Guten Abend!
Die KM und ich(gemeinsames Sorgerecht besteht) haben uns entschieden das meine 8-jährige Tochter bei mir leben soll.
Jetzt meine Frage: Muss ich mein zuständiges Jugendamt informieren oder geschieht dies automatisch wenn ich meine Tochter beim Einwohnermeldeamt angemeldet habe?????
Danke für eure Antworten!!!
Gruß
Hi Bremer,
wenn ich euch einig seid geht die Wohnsituation das JA einen feuchten Kehrricht an. Ihr müßt sie nicht informieren und ich würde es auch nicht tun. Von Amtswegen wird das JA auch nicht benachrichtigt. Wozu auch? ODer meisnt du das bei "normalen" Familien bei jedem Umzug das JA auf der Matte steht?
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
das kommt darauf an, worin denn die Zuständigkeit des JA besteht.
Normalerweise hat die das nichts anzugehen.
Oder gibt es irgendwelche Beistandsschaften oder Unterhaltstitel oder ähnliches?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es gibt nur eine Beistandsschaft.Sonstige Titel,Vereinbarungen gibt es nicht.
Sieht es bei einer Beistandsschaft anders aus?????
@Tina Ja wir sind uns einig.Wir denken halt das meine Tochter es bei mir besser hat.
Hi
Wenn die Beistandschaft von der KM eingerichtet wurde, ist die Beistandschaft zu beenden da sinnentleert und gesetzeswidrig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ok
Danke für eure Antworten 🙂