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Meldung ans Jugendamt

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(@romyh)
Registriert

Liebe Mamis und Papis,

ich habe heute eine Frage, die die Arbeit des Jugendamts betrifft.

Wenn eine schriftl. Meldung an das Jugendamt erfolgt ist bzgl gewisser Umstände, die im Haushalt der KM herrschen, und dabei ausdrücklich gesagt wird, dass alles, was berichtet wird, die Kinder bei den Umgangskontakten erzählen und die Meldung auf ausdrücklichen Wunsch der Kinder selbst erfolgte, werden die Kinder dann nicht dazu befragt?

Unserer Kenntnis nach ist eine Begehung der Wohnung (vermutlich mit Termin) zeitnah erfolgt, aber die Kinder waren nicht zuhause. Sollte es wieder so sein, dass die Kinder ignoriert werden (fast 13 und 11), was ist dann zu tun?

Die Wohnung wurde von uns nicht bemängelt, nur die Tatsache, dass die Kinder, obwohl 5 Zimmer vorhanden, sich ein Zimmer teilen müssen, damit Mama einen begehbaren Kleiderschrank hat, und der LG sein eigenes Männerzimmer. Außerdem wurde von zuwenig Essen zuhause von den Kindern berichtet, und von viel zuwenig Kleidung. wie die Besichtigung ausging, ist nicht bekannt.

Bin grad mal wieder ratlos und fast fassungslos über die Vorgehensweise ds JA...

Liebe Grüße

Romy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2011 09:26
(@alex65)
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Hallo Romy,

sorry, ich weiß das klingt zynisch und verbittert...aber solange ein Kind nicht tot oder kurz davor ist, rührt das JA keinen Finger. Ich weiß es leider aus eigener Erfahrung. Wir hatten mal einen Fall im direkten Umfeld, da wurden Kinder vom Vater geprügelt, gewürgt, die Treppe runtergestoßen. Die Kinder haben uns das selbst erzählt, sie sind mehrfach zu uns "geflüchtet". Sie haben es auch in der Schule erzählt.

Wir haben dem JA den Hintern heiß gemacht, die Schule ebenso...es passierte NICHTS. Einmal sind sie - angemeldet - bei denen aufgetaucht, als die Kinder nicht da waren, und durften sich anhören "Wie? Wir unsere Kinder prügeln? Wir doch nicht!" Dann war es gegessen.

Wir haben auch die Polizei geholt, die hat den VAter für ein paar Std. in Gewahrsam genommen, dann war er wieder da, und alles war wieder schick... 😡

Vergiss das JA. Dein Fall ist nicht "schlimm" genug, als dass die ihren A... heben.

Wenn Du die Möglichkeit hast, die Kinder zu Dir zu nehmen, dann tu es. Bei GSR mußt Du dafür auch nichts beantragen oder so. Wenn die beiden es wollen und ihren Willen äußern, hast Du nicht die schlechtesten Karten bei 11 und 13 Jahren.

LG, Alex

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2011 10:18
(@romyh)
Registriert

Hallo,

ja, sie wollen. Wir haben dem JA mitgeteilt, im Interesse der Kinder alles zu unternehmen, damit sich deren Sit. verbessert. In letzter Konsequenz hieße das, die Kinder kämen zu uns. Und ja, die Kinder erzählen auch, dass die KM sie schlägt.

Das Problem hier ist, dass die KM sich nach außen als Supermama aufstilisiert, es aber nicht ist. Es ist hier vielmehr eine emotioanle Verwahrlosung, als eine körperliche, wobei letzteres zumindest ansatzweise beobachtbar wäre, wenn man nur hingucken würde.
Die Schule der Kleinen weiß eigentlich Bescheid, die KL hat aber nichts weiter unternommen, nachdem die KM zum Elterngespräch nicht erschienen war. Die Große hat sich ihrer Schulsekretärin anvertraut, die die Mama einer ihrer Mitschülerinnen ist. Inwiefern die weiter zur Schulleitung geht, kann ich nicht sagen.

Haben wir wirklich nicht die schlechtesten Karten? Ich weiß nicht, das JA dort ist schon merkwürdig. Ich finde einfach, aus rein logischen Gründen, kann man sich doch nicht auf die Aussagen der KM berufen, wenn schon in der Meldung steht, dass die KM vor Besuchsterminen etc erstmal schön Ordnung schafft, um den Schein zu wahren (lt. Aussage der Kinder). Und angekündigte Hausbesuche kannste echt sowas von knicken...geht gar nicht! Ich sag ja...alles Beschiss. Wozu man diese Behörde braucht , ist mir echt ein Rätsel.

