Hallo und guten abend.
Ich wollte hier nur mal melden,
Ich bin morgen ab 10 Uhr beim Amstgericht.
Gütlichkeitsverhandlung.
Ich hoffe doch mal, daß daort dann mal so einige sachen geklährt werden können.
Vieleicht auch das meine Ex mich beschuldigt eine entführung meines Sohnes zu planen.
Aber das steht nicht auf dem Plan.
Ich hoffe doch mal auf gerechtigkeit.
:yltype:
Bin aber dennoch etwas nervös 🙂
Schöen gute nacht wünscht Thomas
Moin Thomas,
um welches Thema geht es denn ? Sollte es um Unterhalt gehen, lass dich bloß nicht auf einen Vergleich ein. Bei Umgangsthemen wird es zwangsläufig auf einen Vergleich hinauslaufen, was nicht weiter schlimm ist.
Alles Gute
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Viel Glück Thomas auch von mir. Ich hoffe, dass es gut für Dich laufen wird. Schlimm ist oftmals die Ungewissheit vorher (zumindest für mich).
LG Uli
So, das wars. Ich bin zurück.
Stimmt schon, das ungewisse ist eine Qual.
Der Richter ist ein gesetzesreiter. Mein Rechtsanwalt sagte schon am anfang, daß man dem nicht wiedersprechen darf.
Es ging nur um Kindesunterhalt.
Ergebnis:
Ich muss ab Juli jeden monat 241 € zahlen.
die Monate Mai und juni habe ich mit 60€ pro monat ab zu zahlen. (bei der rechtsanwältin meiner Ex)
Das ich mit der zahlung von 241€ erstmal untern selbstbehalt liege soll ich so hin nehmen.
(kann man später noch ändern)
Desweiteren hat der Richter kurzehand festgesetzt, daß mir im vollen umfang PKH (ohne Ratenzahlung) zu gewähren ist.
Desweitern soll meine Ex jetzt einen nachweis erbringen, das keine Leistung über UVG geflossen ist. Weil ich dann ja logisch die Ratenzahlung nicht an die Rechtsanwältin machen kann.
Nach der verhandlung hat mein Rechtsanwalt zu mir gesagt, daß ich jetzt eh erstmal warten kann bis der beschluss bei mir ist. Bevor ich etwas zahle.
Naja, ich habe jetzt so keine ahnung, ob das jetzt positiv oder Negativ ist.
Ich hatte noch keine Zeit da drüber nach zu denken.
Finde das ganze aber tierisch lustig. (scherz)
Ich habe mir letzte woche 100€ geliehen um meine miete zu zahlen.
Muss ich mir jetzt noch 241€ leihen um unterhalt zu zahlen?
zumal ich nur den halben Juni gearbeitet habe.
Naja. kann nur besser werden.
Grüße und schönen Dienstag noch
Thomas
Hallo Thomas.
wurden dir fiktive einkünfte angerechnet????
Bis denne
Moin Thomas,
dein RA reagiert für mich unverständlich. Mit seinen einleitenden Worten, dem Richter widerspricht man nicht, schüchtert er dich ein. Und der Spruch, "das könne man später ändern" stimmt nicht. Entweder jetzt Berufung oder der Titel besteht fort und fort und fort. Ist es der RA, der auch den EU verbockt hat?
Es ist bewiesen, dass du arbeitslos bist. Durch deine Bewerbungen untermauerst du deine Bemühungen um einen Arbeitsplatz.
Die nun ausgeurteilten 241 € KU (Stufe 1 in Altersgruppe 2 der DT) sind der Mindestunterhalt, doch auch den kannst du nicht leisten. Ich würde in Berufung gehen, denn es kann nicht sein, dass du nicht mehr weißt, wovon du leben sollst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
super. Das erstemal das mich was aufbaut.
wurden dir fiktive einkünfte angerechnet????
Nein, es wurden keine fiktiven einkünfte angerechnet.
Ist es der RA, der auch den EU verbockt hat?
Nein, ich habe den RA gewechselt
Der Richter hat bestätigt,
das
wenn das arbeitslosengeld auch nur 1 € übern selbstbehalt liegt
ist immer der unterhalt der ersten Stufe zu leisten.
somit hätte ich auch dann 192 (ab Juni 241) € zahlen müssen.
Dann währe ich jetzt nicht in der situation.Davor hat er dann gesagt, das ich derzeit ein Netto von ca. 1058€ habe
und somit unwesendlich unter den selbstbehalt liege.
Also ab 15.07.04 vollen unterhalt (241€ ) zu leisten habe.
Er hat sich auch nicht dafür interessiert,
das ich im Juni nur 2 wochen gearbeitet habe.
da ich über den selbstbehalt des Arbeitlosen gelegen habe (6€ zu viel)
müsste ich 241€ zahlen.
weil ich aber 2 monate nichts gezahlt hatte,
habe ich die 2 monate (nach prüfung des UVG) an die RA meiner Ex in raten zu je 60€ ab zu zahlen.
somit zahle ich derzeit 301€ jeden monat
also müsste ich teoretisch morgen 241€ an meine Ex zahlen (Konto ist leer und kein Dispo möglich)
Ich bin mal gespannt, wie das weiter geht. Und wie lange ich da überhaupt noch was zu essen haben kann. 🙂Wenn morgen mein Auto kaputt geht, bin ich wieder arbeitslos.
