine tatsächlichen Unterhaltpflichten und schau, was du dann machen kannst. Mit deiner freiwilligen Zahlerei hast du nur gezeigt, dass du zahlen kannst und Geld da ist.
Ich kenne zwar nicht deine genauen Zahlen, aber bei so vielen Zugeständnissen an deine EX, da mache ich mir schon meine Gedanken.

Viel Spaß beim rechnen
micmac

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2004 14:37
 RUDY
(@rudy)
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Ich habe natürlich diese Zugeständnisse gemacht, um meine Kinder zu sehen und in der Hoffnung, dass dieser ganze zermürbende Kampf endlich aufhört. Tut er aber nicht.

Heute sehe ich es genau so wie Du. Niemals, aber auch absolut niemals ein Zugeständnis auf freiwilliger Basis machen. Keine Großzügigkeit zeigen, sie wird niemals gewertet werden und nur neue unverschämte Forderungen generieren. Ich weiß, dass Du recht hast. Abert ich kann es nicht mehr ändern. Ich denke nur,dass es nicht richtig und gerecht ist. Der Unterhaltspflichtigemuss zahlen, nur weil er sorgfältig mit dem Geld umgeht und somit etwas angespart hat, und derjenige bekommt PKH, der das Geld mit vollen Händen rausschmeißt, um dann zu sagen er hätte kein Geld mehr und sei bedürftig. Was für eine Welt.

Rudy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2004 14:46
(@micmac)

Hi Rudy,
wir lernen ja alle dazu, ich habe auch erst kämpfen lernen müssen, mittlerweile kann ich es aber sehr gut. Die täglichen SMS meiner Ex werden immer besser (ggg)
Frag doch mal beim deinem zuständigen Amtsgericht nach (persönlich), was du machen kannst, wenn sich deine finanziellen Verhältnisse stark verändert haben. Aber Achtung, du darfst nichts mutwillig veranlasst haben. Wenn die Auftragsmenge zurück geht, dann kannst du nichts dafür. Arbeitest du nur noch 20 Stunden ohne ersichlichen Grund, wirst du wieder 20 aufsatteln müssen.
Fragen kostet nichts (meistens) !
Deine Ex hat ja auch den Antrag gestellt, weil ihr plötzlich das Geld nicht mehr reicht.
Nur, wenn eine Neuberechnung deine finanzielle Situation als schlecht darstellt, dann dürfte es auch kein Problem sein, die Prozeßkostenhilfe zu beantragen.
Also, Moped verkaufen (wer es bei mir war sage ich nicht), der Erlöß für die bestehenden Schulden (Konto) einsetzen und dann mal schauen was geht. Jegliches Guthaben mußt du angeben, also denk nach, bevor du den Schritt machst.

micmac

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2004 15:05
 RUDY
(@rudy)
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Hi MicMac,

Dank für Deinen Rat....Es geht mir nicht um PKH für mich. Ich habe das erforderliche Geld gespart und kann meinen Anwalt und das Gericht bezahlen. Und das Ergebnis ist, dass ich Schulden machen muß um ihren Anwalt zu bezahlen. nur weil sie alles Geld ausgegeben hat.

Das kann doch nicht wahr sein. Aber ich befürchte es ist wahr.

Rudy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2004 15:28
(@micmac)

und wieder ich !
Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, das du hier angezockt wirst (ggg). Nein echt, ich glaube du sollst hier alles bezahlen und danach wird aufgerechnet was du alles bezahlt hast geteilt durch 12 und du hast dein monatliches Einkommen.
Das die PKH eine Retoure war ist mir schon klar. Immer nur zahlen willst du sicher nicht, also, eine andere Strategie muss her.
Du mußt eben weniger Geld haben ... sonst führt kein Weg an der Zahlerei vorbei !

Grüssle
micmac

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2004 15:33
 RUDY
(@rudy)
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So wertvoll Dein Rat ist....ich kann und werde mich nicht arm machen. Auch wenn andere Menschen meinen, diese Wege gehen zu müssen, ist das nicht mein Weg. Ich würde mich schämen.

Ich denke, daß eine Scheidung eine eigenverschuldete Angelegenheit ist. Zumindest in den meisten Fällen. Und ich denke, dass Menschen auch die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen müssen. Ich kann mich nicht scheiden lassen wollen und dann nach dem Staat rufen, weil es so einfach ist.

Die Frage lautet: muss ich die Prozesskosten meiner Frau übernehmen, wenn sie monatlich 2500 Euro zur Verfügung hat und ein Vermögensausgleich in nicht unbeträchtlicher Höhe bereits stattgefunden hat? Es gibt hierzu wohl Urteile.....

Vielen Dank im voraus

Rudy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2004 18:17
(@bodyguard)
Schon was gesagt Registriert

Hi Rudy,

hast du den verantwortlichen Stellen mit geteilt(auch bewiesen) was deine Ex im Monat hat?
Nein, dann wird es aber Zeit.

Du sollst dich auch nicht arm machen lassen(kann aber passieren, wenn mann nicht auf paßt); du solltest nur etwas auf passen was du künftig zahlst, denn wie du siehst gehts manchmal nach hinten los.

Kopf hoch und nicht Ärgern lassen. :phantom:

Grüße
Sven

Was Du heute kannst besorgen, schiebe nicht auf Morgen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2004 18:15
 RUDY
(@rudy)
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Moin,

erfreuliche Nachrichten. Ich habe inzwischen Antrag auf PKH gestellt, er auch postwendend abgelehnt wurde. Herauf dann eine Beschwerde mit den entsprechenden Punkten.

Jetzt hat man mir PKH zugestanden. Das ist natürlich lächerlich, aber so muß ich jetzt nicht die Scheidungskosten meiner Frau bezahlen. Die kocht übrigens vor Wut ( hihi ).

Endlich mal ein kleiner Erfolg.

Rudy

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Themenstarter Geschrieben : 16.08.2004 17:21