LG Romy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2011 10:25
(@alex65)
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Hallo Romy,

entscheidend ist: Ist der KV sorgeberechtigt? Falls ja, sehe ich Eure Karten wirklich als nicht allzu schlecht an.

So oder so, vergiss das JA. Siehe mein Beispiel, in wirklichen Notfällen sind die keine Hilfe, außerdem ist das JA NICHT befugt, Entscheidungen zu treffen hinsichtlich Umgang, Sorgerecht, ABR uswusf. Sie sind nur Berater. Entscheiden würde im Ernstfall nur das GEricht.

Wenn die Kinder zu Euch wollen und wenn ihr Vater SR hat, behaltet sie einfach nach dem nächsten Umgang bei Euch. Natürlich wird die KM informiert, natürlich wird der Kindeswille zum Ausdruck gebracht, und selbstverständlich wird der KM ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt.

Wahrscheinlich wird sie Zeter und Mordio schreien, dann wird es darauf hinauslaufen, dass beide Seiten Antrag auf ABR stellen. Und sollten die Kinder in diesem Fall ihren Willen klar vor Gericht bekunden (und in dem Alter zählt der Kindeswille erheblich), dann sieht es m.E. gar nicht schlecht für Euch aus.

Viel Erfolg!

Alex

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2011 10:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Alex,

dieser Rat

Wenn die Kinder zu Euch wollen und wenn ihr Vater SR hat, behaltet sie einfach nach dem nächsten Umgang bei Euch.

ist gefährlich.

Das ginge nur, wenn der Vater zum einen das GSR hat und das ABR auch bei beiden Elternteilen liegt. Wurde das ABR auf die KM übertragen, kann er die Kinder nicht einfach behalten. denn in diesem Fall hat nur die  KM das Recht zu bestimmen ,wo sich die Kinder außerhalb der Umgangszeiten aufhalten.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 09.05.2011 10:44
(@alex65)
Zeigt sich öfters Registriert

Hab ich ja genauso geschrieben.

Voraussetzung dafür ist, dass der Vater GSR hat (ABR ist ja ein Teil davon).

Andernfalls entfällt diese Variante natürlich.

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Geschrieben : 09.05.2011 10:47
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Romy,
ich möchte euch ja nicht den Mut nehmen aber das JA kann man vergessen gerade auch wenn ein Vater dies den JA meldet, das heißt für das JA das er die EX halt ins schlechte Licht rücken will. Und noch was ein Richter hat mal gesagt:
„Die schlechteste Mutter ist tausendmal besser als der beste Vater“
Gruß OSR

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Geschrieben : 09.05.2011 10:59
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die Mutter mit den Kindern und dem LG in einer Wohnung lebt, wisst ihr welche finanziellen Voraussetzungen es gibt, sprich wer wieviel Miete zahlt? Vielleicht sagt der LG dass er für seinen Anteil der Miete die entsprechenden Räume nutzen will wie er möchte..Also Schlafzimmer, Arbeitszimmer. Die Mutter zahlt vielleicht für das Kinderzimmer und das weitere Zimmer und die Kosten für Wohnzimmer, Küche und Bad werden geteilt...dann kann das Jugendamt gar nichts machen, zumal es auch nicht unüblich ist, dass Kinder ein Zimmer teilen.

Größere Bedenken hätte ich dabei, wenn die Kinder sagen sie müssen hungern und sie auch wirklich sehr leicht sind bzw. abnehmen...

Sophie

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Geschrieben : 09.05.2011 11:11
(@romyh)
Registriert

Hallo,

die Kinder einfach dabehalten geht nicht. Es besteht zwar GSR (obwohl die KM damals ASR im Eilverfahren beantragt hatte), aber das ABR liegt allein bei ihr (im Eilverfahren, danach wurde nie wieder darüber gesprochen).

Ich sehe das mit dem Gericht ein bisschen anders. Immerhin sind die Kinder schon 11 und fast 13. Da zählt Kindeswille doch sehr stark.
Das JA wurde deshalb ins Boot genommen, weil dies die korrekte Vorgehensweise ist. Zuerst wurde versucht mit der KM zu sprechen, dies brachte ja nix. Jetzt also JA, am Ende bleibt das Gericht.

Letztlich ist meine Frage aber noch nicht ganz beantwortet: Müssen die Kinder nicht befragt werden?

