Hallo Forumler - soweit ich weiß, wird das Kindergeld nur bis zum 25 Lebensjahr des Kindes gezaht,
hier ein paar kleine Fragen:
Zuerst eine dumme Frage - gemeint ist das vollendete 25. LJ, oder?
Stimmt es, dass Wehr- oder Zivildienst verlängernd auf die Zahlung des KG wirken?
Gibt es noch andere Möglichkeiten, die Zahlungsdauer des KG zu verlängern?
Danke schon mal...... .
Gruß
Frank
Hi,
ja, Wehr- oder Zivieldienst setzen den Anspruch sozusagen für diese Zeit aus und verlängern ihn um die Zeit dieses Dienstes. (Allerdings m.W. nicht, wenn man statt Zivi den Ersatzdienst als 10-jährige Verpflichtung bei THW/FW oder so macht)
Für Kinder die behindert sind und sich nicht selbst versorgen können wird KG in unbegrenzter Länge gezahlt, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen