Hallo an alle!!!
ich hoffe, das ich hier richtig bin....mit meinem Thema
kurz:
1.trennung seit Januar 2006
2.noch nicht geschieden, da noch im Zugewinn steckend
3.bin seitdem krank, nicht wegen Scheidung sondern kreuzbandriss verkorkst
4.habe erst krankengeld bekommen und jetyt da dort ausgesteuert ALG obwohl ich
Job habe und Vertrag, der entweder nach Gesundung weitergeht oder in Abfindung endet
Meine beiden Kinder, die bei Ihr leben, sind bei mir noch bis 2009 pflichtversichert, das
hat mir die Krankenkasse bestaetigt, aber bekam wuetende sms, da wohl yum Februar 08
der Krankenkassenschutz meiner Baldex ausgelaufen ist, die denkt, ich stecke dahinter,
aber weiss auch nicht warum.
Die Krankenkasse meinte, das sie vielleicht Ihren 400 Eurojob aufgegeben hatte, aber
genau sagen konnten die mir das auch nicht.
Habe ywar keinen Schaden und Interesse daran, aber interessieren wuerde es mich schon,
warum das so ist.
Gibt es irgendein Gesetz, das nach 2 Jahren der Trennung dieser Schutz auslaeuft?
Wie gesagt mit der Scheidung laeuft der sowieso aus, aber wir sind noch nicht geschieden.
Vielen Dank im vorraus
gruss mantakchia
sorry fuer die umlaute, habe andere auslaendische Tastatur hier
Hallo mantakchia
In dem Schreiben, welches deine EX bekommen hat, muß doch drinstehen auf welcher Grundlage der Versicherungsschutz ausläuft.
Ansonsten frag doch direkt bei der Versicherung nach. Nicht, dass deine Kinder plötzlich ohne Krankenversicherung dastehen.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Jemmy
Eigentlich weiss ich gar nichts mehr, ob sie arbeitet oder nicht.
ich frage die Kinder auch nicht aus.
Deswegen bin ich selber ratlos.
Habe gestern angerufen bei Krankenkasse. da wurde mir der Schutz der
Kinder bis mitte 2009 bestaetigt, aber auch das meine Baldex keinen mehr haette,
warum koennen die auch nicht sagen.
ich hatte noch vergessen zu erwaehnen, das sie vor ein paar tagen bei der Krankenkasse
angerufen hatte und sich bis zur scheidung kostenlos mitversichern wollte. Dieser Brief ist,
weil die Krankenkasse von der Trennung wohl nichts wusste, an den Versicherungsnehmer,
also an mich gegangen.
Sonst haette ich garnicht erfahren, das sie keinen Schutz mehr hatte, wie denn auch wenn man
getrennt wohnt, da bekommt man ja nichts mehr mit, wie es dem anderen geht und was der macht,
ist ja auch ziemlich egal, denke ich...
aber interessieren wuerde es mich schon , obs da irgendeine Bestimmung gibt, warum die keinen Schutz mehr hat.
Uebrigens hat Baldex nur Ihr 400 Eurogehalt angegeben, nicht ihre sonstigen Einkuenfte, und die KK
ueeberlegt, ob sie der kostenlosen Mitversicherung zustimmt, da sie dann ueber den Satz kommt.....
sorry aber denke mit einem gewissen Schmeicheln ... dumm gelaufen... wenn ich auch nichts dafuer kann...
bzw meine Finger im Spiel habe....
mfg Mantakchia
Hi mantakchia,
Du bekommst doch jährlich dieses Formular zur Familienversicherung. Dort musst Du das EK Deiner BaldEx angeben. Schreibe da rein "Unbekannt da getrennt lebend" und fertig. Soll sich die KK überlegen wie sie damit umgeht.
Scheinbar will Deine BaldEx Geld sparen oder hat tatsächlich keinen sv-pflichtigen Job mehr. Sollte Dir egal sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie
Kein Plan was Du meinst, bekomme immer son Formular, wo die Kinder draufstehen, ob sich da was geaendert hat
und wegen Vorsorgen etc.
Aber Du kennst das vielleicht, man schmunzelt doch, bin aber nicht schadenfroh, wenn man merkt, das die sich Ihre
Zukunft rosiger vorgestellt hat, als sie damals mit meiner Gehaltsabrechnung zum Anwalt ging und sich nach dem Selbstbehalt und ihr zustehendes Geld etc erkundigt hat(habe ich damals beim packen heimliches Buch mit Notizen gefunden)
naja aber neugierig bin ich schon, wenn ich schon unschuldig zum Suendenbock gemacht werde, warum das so ist.
Du waerst vielleicht ein wenig neugierig....
aber danke fuer Deine randbemerkung
mfg mantakchia
Hallo mantakchia,
vielleicht kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen?
erstmal: die Kinder haben mit der Krankenversicherung deiner Baldex nichts zu tun.
Deine Kinder sind bei dir familienversichert, das heißt du bist pflichtversichert und sie sind beitragsfrei mitversichert. Deshalb füllst du für sie immer dieses Formular aus, damit wird geprüft ob die Voraussetzungen der Familienversicherung noch vorliegen. Die Familienversicherung gibt es für die Kinder mindestens bis 18, wenn sie kein Einkommen haben, länger. Aber darum geht es dir gar nicht. Deine baldex ist oder war anscheinend bei einer anderen krankenkasse (?) und hat eine eigene Pflichtversicherung, entweder weil sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder weil sie z.B. vom Arbeitsamt Bezüge erhält. Nun ist es so, wenn die Gründe dieser Pflichtversicherung wechseln, z.B. keine Beschäftigung mehr, sondern Bezug von ALG oder anderer Sozialleistungen, dann erfolgt aufrund der alten Tatbestände eine Ab- und aufgrund der neuen Tatbestände eine Neuanmeldung. Da sich diesbezüglich anscheinend etwas getan hat bei ihr, wird das der Grund für die Beendigung sein. Wenn sie nun aber keine Pflichtversicherung begründen kann, und keine Bezüge erhält, dann besteht für sie die Möglichkeit, sich bei dir mit familienversichern zu lassen. Da ihr ja noch nicht geschieden seid. Sie müsste also erstmal herausbekommen, weshalb die Abmeldung bei ihr erfolgte und dann, ob eine neue Pflichtversicherung zustande kam. Manchmal dauern die Anmeldungen ewig...da müsste sie bei dem jetzt zuständigen Sozialträger nachhaken. Wenn sie wirklich keine Bezüge hat und nicht aufgrund von hartz IV selbst pflichtversichert werden kann, kannst du bei deiner Krankenkasse ein Formular Familienversicherung anfordern, so dass sie bei dir mit familienversichert wird (dazu müssen bestimmte Vorausetzungen wie z.B. kein Einkommen) vorliegen. Die Familienversicherung gilt dann bis zur Scheidung, egal wann die ist, getrennte Adressen sind auch egal, danach muss sie sich freiwillig versichern . Ich hoffe es war verständlich?!
Rechtsquelle für Familienversicherung: § 10 SGB V
LG ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
