Hallo,
seit Dezember 2008 zahle ich die Scheidungskosten über PHK in Raten zurück.
Da nun beide Kinder beim Vater leben habe ich am 28. Juni (bei Gericht eingegangen am 30.06.) alle Unterlagen hingeschickt mit dem Antrag die Raten zu reduzieren bzw. auf 0 zu setzen, da ich ja beiden Kindern unterhaltspflichtig bin.
Trotz mehrfacher schriftlicher Nachfrage wurde mir immer nur mitgeteilt, dass die Akte noch beim Oberlandesgericht liegt. Nun hatte ich im August 2011 den Antrag gestellt bis zur Entscheidung über die Prozeßkostenhilferückzahlung diese aussetzen zu können.
Daraufhin wurde mir nur lapidar mitgeteilt, dass die Raten weiterzuzahlen sind und das die Akte immer noch beim OLG liegen würde und diese angemahnt wäre.
Was kann ich noch tun? Es kann ja nicht sein, dass ich monatelang die Raten weiterzahlen muss, ohne das absehbar ist, wann die Akte überhaupt beim Amtsgericht vorliegt, damit überprüft werden kann.
Sophie
Hallo Annasophie.
Ich fürchte, dass sich der Umzug nicht Kostenmindernd auf deine Raten auswirken wird, denn nach Logik der Justiz sind ja Betreuungselternteil und Unterhaltselternteil in gleichem Maße durch die Kinder belastet. Es hat sich für dich also keine Änderung ergeben.
Du hasst jetzt einfach etwas mehr Zeit, um den Unterhalt aufzutreiben.
Anderenfalls müsste sich die Justiz ja mit dem Gedanken beschäftigen, dass die Lasten für die Eltern ungleich verteilt sind.
Das würde aber dem Dogma, dass der Betreuende immer die ärmere Socke ist entgegenstehen und das kann ja nicht sein.
Wenn du gute Nerven hast kannst du natürlich auch die Zahlung einstellen um die Behörden ein wenig anzutreiben.
Ob sie dann allerdings in die von dir gewünschte Richtung laufen ist keineswegs sicher.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
sie haben damals aber den Unterhalt der Kinder als Einkommen gerechnet, da ich ja ansonsten damals auch schon nicht leistungsfähig gegenüber der Gerichtskasse gewesen wäre.
Damit ist ein Teil "meines Einkommens" weggefallen und zum anderen zahle ich ja jetzt Unterhalt, habe entsprechend weniger zur Verfügung.
Was mich einfach ärgert ist die Tatsache, dass es schon 2,5 Monate sind und die Akte immer noch nicht da ist zum Bearbeiten; unabhängig wie die Berechnung ausgehen wird.
Zumal das Gericht im Rheinland was angefragt hat wegen Prozeßkostenhilferückzahlung bezüglich des Zugewinnverfahrens die Unterlagen zeitlgeich erhalten hat (die hatten sie aber angefordert) und binnen 14 Tagen mir erklärten, dass sie in 15 Monaten noch einmal abschließend prüfen werdne.
Sophie
Hi,
dann schick noch mal eine Beschwerde per Einschreiben und setz eine Frist von 2 Wochen. Die Justiz ist halt genauso unterbesetzt, wie viele Jugendämter etc.
Mit einfach die Zahlungen einstellen, würde ich aber lassen. Je nachdem wie diese PHK ausgefertigt wurde (z.B. als Verwaltungsakt) kann dann sofort vollstreckt werden. Ansonsten dazu noch mal bei Gericht nachfragen. Gruß Ingo
Ingo, was soll sie denn anderes machen, wenn die 2 Wochen verstrichen sind, als die Zahlung einzustellen?
Im übrigen halte ich die Justiz keineswegs für unterbesetzt, sondern zu großen Teilen für einen reinen Selbstzweck.
Soweit ich weiß, gibt es nirgends auf der ganzen Welt prozentual mehr Juristen als hier und die sind ständig auf der Suche nach lukrativer Beschäftigung.
Die meisten davon im Familienrecht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
auch wenns viele Leute nicht glauben wollen, auch die Justiz besteht ja nicht nur aus Richtern in schwarzen Roben. Ein Großteil der täglichen Arbeit wird von normalen Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes erledigt. Und da sieht es genauso mau aus, wie bei vielen anderen Behörden auch.
Ob sie die Zahlung einstellen will, ist ja ganz allein ihre Entscheidung. Ich kann nur dazu raten, dass sie sich vorher noch mal informiert, wie die "Rechnung" zur PKH ausgefertigt wurde. Verwaltungsakte und Titel können halt sofort vollstreckt werden, wenn sie nicht bedient werden. Bei allem Verständnis für den Justiz-Frust sollte man dies zumindest prüfen. Gruß INgo
Ja, aber was soll sie tun, wenn die 2 Wochen rum sind?
Im Übrigen schert sich die Justiz ja auch nicht um die Überlastung ihrer Kunden, wenn es um ihre Forderungen und Fristen geht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wie gesagt: Untätigkeitsbeschwerde, am Besten zu Händen des Gerichtspräsidenten. Gruß Ingo
Hallo,
ich hatte einen ähnliche Fall. Ich würde es so machen. Raten einstellen, bis dein Anliegen geklärt ist. Selbst wenn dann entgegen deinem Antrag entschieden wird, hast du etwas Luft.
Ich wurde mehrmals angemahnt. Bei mir wurde die VKH Raten zwar nicht eingestellt, aber ich musste entgegen der Forderung der Behörde nicht die "nicht gezahlten Raten" aufeinmal zurückzahlen, sondern haben diese hinten rangehängt.
Denn, ein Zahlungsausfall der Staatskasse ist nicht zu befürchten, weil ja 48 Monate "zur Verfügung" stehen, die Raten bei dir "einzutreiben".
Gruss
MDroid
Hi
Die Raten einstellen würde zur Folge haben, das sie eingetrieben werden.
Aufschub gibt es, aber wenn die Raten nicht gesenkt oder die Rückzahlungen ausgenullt werden, kann es passieren, das die gesamte Summe sofort fällig wird.
Die Landeskasse springt dann zwar auf Antrag ein, die 48 Monatsregelung fällt aber weg, so dass letztlich die gesammte Summe zurückgezahlt werden muss.
Gruss Wedi
Hallo,
was positives: ich bekomme die überzahlten Raten zurück und muss auch keine mehr zahlen.
Sophie
Wie kommt?
Ist das jetzt ein Beschluss?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen,
da steht:
Sehr geehrte Frau ....
in der Familiensache
... ./. ........
xx F xxx/07
wird um Mitteilung der Bankverbindung gebeten mit dem Hinweis, das Ratenzahlungen einzustellen sind und überzahlte Raten zurückerstattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
...
Justizbeschäftigte