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leistungsbetrug durch falsche angaben

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(@softblume)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal,

Meine ex  gibt bei der unterhaltsvorschußkasse an das sie alleine lebt ,obwohl ihr neuer partner bei ihr gemldet ist ...

hier meine fragen

was kommt auf sie zu wenn das auffliegt ?
würde sich dieses auch auf den unterhalt für unsere  tochter auswirken ?

unsere tochter lebt bei mir .

was würdet ihr tun? ich bin da ratlos

lg
softblume

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2008 11:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo softblume,

der Unterhaltsvorschuß würde nur dann entfallen, wenn sie ihren LG heiratet. Ansonsten ist es für diese Zahlung egal, ob er dort gemeldet ist oder nicht.

Für andere Zahlungen ist es natürlich nicht egal.

was würdet ihr tun? ich bin da ratlos

Willst du eine ehtliche Antwort? Ich an deiner Stelle würde dafür sorgen, das deine Tochter nicht länger auf Unterhaltsvorschuß angewiesen ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 11:42
(@softblume)
Schon was gesagt Registriert

hallo tina,

ich liege doch richtig damit das sie ihren partner mit angeben muß denn ihre kosten halbieren sich doch ???

meine tochter ist fünf und als alleinerziehender mann ist es sehr schwierig den passenden job dazu  zu finden !!!

ich persönlich halte nicht viel von der unterhaltsvorschuß geschichte nur immoment geht es leider nicht anders.

ich möchte eigentlich auch viel mehr wissen,was mit der mama passiert wenn dieser betrug auffliegt und wie ich ihren hals aus der schlinge bekomme???

auch wenn unsere tochter bei mir lebt zaählt doch immer

SIE BRAUCH MAMA UND PAPA

danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2008 11:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine Tochter lebt bei dir? Das war mir entgangen.

U.U. könnte der KM natürlcih ,da sie Unterhaltspflichtig ist eine Haushaltsersparnis angerechnet werden, aber nur theoretisch.

Ihr SB liegt bei 900 € und wird mac. auf 770 € gedrückt.

Wenn sie falsche Angaben macht wird ihr nicht so sher viel passieren. Sie wird vielleicht nachträglich anders berechnet werden und unberechtigt ausgezahlten Vorschuß zurückzahlen müssen. Aber keine Angst hinter Gitter wandert sie da noch lange nicht.
Und für ihren Hals ist sie selbst verantwortlich, nicht du!

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 12:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus softblume!

ich liege doch richtig damit das sie ihren partner mit angeben muß denn ihre kosten halbieren sich doch

Wenn er was verdient, möglicherweise. Das kannst weder Du noch wir beurteilen, da wir defintiv nicht wissen, wa sie angegeben hat.

ich möchte eigentlich auch viel mehr wissen,was mit der mama passiert wenn dieser betrug auffliegt und wie ich ihren hals aus der schlinge bekomme???

Ihren Hals kriegst DU im Fall der Fälle gar nicht raus, weil es schlichtweg nicht Deine Baustelle ist.
KM ist für sich selbst verantwortlich, dazu gehört auch, sich über der Verantwortung gegenüber eurem Kind klar zu sein.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 12:17
(@jemmy)
Registriert

Hallo

ich liege doch richtig damit das sie ihren partner mit angeben muß denn ihre kosten halbieren sich doch ???

Nein, damit liegst du nicht richtig.

meine tochter ist fünf und als alleinerziehender mann ist es sehr schwierig den passenden job dazu  zu finden !!!

Jep, das widerum stimmt absolut, leider  😡  :gunman:

ich möchte eigentlich auch viel mehr wissen,was mit der mama passiert wenn dieser betrug auffliegt und wie ich ihren hals aus der schlinge bekomme???

Du ihren Hals ? Garnicht ! Die Dame ist alt genug, um zu wissen, was passiert, wenn man bei der ARGE ( ich nehme mal an, um die geht es hier ) falsche Angaben macht und eine Bedarfsgemeinschaft verschweigt. Wenn sie die nicht verschwiegen hat ( gegenüber der ARGE ), ist doch alles i.O..
Dann ist die "nicht Leistungsfähigkeit" festgestellt und der UHV wird rechtmäßig gezahlt.

Ich sehe dein Problem nicht.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 12:25
(@softblume)
Schon was gesagt Registriert

danke für die vielen antworten 🙂

Es ist richtig das meine tochter bei mir lebt !

wenn ich es richtig verstehe begeht die mama einen vorsetzlichen betrug !!
Es geht bei ihr nicht um ALG 2, sie sind beide berufstätig und haben zum leben rund 1800 €,dennoch wurde beim jugendamt angegeben das sie alleine lebt und alle kosten alleine tragen muß !!!!!

