Krank am Verhandlun...
 
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Krank am Verhandlungstag

 
 FH
(@_fh_)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

was passiert, wenn ich (der Angeklagte, ohne Anwalt) an dem Verhandlungstag krank bin? Findet die Sitzung trotzdem statt? Kann ich in der abwesenheit verurteilt werden? Wird die Sitzung neu terminiert? Wie krank muss ich sein um nicht erscheinen zu dürfen, reicht da eine (starke) Erkältung? Ein Attest brauche ich vermutlich in jedem Fall, wann muss ich spätestens meine Krankheit an das Gericht melden?

Es geht um eine Unterhaltssache.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2009 12:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um eine Verurteilung in Abwesenheit zu vermeiden, solltest du auf jeden Fall vorher absagen. Notfalls telefonisch oder besser per Fax.

Ob und wie du das dann belegen musst, weiß ich aber auch nicht

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 12:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

schwer zu beurteilen. Uns ist klar, dass man schnoddergebremst nicht in eine Verhandlung mit Selbstverteidung geht. Ob das Gericht das auch so sieht und vor allem kurzfristig? Keine Ahnung. Schlimmstenfalls kassierst du ein sog. Versäumnisurteil und gehst dann in die Beschwerde.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 12:43
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo FH,

"krank" dürfte nicht reichen. In der Regel verlangen die Gerichte ein ärztliches Attest, aus dem sich ergibt, dass man "verhandlungsunfähig" ist.
Wenn das Gericht das vorgelegte Attest als nicht ausreichend ansieht wird die Verhandlung ohne Dich geführt und Du wirst gegebenenfalls auch zusätzlich zu einem  Ordnungsgeld verdonnert, weil Du der Aufforderung zum persönlichen Erscheinen nicht nachgekommen bist.

Auch wenn es nichts an Deiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen ändert:  Warum hast Du keinen (Pflicht-)Verteidiger?

LG
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 12:58
 FH
(@_fh_)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten.

Versäumnisurteil beziht sich immer auf die Sache die verhandelt wird und nicht auf mein nicht-Erscheinen, richtig?

Würde die erfolgreiche Berufung die Sache in den Stand vor dem Versäumnis ( sprich Verschiebung des versäumten Termins) setzen? Oder muß ich mit der Berufung schon die nächste Stufe (OLG) antreten, mit dem Anwaltzwang und dem Risiko das die berufung abgelehnt wird?

P.S. Hat jemand Beispiele wann ein Arzt Verhandlungsunfähigkeit feststellt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2009 13:04
 FH
(@_fh_)
Schon was gesagt Registriert

Warum hast Du keinen (Pflicht-)Verteidiger?

PV geht sowieso nicht, da ich zu viel verdiene. "Zu viel" bezieht sich auf die PKH Messlatte.
Ausserdem sind die Chancen eher minimal, die Rechtsprechung läßt in meinem Fall nicht so viel Raum zu. Es lohnt sich nicht einen Anwalt zu nehmen, imho natürlich. Für die 2. Instanz, wenn das Urteil doch deutlich gegen mich ausfällt und wenn es die Chancen auf Berufung bestehen.

Ich habe schon einiges (nicht besonders viel) verloren, weil ich ohne Anwalt hingegangen bin. Irgendwie empfinde ich eine Mischung aus Ekel, Ohnmacht und Depression, wenn ich mich mit den Anwälten über meine Aussichten unterhalte. Wahrscheinlich halten diese Gefühle mich davon ab, einen Lawyer zu engagieren  :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2009 13:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Einsetzung in den vorherigen Stand gibt es nur, wenn deine Abwesenheit nachträglich als unverschuldet und unvermeidbar (plötzliches Koma) anerkannt wird.

