Mein Mann war gestern beim JA,
es kam zur Sprache, das seien Ex ja alle schulischen Belange entweder gar nicht, zu spät oder nach Gutdünken an ihn weiterleitet.
Aussage des MA: Das geht nicht. Aber wenn sie das so handhabt. sole er die Schule anschreiben und diese Auffordern alle Mitteilungen die Exhen bekommkt auch ihm zuzuschicken.
Seien Antwort: Das habe er bereits versucht und die Auskunft bekommen ,das die Schule nur einem Elternteil ggü. Zur Auskunft verpflichtet ist udn er sich ans Ex-Frauchen halten soll.
Darauf der MA: Auch diese Auskunft der Schule sein falsch. Wenn sie schritlich dazu aufgefordert werden müsse nsie dem getrennt lebenden Elternteil, sofern GSR ebsteht alle Informationen und Auskünfte erteilen. Er soll beide Schulen nochmal dazu auffordern, den reinschreiben und auf den Herren von JA verwiesen. Dann muß sich die Schule schriftlich positionieren. Sollte sie die gewünschten Auskünfte verweigern, wird er sich mit der Schule in Verbindung setzen und der Schule mal die gesetzlichen Gegebenheiten erklären. Er meinte es könne auch nicht sah den in dem Schreiben in einem Nebensatz zu erwähnen, das man auch einen RA mit der Wahrung seiner Itneressen gegenüber der Schule beauftragen kann. Er hätte das schon einigen Vätern empfehlen müssen und biher ist jede Schule eingeknickt, bevor es zu einem Rechtsstreit gekommen ist.
Bin mal gespannt und werde dann berichten wie es ausging.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die Frage ist ja hier ja schon öfters aufgetaucht.
Meine Frau hatte mir schon mehrfach gesagt, dass eine Schule nicht beide Elternteile informieren muss. Vielmehr darf davon ausgegangen werden, dass bei Vorliegen des GSR ein Austausch der Eltern über schulische Dinge stattfindet. In der Regel würden auf auf Anfrage meist jedoch Infos gegeben werden.
LG, Uli
Hi Uli,
das war auch meine Info bisher, von daher hat mich die Aussage des JA-MA gestern sehr verwirrt. Ich bin mal gespannt was dabei herauskommt.
btw. Ich hab vor ein paar Tagen die Schulanmeldung für Töchterchen 2 ausgefüllt. Man ht doch tatsächlich das Formular geändert. Zwar steht immer noch Fremdsprache ab 7. Klasse drin (wird aber schon in Klasse 6 unterrichtet),
dafür enthält es nun eine Passage:
Gemeinsames Sorgerecht: ja nein
Bei ASR: Name des Sorgeberechtigten. Nu nfeehlt nur noch, das ich das auch nachweisen muß
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
das war auch meine Info bisher, von daher hat mich die Aussage des JA-MA gestern sehr verwirrt. Ich bin mal gespannt was dabei herauskommt.
Mag ja sein, dass sich da was geändert hat. Meine Frau ist ja schon 2 Jahre aus dem Geschäft raus. Allerdings kennen sich die JA-MAs ja nicht mal mit dem Familienrecht aus. Warum sollte man darauf bauen können, dass sie Ahnung vom Schulrecht haben!
dafür enthält es nun eine Passage:
Gemeinsames Sorgerecht: ja nein
Bei ASR: Name des Sorgeberechtigten. Nu nfeehlt nur noch, das ich das auch nachweisen muß
Das will ich doch wohl schwer hoffen !!! Sonst tragen noch alle GSR-Muttis AE ein! 😉
LG, Uli
*G* ich muß dann wieder auf JA latschen
Die Negativerklärung des JA liegt ja nur bei den Schulakten 😉
Nein grundsätzlich hab ich ja auch kein Problem damit. ich frage mich immer nur, warum die Ex meines Mannes immer ohne jede Mitsprache seinerseites die Kinder an welchen Schulen auch immer anmelden kann.
Bei der Grundschule ja ok, aber er wurde weder gefragt ls die Große auf die Förderstufe sollte, noch als die KM entschied ,das 2 Jahre Föderstufe nicht das gewünschte Ergebnis brachten und nun weitere 2 Jahre Föderstufe an einer anderen Schule, die eine größere Fahrtzeit mit sich bringt, absolviert wurden. Diese aber immer noch keine Gymnasialeignung erbracht haben. Und wenn ich mir das Zeugnis angucke bin ich mir noch nicht mal bei Realschule sicher, aber ich kenn mich da zu wenig aus.
Manchmal hab ich das Gefühl, das ich immer die einzige bin, die irgendwas nachweisen muß.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Manchmal hab ich das Gefühl, das ich immer die einzige bin, die irgendwas nachweisen muß.
Das ist der Preis für Deine Aktivitäten bei VS - da wirst gleich mit in Sippenhaft genommen. :rofl2:
Ok, den Preis zahl ich dann gerne :phantom:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
moin, tina, moin, uli,
'bei uns' = in nudelsachsen gab es diesen vermerk (bei der grundschulanmeldung) bereits 2001, allerdings (bis heute) unter der überschrift 'bei getrennt lebenden eltern:'.
wenn dort GSR angekreuzt wird, wird auch die unterschrift des 2. elternteils abgefragt/erforderlich, gerne auch auf einem separaten papier (vollmacht, formlose einwilligung). bei ASR wird der nachweis verlangt, der ja meist als gerichtsbeschluss vorliegt.
kannst du dir nicht einige kopien dieser negativerklärung 'auf vorrat' geben lassen? (naive frage, haste wahrscheinlich schon 20mal versucht .... ).
bei den weiterführenden schulen reichte bislang ein hinweis auf die akten aus der grundschule (die werden wohl immer komplett weitergereicht??).
gruss und erholsames wochenende!
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Och ,wenn sie nachfragen, werde ich auf die Schulakte verweisen. Das dürfte kein Problem sein. Ich fand es nur lustig, da ich ja für dieselbe Schule den Antrag schonmal vor 2 jahren gestellt hab. Man das mit dem Sorgerecht eingefügt hat, aber nicht den part mit der Fremdsprach geändert hat.
Ja die Schulakte wird komplett weitergereicht. Und mit unserem neuen Imens-system für die Schulbücher und alles was in und über die Schule ausgeliehen wird, haben die Schulen auch noch gleich ne nette Übersicht über das Lese- und "lern"-verhalten der kinder.
DIr auch ein schönes WE
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen