Muss ich den Vaters...
 
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Muss ich den Vaterschaftstest bezahlen?

 
(@Jan80_)

Hallo,

meine Exfreundin teilte mir im Oktober 2010 im Studivz mit (hab die Nachricht selbstverständlich noch), dass sie mir während unserer Beziehung nicht treu war und daher nicht weiß,  ob ich der leibliche Vater des Kleinen bin. Nachdem ich dem Jugendamt dies mitteilte, schrieben sie mir dass ich den Vaterschaftstest bezahlen muss, aber warum ich?
Ich hab von anfang an nicht an der Vaterschaft gezweifelt, meine ex zweifelte daran (und ich zweifel seihter verständlicherweiße auch), sie teilte jedoch dem Jugendamt mit, dass sie sich sicher ist, dass ich der Vater bin, ich hab aber schriftlich von ihr, dass sie nicht weiß, ob ich der Vater bin.

Wie soll ich mich jetzt dem Jugendamt gegenüber verhalten?

Viele Grüße
Jan

Zitat
Geschrieben : 16.09.2011 14:04
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo,

hast Du die Vaterschaft offiziell anerkannt, d.h. hast Du eine schriftliche Vaterschaftanerkennungsurkunde?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 14:08
(@inflamable)
Schon was gesagt Registriert

Wenn es so ist wie von Mux vermutet musst du den Test definitiv bezahlen. Erstmal.
Kannst du nachher aber geltend machen da sie dir falsche Tatsachen vorgetäuscht hat und dir vor der Anerekennung deiner Vaterschaft und vor deren Bestätigung dir nicht mitgeteilt hat dass du nicht der einzige Kandidat bist. Steht aber auf einem ganz anderen Blatt geschrieben und juckt das JA erstmal nicht weil du dich erstmal zum zahlen verpflichtet hast.

Mal was anderes: Sieht dein Kind dir ähnlich? Eindeutig, nach der Zeit kann man das ja schon teilweise gut sehen.

Mal davon abgesehen. Kauf so ein Ding im Internet, kostet um die 200 Euro und mach den Test. Vielelicht erledigt sich das Thema und dann vergiss die 200 Euro! Wenn nicht hast du zukünftig monatlich eh mind 230 € gespart....... rechne das aufs Jahr hoch und auf das Alter des Kindes....da stehen 200 € in keinem Verhältnis mehr  😉 Alles wird gut!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 14:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jan80.

Du musst den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen und zunächst bezahlen, weil du die Vaterschaft anerkannt hast und nun eine Prüfung oder Änderung wünscht.

Wenn dabei raus kommt, dass du nicht der Vater bist, werden die Kosten dem Verlierer des Verfahrens, also deiner Ex aufgeladen.

Wenn du also der Vater bist, musst du bezahlen und wenn nicht, sie.

Die Kosten für ein gerichtliches Verfahren liegen bei ca. 2.000,-€.

Wenn ihr euch noch einigermaßen einigen könnt, solltest du ihr möglichst freundlich vorschlagen, gemeinsam einen privaten, außergerichtlichen Test zu machen.

Ihr würdet euch dann einen Testsatz mit Probestäbchen für Mutter, Kind und dich in einer Apotheke oder im Internet besorgen und an das Labor einschicken.
Die Kosten liegen, soweit ich bei "nur" 200 - 400 €.

Da deine Ex ja auch nicht sicher ist, und auch verlieren könnte, müsste sie damit eigentlich einverstanden sein.

Skeptisch solltest du immer sein, wenn das Jugendamt (JA) sich äußert.

Gerade Väter werden dort erschreckend oft belogen und betrogen, in der vermeintlich guten Absicht, der armen Mutter zu dienen.

Bevor du bei denen jemals irgendetwas unterschreibst, solltest du lieber hier nochmal nachfragen.

Eins muss dir aber auch bewusst sein:
Wenn sich bei raus stellen sollte, dass du nicht der Vater bist, verlierst du vermutlich auch die Vaterschaft.
Je nachdem was für Verhältnis du zu "eurem" Kind hast, musst du darüber schon nachdenken.

Andererseits kannst du nicht beliebig lange nachdenken, denn jetzt wo du weißt, dass du evtl. nicht der leibliche Vater bist, bleiben dir nur 2 Jahre, die Vaterschaft anzufechten.
Wenn die rum sind, bist und bleibst du "rechtlicher" Vater mit allen Konsequenzen, allen Pflichten und den wenigen Rechten.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 14:19
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bei den Kosten für einen Test kann man auch mal ganz grundsätzlich nachrechnen, ob die 2000.- € gut angelegt sind, wenn man sich dafür den Gegenwert eines Hauses in der Zukunft sparen kann....

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 14:21
(@Jan80_)

ich hab bisher noch nichts anerkannt.

Also erstmal bezahlen, aber wie komm ich dann, auch wenn es mein Kind ist, an das Geld?
ich meine, ich hab die Zweifel hier nicht eingebracht.

Könnt ihr mir eine Seite empfehlen, wo man einen Vaterschaftstest für ca. 200-300 Euro beziehen kann?
Ist in so einem Preis bereits die gebühr für das Labor und so weiter enthalten?

Viele Grüße
Jan

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 14:22
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

Mal was anderes: Sieht dein Kind dir ähnlich? Eindeutig, nach der Zeit kann man das ja schon teilweise gut sehen.

... :rofl2:- hoffentlich sind nicht alle Kinder die mir ähnlich sehe´n mit mir verwandt und hoffentlich treten deren Mütter nicht mit Unterhaltsforderungen an mich heran.

Spass beiseite, eine Ähnlichkeit  ist nun wirklich kein verlässlicher Indikator und jeden Kommentar dazu in einer vaterschaftsdiskussion sollte man sich lieber ersparen bevor man sich der lächerlichkeit preisgibt.

nix für ungut aber musste gesagt werden

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 14:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Spass beiseite, eine Ähnlichkeit  ist nun wirklich kein verlässlicher Indikator

Außer bei Boris Becker und 1-2 weiteren Leuten, die ich kenne.  🙂

Jan, wenn du bisher die Vaterschaft nicht anerkannt hast, musst du auch den Test nicht bezahlen.
Zumindest, solange er nicht deine Vaterschaft beweist.

Wenn das JA dir erzählt hat, du müsstest den gerichtlichen Test trotzdem erstmal bezahlen, bzw. deine Nichtvaterschaft beweisen, so bestätigt das nur erneut meine obige Aussage zu den Behauptungen des JA.

Wenn deine aber möglich ist, solltest du trotzdem versuchen, dich mit der Mutter auf den privaten Test zu einigen.
In euer aller Interesse.
Die 200,- € sind mit Sicherheit gut angelegt.
Auch wenn du sie alleine bezahlen müsstest.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 14:48
(@inflamable)
Schon was gesagt Registriert

Spass beiseite, eine Ähnlichkeit  ist nun wirklich kein verlässlicher Indikator und jeden Kommentar dazu in einer vaterschaftsdiskussion sollte man sich lieber ersparen bevor man sich der lächerlichkeit preisgibt.

Lustig oder?? Vor allem wenn man in der Situation steckt sehr sehr sehr lustig. Man ist monatelang Papa und dann plötzlich doch wieder nicht..... Sehr lustig gerade weil Jan darüber sicher nicht gegrübelt hat.......

Gehen wir mal vom Vaterschaftstest einfach weg und begnügen uns auf die INDIKATOREN welche ansonsten noch ein Hinweisgeber über eine verwandtschaftliche Verbindung sein könnte??? Weil das Kind Papa zu ihm sagt? Oder weil das Kind Geld von ihm bekommt oder was fällt dir sonst noch lustiges ein?

Es gibt Kinder die kann ein Vater und auch Kind nicht verleugnen. Die Ähnlichkeit ist verblüffend. Danke Beppo, Herr Becker ist da ein Beispiel. Aber auch wenn ich mir die Tochter meiner Kollegin angucke, Respekt, ich hab sie zuletzt gefragt ob sie nicht lieber einen Mutterschaftstest machen will weil das Kind wie Papa aussieht und so gar nicht wie Mama 🙂 Und das mit 8 Wochen........

Was ich mir durchaus vorstellen kann ist dass die Freundin das macht um ihn zu verunsichern und zu schikanieren. Das wäre kein Einzelfall.
Deswegen die Frage auf die man erstmal die Antwort und dann mein Statement abwarten sollte bevor man sich so freut. Aber schön wenn ich jemanden eine Freude zum WE bereiten konnte.  :rofl2:

Also wenn er beantworten könnte, dass die Ähnlichkeiten verblüffend sind sollte er sich mal Gedanken machen ob Frau Pimper-Mama nicht ein bißchen Unruhe stiften will bevor er sich so ein Wattestäbchen-Set bestellt und die Tante sich ins Fäustchen lacht 🙂

Interessant ist noch eine Frage an Jan:

Sag mal was hast du im letzten Jahr nach Erhalt der Nachricht eigentlich gemacht? Dornröschenschlaf? Schön weiter gezahlt und Umgang mit dem Kind gehabt und die Nachricht ignoriert...... Mir scheint als ob der Kontakt zum Kind gar nicht vorhanden ist....

Auf die Antwort bin ich mal gespannt...... Ich hoffe die Frage war nicht wieder allzu lustig  :redhead:

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 15:05
(@Jan80_)

danke für eure schnellen antworten.

das Kind ist vor drei monaten zur Welt gekommen.

Also muss ich wohl doch einen Vaterschaftstest holen oder bestellen, ihn bezahlen, obwohl ich die Vaterschaft nicht anzweifelte, sondern die Mutter diese Zweifel in ihrem Schreiben vom Oktober 2010 hatte.

Das ist ja wirklich eigenartig, sie gesteht mir schriftlich, dass sie mir nicht treu war, sie nicht weiß ob ich der Vater bin, stellt es bei Jugendamt so dar, dass nur ich in Frage komme --- aber ich soll nun den Test bezahlen?
Das ist doch mehr als nur unfair.

Kann mir jemand einen link geben, wo ich einen guten Vaterschaftstest her beziehen kann?
Hab gehört, man kann von der Apotheke, für unter 50 Euro einen bekommen, aber wenn man ihn dann einschickt ist man bei mehr als 300 Euro (wegen dem Test im Labor)? Oder irre ich mich da?

Viele Grüße
Jan

ps. Beppo schrieb:
Andererseits kannst du nicht beliebig lange nachdenken, denn jetzt wo du weißt, dass du evtl. nicht der leibliche Vater bist, bleiben dir nur 2 Jahre, die Vaterschaft anzufechten.

was heißt das? Gilt das ab dem Datum der Nachricht im Oktober 2010 oder vom Datum, wenn ich dann die Vaterschaft anerkenne?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 15:26




(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

Und das mit 8 Wochen........

... auch lustig oder sollte ich putzig sagen ? Getreu nach dem Motto "schlimmer geht immer"

Nun ja,

ich denke das der TO zu seiner Frage bereits einige durchaus verwertbare Kommentare bekommen hat.

Mir persönlich muss nichts an lustigen Fragen einfallen lieber inflamable (das überlasse ich gerne denen die sich dazu berufen fühlen) und das ich oder wer auch immer auf Deine Statements warten muss bevor ich ( oder wer auch immer) poste, war und ist mir bis Dato nicht bekannt  :puzz:

Interessieren würde mich trotz alledem die Frage nach dem Kontakt zum Kind und ob zur Zeit dieser Mitteilung irgendetwas vorgefallen ist das die KM dazu veranlasst hat solch eine Info durchzugeben.

Ahja, anbei...
http://www.resultan.de/Vaterschaftstest.98.0.html   (hoffe es funtioniert)

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 15:30
(@Jan80_)

Danke für den Link,
Warum die Mutter mir so eine Nachricht schrieb ist mir nicht klar, vielleicht weil sie merkte, dass ich mich auf das Kind freute und sie vielleicht wirklich mich betrogen hatte und nicht wusste von wem das Kind ist - und dadurch wollte sie vielleicht versuchen mich "loszuwerden", und dachte vielleicht, dass ich mich nie mehr melde würde.

Gibt es denn noch andere einrichtungen? die ihr mir empfehlen könntet?

Viele Grüße
Jan

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 15:43
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

möchtest Du uns nicht die Frage nach dem Kontakt zum Kind beantworten?
Ich habs entweder überlesen oder Du hast uns auch noch nicht mitgeteilt ob Du die Vaterschaft annerkannt hast und ob Du zahlst....

Was erwartest Du was man Dir empfehlen kann?Wozu? Wie man einen Test bestellt weisst Du nun, wo man die bekommt auch, was die Kosten liest Du ebenfalls im I-net nach....

Du gibst relativ wenig preis an Informationen und bittest um Hilfen.Die Fragen dazu sind aber nicht konkretisiert genug.

minna

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 15:50
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Jan,

zur Klarstellung: Du musst zur Zeit nichts bezahlen. Du bist (offiziell) nicht Vater des Kindes. Du hast keine Rechte und keine Pflichten dem Kind gegenüber.

Aber:

Die KM hat Dich beim JA als Vater angegeben. Also wird das JA ein Vaterfeststellungsverfahren gegen Dich anstreben, wenn Du nicht freiwillig anerkennst
(als Unterhaltszahler sind Väter sehr beliebt). Die Kosten für das Verfahren musst Du nicht bezahlen, wenn Du nicht! der Vater bist. Bist Du der Vater, wird
es teuer. Du trägst die Kosten, weil wegen Dir das Verfahren notwendig geworden ist.

