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Neues Familienprozessrecht

 
(@andreadd)
Registriert

Hallo zusammen,

habe ich gerade entdeckt:

http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2007/05/2007-05-09-reform-familienprozessrecht.html

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2007 00:41
(@andreadd)
Registriert

Zitat:
Die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht wird ersetzt durch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Sie ist zulässig, wenn eine Entscheidung zur Vereinheitlichung oder zur Fortbildung des Rechts geboten ist.

Kann mir das mal jemand übersetzen?
Bedeutet das, dass ein Rechtsmittel mit wenigen Ausnahmen überhaupt nicht mehr möglich sein wird?

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2007 01:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Andrea,

beim OLG ist heute Schluss. Es sei denn, das OLG lässt die Berufung ausdrücklich zu.

Der BGH kann nur mit einer Nichtzulassungsbeschwerde bemüht werden. Hilft der BGH dem nicht ab, ist der Weg zum BVerfG und dann EGMR möglich.

Die Reform sollte hieran (eigentlich) etwas ändern dergestalt, dass nach dem OLG grds. der Weg zum BGH beschritten werden kann. In der Tat liest sich das für mich auch anders. Ich muss den Referentenentwurf noch mal studieren.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 01:09