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Hallo erstmal.
Ich bin mir nicht sicher ob ich zu dem Thema einen neuen Beitrag starten soll oder die Frage hier gut hinpasst.
Aktuelle Situation:
Die Mutter meines Sohnes ist derzeit erwerblos und unser gemeinsames Kind besucht den Kindergarten inkl. Nachmittagsbetreuung.
Frage:
Bin ich nach dem BGH Urteil dazu verpflichtet den gesammten Kindergartenbeitrag zu zahlen?
Vielen Dank im Vorraus
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2009 16:52