LG Romy

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Themenstarter Geschrieben : 09.05.2011 11:12
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Müssen die Kinder nicht befragt werden?

Das JA kann ja nichts entscheiden. Eine Befragung der Kinder bringt somit eh nicht viel.

Geht die Sache vor Gericht, werden dort sicherlich die Kinder nach ihren Wünschen befragt. In aller Regel wird dies auch kindgerecht durchgeführt.

Sofern das JA hierzu eine Stellungnahme abgeben soll, wird es (hoffentlich) die Kinder vor der Anfertigung dieser Stellungnahme ebenfalls nach deren Wünschen befragen.
Allerdings lässt sich ja über die Qualität einzelner JÄ trefflich und zurecht streiten...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 09.05.2011 11:20




(@alex65)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Romy,

soweit mir bekannt ist, MÜSSEN die Kinder nicht befragt werden. Schon gar nicht vom JA.

Ehrlich gesagt, ich glaube nicht, dass es was bringt, übers JA erreichen zu wollen, dass die vll. ihre Zimmer anders aufteilen. Das ist Pillepalle, da haben die Behörden nun wirklich anderes zu tun.

Er hat GSR, das ist schon mal gut.

Die KM hat ein Vermittlungsgespräch abgelehnt, Pech gehabt, Ihr habt guten Willen gezeigt.

KV soll Antrag auf ABR stellen, wenn er damit vor GEricht durchkommt, dann steht einem Umzug zu Euch nichts im Weg.

LG, Alex

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2011 11:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hab ich ja genauso geschrieben.

Voraussetzung dafür ist, dass der Vater GSR hat (ABR ist ja ein Teil davon).

Andernfalls entfällt diese Variante natürlich.

Hi Alex,

ja das hast du so geschrieben. Aber sorum ist es eben nicht richtig. Das GSR bleibt bestehen, auch wenn das ABR auf einen Elternteil übertragen wurde.
Die Formulierung muß also andersrum lauten: Liegt das ABR bei beiden Elternteilen kann der KV die Kinder einbehalten, liegt das ABR, bei sonst GSR, bei der KM darf der Vater dies nicht.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 09.05.2011 11:26
(@romyh)
Registriert

Hallo Romy,

soweit mir bekannt ist, MÜSSEN die Kinder nicht befragt werden. Schon gar nicht vom JA.

Ehrlich gesagt, ich glaube nicht, dass es was bringt, übers JA erreichen zu wollen, dass die vll. ihre Zimmer anders aufteilen. Das ist Pillepalle, da haben die Behörden nun wirklich anderes zu tun.

Darum geht es ja auch gar nicht. Es ergibt doch ein Gesamtbild. Die Kinder sind die, die es stört. Deswegen haben sie es uns gesagt. Und es war ihnen wichtig, dass wir das schreiben.

Und warum MÜSSEN die nicht? Es geht hier doch wohl um die Kinder, die beklagen sich doch! Es kann doch nicht sein, zumal ausdrücklich gesagt wurde, dass das alles ihren Erzählungen entspricht und sie den Brief wollen.

Kennt hier jemand die Vorgehensweise beim JA und kann mir eine AV oder ähnliches nennen, auf die ich mich ggf. in einer Gerichtsverhandlung beziehen könnte?

Nehmen wir an es kommt bis zum bitteren Ende und wir stehen vor Gericht. Nehmen wir an, die Kindern wünschen sich ganz ausdrüklich beim Papa leben zu wollen, das JA sagt aber, sie hätten nichts feststellen können (ohne mit den Kindern gesprochen zu haben): Aller Erfahrung nach, wie wird die Entscheidung ausfallen?

LG

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Themenstarter Geschrieben : 09.05.2011 19:07
(@nadda)
Registriert

Hallo Romy,

solange du uns nicht verraten kannst wie die Sorgerechtslage ist, ist es unendlich schwer überhaupt eine Einschätzung abzugeben und dir etwas zu raten.

Also: Wer hat Sorgerecht, gibt es ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mutter usw.....

LG
Nadda

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Geschrieben : 09.05.2011 19:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi nadda,

hatte Romy mal geschrieben. GSR, ABR bei der KM

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 09.05.2011 19:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RomyH

Was steht denn in dem Brief, woraus geschlussfolgert werden kann, dass das Kindeswohl gefährdet ist? Denn erst dann darf das JA aktiv werden. Vorher sind ihm die Hände gebunden und es ist auf die Zusammenarbeit mit den Eltern angewiesen. Und das ist auch richtig so, ohne dass sich das JA sich als Übereltern aufspielen kann/darf/müsste. Dass sich ein 11- und ein 13-jähriges Kind ein Zimmer teilen müssen, greift da nun wirklich nicht.