Den fehler den sie dabei gemacht haben ist das er bei ihr gemeldet ist und dort wohnt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2008 14:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi softblume

Also irgendwie wird mir schlecht. Erst

...
ich möchte eigentlich auch viel mehr wissen,was mit der mama passiert wenn dieser betrug auffliegt und wie ich ihren hals aus der schlinge bekomme???
...
SIE BRAUCH MAMA UND PAPA

und dann

wenn ich es richtig verstehe begeht die mama einen vorsetzlichen betrug !!
...
Den fehler den sie dabei gemacht haben ist das er bei ihr gemeldet ist und dort wohnt.

Mein Eindruck: Du versuchst auf eine ziemlich billge Art der KM ans Bein zu pis... .
Da bist Du aber schief gewickelt. Gebe bei Wikipedia einfach mal "Unterhaltsvorschussgesetz" ein und versuche zu verstehen, dass UVG ein Anspruch des Kindes (und nicht eines ET) ist. Daher ist es unerheblich, ob sie mit einem, mit zwei oder von mir aus zehn Männern zusammen wohnt und sonstwas treibt, solange sie nicht heiratet (und da reicht dann bereits ein Ehemann).

Kleines Zitat daraus:

Wenn dagegen der Elternteil mit einem Lebenspartner in so genannter "wilder Ehe" zusammenlebt und der Partner kein Elternteil des Kindes ist, so ist dies kein Grund, die öffentliche Unterhaltsleistung zu versagen

Gruss oldie

Edit: Falls Du wirklich etwas an dieser für Dich so unerträglichen Situation ändern möchtest - dann schaffe genug Kohle ran, dann zahlt auch die UHV-Kasse nicht mehr.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 14:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi oldie,

ihm ging es darum ,das sie die Unterhaltspflichtige ist und dem JA verschwiegen hat das sie mit jemandem zusammenwohnt. Allerdings dürfte auch das für die Berechnung von untergeordneter Relevanz sein.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 14:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ups, dann nehme ich alles zurück und entschuldige mich. Das kam für mich nicht so deutlich rüber, dass die KM hier UH-pflichtig ist.

Bevor hier überhaupt mit Haushaltsersparnis (was sehr schwierig wäre) agrumentiert werden kann ist erst mal von Bedeutung, in welchem Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Die gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht in der es heisst, dass der Barunterhaltspflichtige alle Anstrengungen zu unternehmen hat, um seiner Pflicht nachzukommen, ist hier von wesentl. grösserer Bedeutung. Existiert denn überhaupt ein Titel?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 14:49




(@softblume)
Schon was gesagt Registriert

danke tina .....

endschuldigung angenommmen  :-))))))))))))

was für ein titel ????

ich habe vor einiger zeit beim jugendamt unterhalt beantragt nach dem unterhaltsvorschuß gesetz !!!
da hat meine ex unterlagen vom amt bekommen wo sie über ihre wirtschaftlichen verhältnisse auskunft geben mußte und verschwiegen hat das sie mit ihrem freund zusammen wohnt !
sie arbeitet halbtags und liegt bei 1100 € !!!
Ihr neuer hat auch vier kinder und muß für diese unterhalt zahlen bzw. zahlt auch da das amt was über den selbsterhalt hinaus geht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2008 15:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin softblume,

wenn Deine Ex tatsächlich 1.100 EUR netto verdient (und das so angegeben hat), kann sie für Euer Kind den Mindestunterhalt von ca. 200 EUR leisten (der Selbstbehalt liegt hier bei 900 EUR). Dafür ist es unerheblich, ob sie mit jemandem zusammenwohnt.

Nur wenn sie in der Nähe oder gar unterhalb des Selbstbehaltes liegt, könnte ihr beim Zusammenwohnen - eventuell - eine Haushaltsersparnis angerechnet werden. Dann gilt m. W. ein Selbstbehalt von minimal 770 EUR.

Kann es sein, dass Du gar keinen Unterhaltsvorschuss wegen Nicht-Leistungsfähigkeit bekommst, sondern die Ex über den "Umweg" Jugendamt/UHV-Kasse ihren Unterhalt an Dich bezahlt?

Fragen über Fragen...
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 15:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi softblume

So ein Titel ist eine notariell beglaubigte Urkunde mit 'nem grossen runden Stempel drunter, worin sich der barunterhaltspflichtige ET verpflichtet, einen KU (Datum, Betrag etc.) zu zahlen und sich gleichzeitig der Pfändung unterwirft. Dies ist ein Rechtsanspruch des Kindes. Ist das JA als Unterhaltsbeistand beauftragt, so hat es den Titel zu erwirken.

