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offener Brief an das Bundesministerium für Justiz Deutschland?

 
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi @ all,

Aufgrund der aktuellen Ereignisse vor Weihnachten überlegen wir, einen offenen Brief an das BMJ zu schreiben.
Ich bitte jeden, der Zeit und Interesse hat, sich den untenstehenden Entwurf mal kurz durchzulesen und Rückmeldung zu geben.

Den Sachverhalt erkläre ich absichtlich nicht genauer, da es für uns wichtig ist, wie der Brief auf jemanden wirkt, der die Geschichte nicht kennt.

Zur Info: Wir beabsichtigen, den Brief in den Medien genauso zu verbreiten, wie er hier steht, also ohne Nennung von Namen oder Landkreis. In dem Brief, der direkt an das BMJ geht, wird der Landkreis selbstverständlich genannt werden.


Ich wende mich an Sie als besorgte österreichische Staatsbürgerin, die eine sehr enge Verbindung zu Deutschland, vor allem zu Niedersachsen hat.
Und genau dort gibt es meiner Meinung nach ein schwerwiegendes Problem.

Folgende Situation liegt vor:
Ein geschiedenes Ehepaar mit einem zehnjährigen Kind.
Das Kind lebt seit beinahe drei Jahren bei einem Elternteil, dem mehrere Teile des Sorgerechts zugesprochen wurden, unter anderem auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Nach jedem Umgang mit dem anderen Elternteil ist das Kind verstörter als nach dem Umgang zuvor und es erzählt immer öfter, dass der Umgangselternteil seltsame Sachen sagt, die dem Kind Angst machen.
So sagt der Umgangselternteil zum Beispiel, er würde das Kind nie wieder sehen wollen, wenn das Kind beim Jugendamt nicht sagt, dass es wieder zu ihm zurück will.
Oder auch, dass er nichts mehr essen werde, wenn das Kind nicht zurück kommt.
Nach einem Umgang erzählt das Kind weinend und voller Angst, dass sich der Umgangselternteil selbst mit einem Messer an den Armen geschnitten hatte. Und dann auch, dass der Umgangselternteil schon mehrmals ganz direkt gesagt hat, er würde sich umbringen, wenn das Kind nicht zurück kommt.
Das Kind erzählt diese Dinge nicht nur dem Betreuungselternteil, sondern auch seiner Lehrerin, seiner Therapeutin und dem Jugendamt.
Alle sind einer Meinung, nämlich dass der Umgangselternteil das Kind extrem unter Druck setzt und vollkommen überfordert und dass die Umgänge das Kindeswohl gefährden.

Als der Umgangselternteil im Sommer 2009 schließlich sogar versucht, das Kind zu entführen, beschließt der Betreuungselternteil gemeinsam mit dem Jugendamt und der Therapeutin, dass es notwendig ist, das Kind durch betreuten Umgang zu schützen.
Doch er kann es nicht durchsetzen und muss weiter unbegleitete Umgänge zulassen.
Im Sommer 2010 wird das Kind durch den Umgangselternteil so schrecklich unter Druck gesetzt, dass es im Anschluss an den Umgang weinend zusammenbricht.
Sowohl dem Betreuungselternteil gegenüber als auch bei dem anschließenden Gespräch mit der Sachbearbeiterin des Jugendamtes äußert das Kind den Wunsch, in nächster Zeit nicht mehr alleine mit dem Umgangselternteil sein zu müssen.

Da sich der Umgangselternteil in keinster Weise um die Organisation des anstehenden Weihachtsumgangs kümmert und im Herbst auch wochenlag nicht erreichbar ist, scheint der Wunsch des Kindes in Erfüllung zu gehen und der Weihnachtsumgang scheint auszufallen.

Doch Anfang Dezember versucht der Umgangselternteil, den Betreuungselternteil vor vollendete Tatsachen zu stellen - es werden Flugtickets für einen Hinflug des Kindes am 23.12.2010 und den Rückflug am 19.01.2011 gebucht.
Als der Betreuungselternteil darauf hinweist, dass das Kind dadurch zu viele Schultage versäumen würde, wirft ihm der Umgangselternteil Umgangsverweigerung vor.

Einige Tage später erhält der Betreuungselternteil eine einstweilige Verfügung, dass das Kind vom 24.12.2010 bis zum 05.12.2011 zum Umgang herauszugeben sei.
Als Reaktion darauf wird dem Gericht ein Schreiben des zuständigen Jugendamtes am Wohnort des Kindes übermittelt.
In diesem Schreiben wird das oben beschriebene Verhalten des Umgangselternteiles dargelegt und das Jugendamt, sowie die Therapeutin des Kindes widersprechen einem unbegleiteten Umgang deutlich, da dieser aus ihrer Sicht das Kindeswohl gefährdet.
Trotz des Schreibens, einer mündlichen Anhörung und obwohl weiterhin keine Tickets für die angeordneten Reisetage vorliegen, wird die Verfügung aufrecht erhalten.

Denn es gibt in Niedersachsen eine Richterin, die scheinbar der Meinung ist, es würde ausreichen, wenn der Umgangselternteil die Mutter ist, damit ein solches Verhalten keine Kindeswohlgefährdung darstellt.
Zudem ist sie scheinbar ebenfalls der Meinung, die Aussage des Jugendamtes in ihrem Landkreis wiegt immer mehr als die Aussagen anderer Jugendämter. Und das auch dann, wenn “ihr” Jugendamt in den vergangenen zweieinhalb Jahren mit dem Kind höchstens 3 Mal für ca 10-15min gesprochen hat (und das auch noch im Beisein der Mutter!) - während das Jugendamt am Wohnort des Kindes das Kind in eben dieser Zeit regelmäßig, ausführlich und auch alleine gesprochen hat. Auch die Aussagen der Therapeutin und der Lehrerin können aufgrund der Einschätzung “ihres” Jugendamtes scheinbar einfach ignoriert werden.

Diese Richterin ist scheinbar der Meinung, das Kind gehöre zur Mutter, bzw. die Mutter habe immer und unter allen Umständen das Recht, das Kind zu sehen, auch wenn diverse kompetente Personen vor einer bestehenden Kindeswohlgefährdung warnen.

Doch das ist nicht das einzige Problem.
Durch die einstweilige Verfügung, die seitens der Richterin für den strittigen Weihnachtsurlaub 2010 erlassen wurde, wird das Gefühl, es gäbe so etwas wie Rechtssicherheit, in Frage gestellt.

Zum einen wird die Tatsache ignoriert, dass die Mutter selbst die von ihr angeforderte Verfügung missachtet:
In der Verfügung wird Umgang vom 24.12.2010 bis zum 05.01.2011 angeordnet, da dieser Zeitraum den Schulferien am Wohnort des Kindes entspricht.
Die Buchung der Mutter für einen Hinflug am 23.12.2010 und einen Rückflug am 19.01.2011 wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt korrigiert.

Ebenso wird in der Verfügung der Vater in die Pflicht genommen, für die Durchführung der Umgänge Sorge zu tragen, obwohl dies nach gängigem Recht die Pflicht des Umgangselternteiles wäre.
Dass der Vater trotzdem die Kosten für sechs der sieben vorangegangenen Umgänge getragen hat, wird nicht gewürdigt, sondern es wird ihm allein aufgrund seiner aktuellen Befürchtungen mangelnde Bindungstoleranz vorgeworfen.

Und nicht zuletzt wird in keinster Weise berücksichtigt, dass das Kind seinen ordentlichen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland sondern in Österreich hat und kein laufendes Verfahren mehr anhängig ist.
Sowohl nach der Broschüre des BMJ Deutschland zum internationalen Privatrecht vom Jänner 2010, als auch nach Paragraph 152, Absatz 2 des FamFG ist jedoch für Fragen des Umgangsrechts das Gericht am Wohnort des Kindes zuständig.
Die Richterin bezieht sich auf Paragraph 152, Absatz 3 und gibt weder auf schriftliche Anfrage, noch in der mündlichen Verhandlung als auch im Beschluß selber eine Begründung, warum Absatz 2 bzw. das EU-Recht, EG 2201/2003 in diesem Fall nicht anzuwenden sind.
Als Begründung für die Zuständigkeit werden allein die Bedürfnisse der Mutter genannt; für den kurzfristigen Erlass der einstweiligen Verfügung werden die Verfügbarkeit der Flugtickets und die finanzielle Situation der Mutter genannt.

Durch die Erklärung ihrer Zuständigkeit und das Ignorieren der Berichte des Jugendamtes am Wohnort des Kindes nimmt die Richterin in Kauf, dass das Kind bei einer weiteren Klage der Mutter für jede einzelne Befragung nach Deutschland reisen müsste.

Zuletzt wurde ein Einspruch beim OLG ausgeschlossen, womit für den Vater nun keine Möglichkeit besteht, sich gegen diese Ungerechtigkeiten zur Wehr zu setzen.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob es in Deutschland tatsächlich möglich ist, dass bei einem Familiengericht nicht die Bedürfnisse des Kindes, sondern einzig und allein das Wohlergehen und der Wille der Mutter im Mittelpunkt stehen, sowohl bei der Frage der Zuständigkeit als auch in allen anderen Bereichen.
Und ist es tatsächlich möglich, dass EU-Recht ignoriert werden kann, wenn es dem Willen der Richterin nicht entspricht?

Mit besorgten Grüßen und der Bitte um Klärung verbleibe ich

Danke für Eure Zeit!

LG
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2011 22:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin vj,

die Situation kenn ich ja recht gut und bin natürlich erbost über die Entscheidung der Unrechtsprecherin. Allerdings wird das BMJ nicht einwirken - kann und darf es angesichts der viel gelobten richterlichen Unabhängigkeit auch nicht.

Richtig wäre es, den Weg der Instanzen durchzuhecheln, nämlich gegen die EA beim OLG anzustinken.

Das Schreiben mag dich/euch emotional entlasten - bewirken wird es leider nichts.

DeepThought

P.S.: "Jänner" = "Januar" ?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2011 11:10
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Hallo Deep,

als LG von vj kann ich da eventuell etwas Licht reinbringen: Jänner ist der Januar hier. 🙂

Wir haben mitnichten die Absicht, dass das BMJ diese Richterin zur Räson bringen könnte. Außerdem war diese Richterin so schlau, die Beschwerde gegen ihre einstweilige Verfügung nicht zuzulassen bzw. auszuschließen.
Interessant ist die Frage an das BMJ, ob eine Richterin so unabhängig ist, dass sie EU-Recht, österreichisches Recht UND deutsches Recht (letzteres schlicht fehlinterpretiert) ignorieren darf und die Beschwerde gegen diese zentrale Frage des gesamten Vorgangs verbieten darf.

Möglicherweise erscheint der Brief jetzt etwas anders...

LG Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2011 19:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Möglicherweise erscheint der Brief jetzt etwas anders...

Moin.
Ganz ehrlich?
Wenn der Brief nur funktioniert, wenn man noch über diese Hintergrundinformationen verfügt, dann funktioniert er nicht.
Und ehrlich gesagt, hat er das bei mir auch nicht.
Er klingt bei der oberflächlichen Lesart, wie die meisten in so einem Fall an den Tag legen, wie ein ganz normaler Boykotteusenbrief, mit dem Ämter und Gerichte andauernd tapeziert werden.

Ich habe auch erstmal ein wenig im Forum nachgelesen, was denn so der Hintergrund sein könnte.
Die anderen Adressaten können das nicht.

Bei den Anderen sehe ich 2 mögliche Reaktionen:
1. "Richtig so. Umgang wird sowieso überschätzt." Entsprechend Ludwig Salgo. oder
2. "Super. Da können wir jetzt mal so richtig zeigen, dass wir gegen unbegründeten Umgangsboykott rigoros vorgehen!"

Ich denke, beides ist nicht eure Intention.

Insofern, spart euch die Briefmarken.

Sorry, für die deutlichen Worte.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2011 19:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zum Verfahren gibt es eine nette Erläuterung im >jurablog<, wonach gegen eine EA in Umgangssachen nicht per OLG vorgegangen werden kann, wenn es eine mündliche Verhandlung gab. Dies ist in deinem Fall jedoch nicht passiert. Neben den anderen Rechtsfehlern wie Unzuständigkeit des Gerichts gibt es hier eine prima Vorlage, um der Unrechtsprecherin ordentlich beim Verweilen auf der aktuellen Besoldungsstufe zu helfen. Eine Dienstaufsichtbeschwerde oder gar Anzeige wegen Rechtsbeugung ist ein probates Mittel. Auch kann das hilfreich sein, sie für künftige Verfahren wegen Befangenheit abzulehnen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2011 20:17
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Hallo Deep,

eine mündliche Verhandlung gab es, auf unseren Antrag hin. In diesem Antrag wurde eben auch nach der Zuständigkeit gefragt worden, die Richterin verwies nur auf ihren Beschluss, in dem dann wiederum kein Wort daran verschwendet wurde.

Auszug aus eminer Email an meinen Anwalt nach unserem Telefonat:

Nachdem mich ein Bekannter aus Deutschland darauf aufmerksam machte:

Entscheidungen in Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen sind nicht anfechtbar. Dies gilt nicht, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs auf Grund mündlicher Erörterung

1. über die elterliche Sorge für ein Kind,
2. über die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil,
3. über einen Antrag auf Verbleiben eines Kindes bei einer Pflege- oder Bezugsperson,
4. über einen Antrag nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes oder
5. in einer Ehewohnungssache über einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung

entschieden hat.

Mir erschließt sich nicht wirklich, warum in einer einstweiligen Verfügung das Umgangsrecht betreffend von Richterin xXx auf die elterliche Sorge und damit auch noch auf eine Ausnahmeklausel Bezug genommen wird. Vielmehr greift meiner Meinung nach Abs. 2, und gerade dieser Absatz stellt eine Ausnahme der Unanfechtbarkeit dar.
Ich bitte darüber um Information. Spätestens mit eventueller Verhängung eines Ordnungsgeldes wird das Ganze aktuell, außerdem sollte man überlegen, ob eine endgültige Klärung der Nichtzuständigkeit des AG Aurich durch Beschwerde beim OLG dem Ganzen dann nicht ein Ende setzen könnte.

Mir kommt Richterin xXx mehr und mehr verwirrt vor, oder hier soll (Tochters) Mutter auf Biegen und Brechen Schützenhilfe geleistet werden.

Ich bin mal auf die Antwort gespannt.

LG, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2011 00:06
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

@Deep & Beppo
THX für Eure Unterstützung.

Xe und ich werden den offenen Brief nun doch nicht schreiben, sondern an den anderen Fronten weiterkämpfen, also uns vor allem um die Klage kümmern, die wir nun hier bei uns eingereicht haben.
Zusätzlich versuchen wir, Infos einzuholen, wie wir im (Un)Rechtsstaat Deutschland so etwas ähnliches wie Rechtssicherheit bekommen können, damit wir Xe's Familie auch wieder mal besuchen können und nicht ständig Angst vor einer neuerlichen Verfügung haben müssen, wenn wir dort sind.

*seufz*

Man kommt sich echt schon verfolgt vor...
Es ist heftig, dass einige Richter solche Allmachtsgefühle entwickeln, dass sie meinen, sich nicht mehr an Gesetze halten zu müssen und dass man dadurch richtiggehend Angst vor ihren Entscheidungen haben muss, weil man sie absolut nicht mehr einschätzen kann.
:frustrierend:

Meine Gedanken sind bei allen, die sowas ebenfalls schon jahrelang mitmachen müssen...

lg

vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2011 11:10