Deshalb ist es sehr vernünftig, sich auf der Basis eines freiwilligen Tests zusammen mit der KM über die Vaterschaft Klarheit zu verschaffen (Kosten wie schon erwähnt 200-400 €).

Nach diesem Test weißt Du, ob Du der Vater bist. Ist der Test positiv, erkennst Du die Vaterschaft an. Ist er negtiv, kannst Du allem, was vom JA kommt, gelassen entgegen
sehen. Du musst dann gar nichts bezahlen.

Klarer? Es sind hier private (ca. 200 €) gegen offizielle Kosten (ca. 2000 €) abzuwägen.   

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 15:56
(@Jan80_)

Doch ich hatte mitgeteilt, dass ich noch nichts anerkannt hatte. (Nachricht von 12:22:08 Uhr)

Ich hatte bisher leider noch keinen Kontakt zum Kind. Erst hatte die Kindsmutter den Termin verschoben bzw. nicht geantwortet, dann konnte ich einmal nicht, und jetzt teilt sie mir mit, dass es bei ihr nicht klappt.

Na ich weiß ja nicht, was für Normen und was für Richtlinien so ein Vaterschaftstest haben muss und ob alle Labore das auch garantieren nach den anerkannten Normen und Richtlinien zu untersuchen und ich weiß eben nicht worauf ich achten muss.

Viele Grüße
Jan

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 15:59
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI,

wie schon beschrieben geht es ja erstmal darum, den ersten Zweifel wegzuräumen. Natürlich ist so ein Test für 200 Euro nicht gerichtsverwertbar (da ihr ihn ja privat macht und nicht unter amtlicher / ärtztlicher Aufsicht), aber es geht ja erstmal um Euch. Und warum gleich das 10 Fache zahlen? Tipp das Thema bei google ein und Du wirst diverse Anbieter finden. Die Apotheke hilft sicherlich auch weiter. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 16:13
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Jan,
ergänzend und evtl. auch erhellend:
Für einen privaten Test muss die KM einverstanden sein; ist sie es nicht, wäre ein Test, welchen Du ohne ihre Zustimmung durchführts, gerichtlich nicht verwertbar.
Ist sie einverstanden, achte darauf, bei Entnahme und Versand der Proben selbst dabei zu sein.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 16:22
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

ok hab ich überlesen, sorry.

Aber was ich nicht verstehe ist dieser ...

Also erstmal bezahlen,

... Rückschluss.

Erkläre bitte was Du damit meinst.

Wie in den vorherigen posts bereits von anderen usern beschrieben bist Du derzeit nicht verpflichtet irgendjemandem irgendetwas zu zahlen.

Das Kind (Junge oder Mädchen?) ist jetzt 3 Monate alt und Du hast es noch nicht einmal zu Gesicht bekommen?

Unter der Prämisse würde es mir nicht leicht fallen einfach mal zu zahlen.

Kläre doch nun zuerst einmal ab ab ob Du der Vater bist, bist Du es dann steh dafür ein und zahle den KU, Sorge dafür das Du schnellstmöglich Umgang bekommst wenn es denn dann Dein Kind ist und Du das auch möchtest.

Versuche mit der KM eine Umgangsregelung zu finden, klappt dies nicht gehst Du der Form halber ( und mit gutem Glauben) zu JA (unterschreibe dort nichts und sage auch nichts unverbindlich zu !) und wiederholst dort Dein Ansinnen und erwähnst auch by the way das Dein Kind ein Recht darauf hat mit Dir Umgang zu haben.

Findet Ihr auch da keine einvernehmliche Lösung begibst Du Dich zum RA Deines Vertrauens (Fachanwalt Familienrecht !) und wirst ein Umgangsrecht einklagen.

Das ist der übliche Umgangsdreisprung in Ausführlichkeit.

Zeige Dich in allen Gespächen Ko-operativ und bleibe sachlich.

All dies unter der Voraussetzung das DU

a) der Vater bist und
b) Willens bist diese Verantwortung auch zu leben.

mut und kraft wünscht

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 16:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du musst nur den gerichtlichen Test (2.000,- €) bezahlen, wenn du dadurch als Vater festgestellt wirst.

Du solltest aber vorher versuchen einen privaten Test (200,-€) gemeinsam mit der Mutter machen weil dann der gerichtliche vermutlich nicht mehr nötig ist.
Das wäre in jedem Fall die billigste Variante. Auch wenn du sie alleine bezahlen würdest.

Verstanden?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2011 18:44