Hallo Zusammen,
ich hoffe, dass mir hier die erfarenen Leute helfen können.
Folgende Geschichte: Ich habe das Verfahren wg. Ehegattenunterhalt beim Amtsgericht verloren. Streitwert ca. 13.000 €. Danach wurde Berufung eingereicht und das Berufungsverfahren beim OLG wurde auch verloren, der Streitwert wurde aber auf ca. 9.000 € runtergesetzt. Und ich soll 3/4 der Prozesskosten zahlen. So. Die Rechnung, der der Streiwert von 9.000 € zugrunde liegt, vom OLG habe ich bereits beazahlt. Nun kommt die Rechnung vom Amtsgericht mit demselben Anteil (3/4) wie beim OLG. Der Streitwert ist aber der alte: 13.000 €.
Meine Frage: Muss das Amtsgericht nicht den vom OLG runtergesetzten Streitwert zugrunde legen? Wie kann prüfen, dass da Alles mit rechten Dingen geht?
Vielen Dank für Eure Antworten!
evgesh
Moin,
ohne es mit Rechtsquellen untermauern zu können meine ich, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss des AG dann korrekt ist, wenn das OLG in seinem Beschluss keine andere Meinung vertritt. Heißt, das OLG kann den Streitwert auch für die erste Instanz neu festlegen. Steht das nicht in deinem OLG-Urteil, bleibt der Kostenfestsetzungsbeschluss des AG gültig.
Du hast verloren? Mist. Könnte ich das Urteil zwecks Veröffentlichung bekommen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
danke für deine Antwort.
Um genau zu sein, habe ich beim OLG nicht "verloren" sondern einen Vergleich ausgehandelt: Ehegattenunterhalt wurde bis Ende 2011 befristet, was man in diesem Rechtstaat wohl als Sieg betrachten muss. 😡
OLG Stuttgart, 29.04.09, Aktenzeichen 15 UF 268/08 (29 F 2184/06)
Viele Grüße
evgesh