Hallo und guten Morgen Zusammen,
ich bin da nun mittlerweile (mal wieder) in Bedrängnis, weil sich nicht alles so entwickelt, wie es sollte.
Im Forum habe ich mitgenommen, daß auch während eines laufenden Verfahrens die PKH beantragt werden kann.
Würde diese dann alle noch nicht gezahlten Rechnungen betreffen?
Würde diese auch die Kosten übernehmen, wenn die Ausweitung des laufenden Scheidungsverfahrens in Richtung Unterhaltsklage als auch Zugewinnausgleich von mir betrieben wird?
Wenn ich parallel eine Klage bzgl. getrennter/gemeinsamer SteuerVeranlagung aufsetzen muß, Streitgegner wären das FA und Exchen, ist das ein zusätzlicher PKH-Antrag oder gilt der dann quasi gleich mit?
Gleiche Frage gilt für die Beantragung einer Teilungsversteigerung zum Zwecke der Auflösung einer Eigentümergemeinschaft?
Wenn ich das richtig verstehe, und meine Situation richtig einschätze, müßte ich drei Verfahren parallel betreiben um zu einer Lösung mit meiner störrischen Ex zu kommen und die Privatinsolvenz abzuwenden. Das ist wahnsinn, sieht irgendwie nach Prozessgeilheit meinerseits aus - ist aber nackter Kampf ums Überleben. Oder seht ihr das anders?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten.
Haltet die Ohren steif und immer das Gesicht in den Wind !
LG DadWf