Außerdem wurde von zuwenig Essen zuhause von den Kindern berichtet ...

Gibt es Mangelerscheinungen, oder wird lediglich nicht das richtige Essen auf den Tisch gestellt? Im Zusammenhang mit einem begehbaren Kleiderschrank und einem Männerzimmer hört es sich nun mal - ähm - merkwürdig an.

und von viel zuwenig Kleidung.

M.E. eine sehr subjektive Betrachtung. Was ist zuwenig, was ist viel zuwenig? Nur eine Garnitur, oder zwei? Keinen Wintermantel und festes Schuhwerk, keine Turnschuh?

Und wie sollte denn die Befragung der Kinder durch das JA aussehen? Eine Ladung der Kinder zum JA? Weil sie sich ein Zimmer teilen müssen? M.E. muss da schon etwas mehr kommen, bevor das JA aktiv wird. Das wäre ansonsten auch eine Einladung zur Beliebigkeit von Besuchen.

Wenn der nichtbetreuende Elternteil hier anderer Ansicht, also dass die Kinder dringend der Hilfe bedürfen und für sie ein untragbarer Zustand herrscht, so muss er sich gerade machen und versuchen, die Kinder zu sich zu holen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2011 19:37
(@romyh)
Registriert

Hallo oldie,

zuviel zuwenig: keine Schuhe sind zuwenig. 1 Jeans sind zuwenig. Einmal die Woche Klamotten wechseln (inkl Unterwäsche und Socken) ist zuwenig.

Essen: 1 mal die Woche warmes Essen ist zuwenig. Einmal am Tag essen, und das auch nicht jeden Tag, ist zuwenig.
1 gemeinsames Zimmer bei einer 5 Zimmer Wohnung (ob die sich das leisten können sei dahingestellt--> Mietrückstaände bestehen bereits) ist m.M.n. nicht ok.

Und ja, ich finde auch das Schlagen von Kindern nicht ok. Und eine emotionslose "Erziehung" mit ablehnender Haltung und abschätzigem/abwertendem Verhalten ist auch nicht grad kindgerecht.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2011 19:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Romy,

auch wenn es weiter oben bereits gesagt/gefragt wurde: Was soll das JA da nach Deiner Ansicht tun? Bzw.: Was hindert den mitsorgeberechtigten Vater, einen Eilantrag auf das ABR zu stellen, wenn er sicher ist, dass die Kinder auch bei einer entsprechenden Befragung nicht umfallen (denn Kinder bestechen ist einfach)? Nur ein solcher Antrag bringt ein Verfahren in Gang; Jugendämter haben da keinerlei Entscheidungs- oder Weisungsbefugnisse.

Das JA ist ein zahnloser Beratungstiger und kann nicht einfach eine Wohnungsinspektion machen, nur weil ein Aussenstehender sagt "da stimmt was nicht". Was ja auch durchaus gut ist; ansonsten wäre dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet, wenn ein miesepetriger Nachbar einem einfach das Jugendamt schicken könnte, weil er mal Kindergeschrei gehört haben will.

Man kriegt das ABR nicht vom JA auf dem Silbertablett serviert. Der Vater der Kinder soll einen Anwaltstermin machen und das Ding einstielen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2011 19:58
(@nadda)
Registriert

Hi,

meiner Meinung nach bleibt dir dann nur ein Weg: Eilantrag auf ABR stellen. Das Jugendamt ist hier zahnloser Tiger, das ist deine Verantwortung die du mit Hilfe eines Gerichts übernehmen musst.

Was dann passiert kann dir keiner sagen, fragt sich ja auch was die Kinder dann dem Richter erzählen.

LG
Nadda

P.S. Martin war schneller

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2011 20:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Romy

Ich habe Dir nur geschrieben, wie obige Schilderung der Umstände auf einen JA-MA wirken könnten. Und da muss man ihm nicht mal Böses unterstellen. Vielleicht den Wunsch, nicht schon wieder in einen Kleinkrieg hineingezogen zu werden, wo ja doch nur schmutzige Wäsche gewaschen wird.

Nur - was sagt der KV dazu? ER ist es, der hier gefordert wird. Den Weg hat brille007 beschrieben, bei der Agrumentation eines solchen Antrages muss genau hingeschaut werden. Und wenn die Kinder unbedingt wollen, sehe ich da auch gute Chancen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2011 20:10




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