PKH Überprüfung d. ...
 
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PKH Überprüfung d. wirtschlaftlichen Verhältnisse

 
(@hanni)
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Hallo,

ich hatte im Mai letztes Jahres für meine Scheidung PKH mit befreiung von der Ratenzahlungspflicht bewilligt bekommen.

Jetzt habe ich vom Amtsgericht ein Schreiben mit der Überprüfung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse bekommen aber bei zwei Sätzen ist mir unklar wie ich diese interpretieren soll !?

Zitat aus dem Brief:

Bitte teilen Sie deshalb dem Gericht binnen zwei Wochen mit, ob in Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen eine Änderung eingetreten ist.
Für diesen Fall wird um Angaben zu den aktuelleb monatlichen Einkünften und Belastungen gebeten.

Meine Frage:

Meine wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich "nicht" geändert also reicht da jetzt einfach ein Antwortschreiben dass sich da bei mir nichts geändert hat ohne Kopien oder muss ich nun trotzdem die Kopien mitschicken ???

Danke schon mal !

LG
Hanni

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2009 11:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Hanni,
ich denke, ein Einzeiler mit "es hat sich nichts verändert, im Bedarfsfall kannst Du dies belegen" reicht hier. Wenn das Gericht dies in Zweifel ziehen sollte, kriegst Du bestimmt wieder Post!  😉

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2009 12:09
(@hanni)
Schon was gesagt Registriert

Danke Marco und Grüße ausm Norden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2009 12:18