Bei der KM sehe ich eine grundsätzlich vorhandene Leistungsfähigkeit. Das sie hier halbtags arbeitet ist erstmal ihr Privatvergnügung und aus Sicht des geschuldeten KU absolut unangebracht. Der LG mit seinen Kindern spielt hierbei keine Rolle, egal aus welcher Sicht.

Vergiss das mit Leistungsbetrug oder sowas - das geht und stimmt vor allem so nicht. Angebracht wäre eine UH-Klage. Wie lange geht das denn schon so? Was hat das JA bisher gemacht und ist es als Beistand in UH-Fragen von Dir beauftragt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 15:31
(@softblume)
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Kann es sein, dass Du gar keinen Unterhaltsvorschuss wegen Nicht-Leistungsfähigkeit bekommst, sondern die Ex über den "Umweg" Jugendamt/UHV-Kasse ihren Unterhalt an Dich bezahlt?

ja ich bekomme den unterhalt von der UHV-kasse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2008 15:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber als Unterhaltsvorschuß oder als Unterhalt von der KM.

Wie hoch ist denn der Betrag den du bekommst?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 15:40
(@softblume)
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ich bekomme dieses als unterhaltsvorschuß ca 124 €

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2008 15:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wie lange geht das denn schon so? Was hat das JA bisher gemacht und ist es als Beistand in UH-Fragen von Dir beauftragt?

Kannst Du darauf noch antworten? Ebenso: Wann wurde das letzte mal Auskunft über das EK der KM eingeholt?

Gruss oldie

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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 15:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ softblume,

jetzt lass Dir doch nicht alles einzeln aus der Nase ziehen, sondern beantworte mal folgende Fragen am Stück:

- gibt es einen Unterhaltstitel - wenn ja: Über welche Höhe?
- falls nein: Warum strengst Du kein Unterhaltsverfahren an bzw. ermächtigst die UHV-Kasse, das im Auftrag Eurer Tochter zu tun?
- ist das Einkommen Deiner Ex brutto oder netto? Kannst Du ihr Einkommen belegen? Falls ja: Wodurch?
- wie alt ist Eure Tochter?
- gehst Du selbst arbeiten? Falls ja: Voll- oder Teilzeit und mit welchem Einkommen?

Auf "Bröckchen" kann man einfach nicht vernünftig antworten.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 15:54
(@softblume)
Schon was gesagt Registriert

hallo ihr

sorry das ich die fragen nicht so beantwortet habe!!!!!

es gibt keinen unterhaltstitel

ich strenge kein unterhaltsverfahren aus folgenden grund an:

ich bin der meinung das ich jemanden der alles verloren hat nicht noch den letzten stoß geben muß!!
die KM hat ihre tochter verloren und jeder versuch sie wieder zusammen zu führen scheitert, da unsere tochter nicht bei ihrer mama sein will !!!!
das einkommen der KM ist netto und ja ich kann das einkommen belegen durch ihre lohnabrechnungen,erst daher weiß ich ja das sie eine falsch aussage gemacht hat denn den beleg was sie an das jugendamt geschickt hat habe ich auch in kopie ( frage nicht wohwer ))

es ist seit mai gerichtlich geklärt das das kind bei mir lebt

unsere zaubermaus ist fünf jahre alt

ich gehe nicht arbeiten,ich bin auf der suche nach einen neuen job da ich in meinem aufgrund der situation nicht mehr tätig sein konnte und mit meiner firma in die insolvenz geflogen bin !

ich hoffe in meinem intresse ihr könnt damit was anfangen könnt

lg

dirk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2008 16:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ softblume,

Du widersprichst Dir da aber ganz kräftig; die Methode "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" kann nicht funktionieren. Einerseits willst Du Deine Ex schonen und ein UH-Verfahren vermeiden; andererseits willst Du ihr wegen (angeblichem) "Leistungsbetrug" ans Bein pinkeln. Wie soll das gehen?

Abgesehen davon gibt man jemand nicht "den letzten Stoss", wenn man ihn auf seine Unterhaltspflicht hinweist. Wenn Du Deine Ex trotzdem ritterlich von der UH-Pflicht befreien möchtest: Geh selbst arbeiten und sorge dafür, dass Du keine Kohle von anderen brauchst.

Mit einem 5-jährigen Kind kann man jedenfalls halbtags arbeiten - wenn man es wirklich will. Vielleicht nicht gleich im Traumjob, aber notfalls eben mal beim Frittenbräter oder einer Putzkolonne, bis etwas Besseres kommt. Selbst gar nicht zu arbeiten und dem/der Ex gleichzeitig "Leistungsbetrug" vorzuwerfen ist jedenfalls irgendwie grenzwertig...

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 16:16




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