Ansonsten bliebe nur das OLG. Mit Allem was dazu gehört.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 13:22
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo FH,

mal etwas Genaueres zu dem Ablauf nach Säumnis:

Das Gericht wird prüfen, ob der Klageantrag schlüssig ist, also der Vortrag der Klägerseite die entsprechende Verurteilung hergibt. Wenn das so ist, wird es nach Ablauf einer Viertelstunde nach Terminsbeginn ein Versäumnisurteil erlassen.

Dieses Urteil wird dir zugestellt und du hast dann genau eine Woche Zeit, dagegen E I N S P R U C H einzulegen.
Es reicht aber nicht, einfach nur wörtlich Einspruch einzulegen. Du musst die Einspruchsschrift sogleich begründen, also quasi eine vollständige Klageerwiderung schreiben. Tust du das nicht und legst erst drei Tage vor dem dann neu anzuberaumenden Termin dem Gericht wesentlichen Vortrag vor, dann kann das Gericht dies als verzögernd ablehnen. Durch den Einspruch wird das Verfahren auch an kein anderes Gericht abgegeben. Dun bleibst in der ersten Instanz.

Über ein Ordnungsgeld würde ich bei einer ersten Säumnis nicht nachdenken.

Wenn du dich einfach nur krank melden willst, dann reicht dafür ein ärztliches Attest. Aber ein Schnupfen sollte da natürlich nicht draufstehen...

Gruß

Krishna 

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 14:18
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

@krishna,

Deine Ausführungen finden auf das Zivilprozessrecht Anwendung. FH spricht davon, dass er Angeklagter ist, also vermute ich mal, dass es sich hier um einen Strafprozess handelt, für den andere Regeln, insbesondere andere Fristen, gelten.

Gerade im Strafprozess reicht ein einfaches ärztliches Attest über Erkrankung i.d.R. nicht aus. Hier muss die Verhandlungsunfähigkeit festgestellt werden. Krank und Verhandlungsunfähig ist nicht gleichzustellen.

Ob der Richter bereits beim Nichterscheinen im ersten Termin ein Ordnungsgeld verhängt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Z.B. davon, wie FH sich im laufenden Prozess bereits "gegeben" hat und ob der Richter die Entschuldigung für das Nichterscheinen für ausreichend hält. Viele Richter sehen es auch als Mißachtung an, wenn der Anordnung zum pers. Erscheinen nicht Folge geleistet wird und verhängen ein OG. Welche Folgen das Nichterscheinen von FH hat wird also auch davon abhängen, wie der Richter "drauf ist".

LG
Sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 15:07
 FH
(@_fh_)
Schon was gesagt Registriert

@krishna,

Deine Ausführungen finden auf das Zivilprozessrecht Anwendung. FH spricht davon, dass er Angeklagter ist, also vermute ich mal, dass es sich hier um einen Strafprozess handelt, für den andere Regeln, insbesondere andere Fristen, gelten.

Gerade im Strafprozess reicht ein einfaches ärztliches Attest über Erkrankung i.d.R. nicht aus. Hier muss die Verhandlungsunfähigkeit festgestellt werden. Krank und Verhandlungsunfähig ist nicht gleichzustellen.

Sleepy, das ist kein Strafprozess. Es handelt sich "normale" Stufenklage auf Unterhalt.  Hauptsächlich EU, beim KU gibt es leichte Differenzen.

Weiß jemand in welchem Bereich sich das Ordnungsgeld bewegen wird?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2009 15:27




(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo FH,

also bist Du Beklagter und nicht Angeklagter. In welchem Bereich der Stufenklage bist Du? Geht es schon um Beträge oder noch um die Auskunft? Warum willst Du nicht zum Termin gehen?

Der letzte OG-Beschluss, der mir auf den Tisch geflattert ist lag bei 300,00 € (im Übrigen mit der Begründung, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigsbescheinigung nicht ausreichend ist, da eine Arbeitsunfähigkeit  keine Verhandlungsfähigkeit darstellt).

LG
Sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 15:32
 FH
(@_fh_)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sleepy,

ja, ich habe mich falsch ausgedrückt, bin nicht so versiert  :redhead:

Es geht erstmals um die auskunft, wobei der Anwalt der Ex schon mal einen bestimmten Betrag als EU beantragt hat. Ich rechne eigentlich damit, das ich nicht nur verurteilt werde die Auskunft zu erteilen, sondern der "vorläufige" EU auch betitelt wird. Keine Ahnung ob es so kommen wird. Ich habe jedenfalls die EU-Zahlungen vor vier Monaten eingestellt, da es mit dem Umgang nicht so richtig klappt. Jetzt ist sie noch weggezogen, 300km weit. ABR hat sie unter anderem durch eine Fantasiestory erschliechen.

Ich möchte ein wenig Zeit gewinnen, aus diversen Gründen. Ich bin mir nicht so sicher ob die Gründe schwerwiegend genug sind, aber... Ich meine titellos ist ohnehin besser. Unsere Richterin ist ausserdem oft krank, die kommende Verhandlung ist schon einmal verschoben worden, wegen der Richterin. Es kann so ruhig weiter gehen, von mir aus  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2009 15:58
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo FH,

ist ja kein Problem!  🙂

Dein Plan "Zeit zu gewinnen" kann nach hinten los gehen. Sollte im Termin ein Versäumnisurteil gegen Dich ergehen (und das wird der Gegenanwalt mindestens hinsichtlich der Auskunft beantragen und bekommen) kannst Du - egal wie der Prozess weitergeht - ein großes Problem bekommen. Versäumnisurteile sind nämlich i.d.R. vorläufig vollstreckbar. Einstellung der Vollstreckung wirst Du dann - wenn überhaupt - nur gegen Sicherheitsleistung erreichen. Das solltest Du Dir gut überlegen.
LG
Sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 16:12
 lw
(@_lw_)
Schon was gesagt Registriert

Hallo FH,

habe es gerade hinter mir, da war allerdings mein Kind krank.

Bekam am Verhandlungstag zwei Std. bevor ich los fahren wollte, denn die Verhandlung war 150KM entfernt, einen Anruf vom Gericht auf meinem Moboiltelefon und zusätzlich von meiner Anwältin, mit dem Hinweis, dass das Attest nachgereicht würde.

Meine Anwältin meinte, dass das Pflicht sei und wenn es nicht nachgereicht würde, könnte die KM Ärger  im erneut anberaumten Termin bekommen und evtl. je nach Laune und Art des Richters würde ein Ordnungsgeld auferlegt.

Allerdings wurde das Attest gegen Mittag schon - vorab per Fax - an meine Anwältin zugestellt und per Post zwei Tage später mit der neuen Ladung.

VG
LW

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 17:12
 FH
(@_fh_)
Schon was gesagt Registriert

Hallo FH,

ist ja kein Problem!  🙂

Dein Plan "Zeit zu gewinnen" kann nach hinten los gehen. Sollte im Termin ein Versäumnisurteil gegen Dich ergehen (und das wird der Gegenanwalt mindestens hinsichtlich der Auskunft beantragen und bekommen) kannst Du - egal wie der Prozess weitergeht - ein großes Problem bekommen. Versäumnisurteile sind nämlich i.d.R. vorläufig vollstreckbar. Einstellung der Vollstreckung wirst Du dann - wenn überhaupt - nur gegen Sicherheitsleistung erreichen. Das solltest Du Dir gut überlegen.
LG
Sleepy

Mit dem Versäumnisurteil hinsichtlich Auskunft habe ich kein Problem. Ich werde es akzeptieren und Auskunft erteilen. Wegen der UHöhe wird es so oder so gestritten und eine zusätzlich Sitzung geben - das bringt Zeit.
Anders sieht es mit einem (vorläufigen) Titel aus, der hier schon rausspringen könnte. Wie hoch schätzt Du die Wahrscheinlichkeit das die Richterin den EU-Titel verhängt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2009 17:23