Dann bin ich ganz am ende.Ach ja,
es hat keine Titulierung gegeben bei Gericht
somit bin ich noch ohne Titel. (wenn nicht das urteil gleichgesetzt wird mit einem Titel.)Naja, ich hoffe das ich das hier jetzt überhaupt schreiben darf.
Mein Ra hat mir geraten Geld nebenbei :mestupid: zu verdienen.Meinte der etwa Schwarzarbeit? nee, das glaube ich nicht :heu:
Naja, ich denke mal, es geht immer irgendwie weiter
ansonsten muss ich zusehen,
das ich mir vom arbeitgeber vorschuss geben lasse.
Dann habe ich zwar das gleiche prob. Aber erst später
und kann dann hoffen, das sich doch eine lösung findet.
Naja, wird alles mal werden.
In 200 Jahren weiß es keiner mehr was hier gelaufen ist (blöder spruch :-D)okay, bis Später und Danke
Thomas
Hallo
erscheint mir zweifelhaft das du den ganzen Unterhalt zahlen sollst wenn du nur ein euro drüber liegst. denn der selbstbehalt sollte ja so einer bleiben und dies wiederspricht sich dann. Es gibt zwar die möglichkeit deinen Selbstbehalt herauf und herab zu setzen das liegt aber an der jeweiligen Situation. dies wurde aber bei dir warscheinlich nicht getan. Wenn du ein rechtskräftigen Urteil hast ist das auch gleich ein Titel und ist gleich vollstreckbar. Steht auch meist mit drin.
mein Rat wäre bewerbe dich noch um nebentätigkeiten so das du sie nachweißen kannst und gehe in Berufung. nebentätigkeit deswegen damit dir keine fiktiven Einkünfte angerechnet werden können. Dies geschieht nach meiner Meinung wenn du in Berufung gehst wegen dieser Sache. Also sichere dich ab. jetzt noch ein blöder tipp von mir wenn du nicht zahlen kannst dann zahl nur das was du zahlen kannst und gut. Setze die gegenpartei in Kenntniss. Was sollen sie machen eine Pfändung, wenn nichts da ist kann man nicht pfänden. vielleicht beruhigt sich ja deine finanzielle situation da kannst du es ja nach zahlen.
ich hoffe ich hab dir jetzt kein mist erzählt ist nur meine Meinung so würd ich das machen bzw so mach ich das.
handfestere Tipps gibt es sicherlich noch 😉
bis bald
Moin Thomas,
ich stimme ASB vollumfänglich zu. Der SB ist eine Grenze, die nur begründet unterschritten werden darf. Nur weil du, wie viel auch immer, darüber liegst, darf KU nur bis zum SB angesetzt werdeb, so du deine Bemühungen um einen Arbeitsplatz nachweisen kannst.
RA wechseln, Berufung einlegen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Thomas,
mir hat mal ein Richter bescheinigt, dass ich Probleme mit juristischem Denken hätte. Es ging um Unterhalt. Die einfache Mathematik, die viele tausend Jahre alt ist, wurde meines Erachtens auf den Kopf gestellt. Ich muss ihm recht geben. Ich habe als promov. Naturwissenschaftler bis heute Schwierigkeiten, juristisches Rechenwerk zu verstehen.
LG Uli
Lach Uli 😀 😀
so, jetzt bin ich es nochmal :phantom:
Ich habe heute von meinem Rechtsanwalt Post bekommen. (die mich leider freut)
laut dem Richter schaut es so aus,
1058 Netto
241 Unterhalt
bleiben 817€
ist knapp unter dem unterhalt.
Dann noch mit Raten die 3 Monate arbeitslosigkeit abstottern.
Macht Monatlich 60€ (sind die übrhaupt auf selbstbehalt bezogen???)
Bedingt durch diese finanziele lage, wurde mir komplet PKH gegeben (ohne Ratenzahlung)
also geht mein Anwalt logischerweise davon aus, daß alle PKH anträge (wenn aussicht besteht)
genemigt werden.
Bevor es dieses KU urteil gegeben hatte, musste ich PKH mir Raten abstottern.
Also spare ich doch längerfristig komplet die Prozeskosten?
Ich habe nur jetzt 2 oder 3 sehr schwere monate vor mir.
Desweiteren hat er meiner Ex auch einen reingewürgt, wegen umgagsverweigerung und der angeblichen Kindesentführung.
(ich habe das gefühl, er wollte nur die PKH sicherheit haben. Bevor ich total verschuldet bin?)
Ich habe den eindruck, er versucht es mit taktik.
Er hat meiner Ex auch geschrieben, das mein einkommen diesen monat nicht so hoch ist wie erwartet und daher erstmal ausgerechnet wird wie viel ich zahlen muss.
Endlich passiert mal was. :red:
bin nur gespannt, was passiert 😀
Grüße
Thomas