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Kindergeld

 
(@telakaki)
Schon was gesagt Registriert

Hey Leute,
mal wieder´ne Frage?
Wie bereits bekannt, lebt die Tochter meines Lg seit März bei uns. Sie ist auch durch´s Amt rückwirkend datiert bei uns angemeldet . Die EXE hat für diesen Zeitraum das Kindergeld kassiert! Eigentlich hätte sie die Kleene bei der Kasse ummelden müssen (hab ich irgentwo mal gelesen?), was sie natürlich nicht gemacht hat (der Geldbeutel soll ja schließlich klingeln). Nun meine Frage: Wie und ist es überhaupt möglich irgentwelche Forderung zu stellen? Wenn ja ? Wo? Beim Amt, bei der EX???? Wäre über jede Antwort, die uns weiterhelfen kann froh und Dankbar! :yltype:

Gruß
telakaki

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2005 12:04
(@zaubermaus031)

Falls der Zwerg bei euch gemeldet ist, könnt ihr einen Antrag auf Zahlung des Kindergeldes meines Wissens(so wars bei mir) bei der Familienkasse stellen, ob jetzt Geburtsurkunde nötig ist weiss ich nicht, aber nehmt auf jeden Fall den Wisch vom Einwohnermeldeamt mit :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2005 13:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

guckst du >hier<.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2005 14:10
(@telakaki)
Schon was gesagt Registriert

Kindergeld ist ja beantragt, aber ,auch wenn es rückdatiert ist, wird es nicht ab diesem datum ( soll heißen) ab Nov 05 gezahlt? Was ist mit dem Geld, was EXE für 9 Monate nicht zugestanden ,aber bekommen hat? Um ein bißchen mehr zu erklären:
Wir haben den Antrag auf Kindergeld letzten Donnerstag beim Aa abgegeben. Keiner kannte sich damit aus, fragen konnten Sie auch nicht beantworten. Sie gaben uns eine telefonnummer vom Kopf des Amtes in Berg. Gladbach, nebenbei bemerkt ist dort entweder Besetzt oder es geht keiner dran :mad2: , weiter :
wie stellen wir das an, dass das an die EX zu unrecht gezahlte Geld für die vergangenen 9Monate, (zurückerstattet) zu kriegen? Müssen wir das auch bei der Kindergeldkasse (beantragen)? Oder sofort den Anwalt aufsuchen, :thumbdown: , das können wir uns beim Besten Willen nicht leisten und brauchen das auch nicht wirklich!
Tut mir leid ,Deep Through, aber mit dem Link sind wir auch nicht schlauer, vielleicht sind wir auch nur zu dumm das zu verstehen????? Und danke, für das Umsetzten dieses Beitrags, begreif das nicht wohin ich meine Beiträge schreiben soll 🙁 kommt noch, hoffe ich) 🙂 nicht :mad2: sein?
gruß und :yltype:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2005 00:57
(@telakaki)
Schon was gesagt Registriert

Sorry
deep thought

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2005 00:59
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo telakaki,

so als Laie und nach Befragen meiner Kristallkugel muß die Ex das zuviel erhaltene Kindergeld an die Kindergeldkasse zurückzahlen. Euch wird es ab Meldedatum des Kindes bewilligt. Falls meine Kristallkugel sich irrt, einfach nochmal melden 😉

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2005 10:34