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Kindergeld

 
(@bremer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Na 9 Wochen langen wartens :gunman: :gunman:,habe ich nun endlich meine Kindergeldbescheid bekommen.

Eingegangen ist dieser am 21.12.2010.
Laut Bescheid wird mir ab März Kindergeld gezahlt und für den Monat Februar nachgezahlt.

Jezt meine eigentliche Frage: Steht mir Kindergeld nicht auch für Januar zu oder wird Kindergeld im nachhinein also für Jan. im Febr. gezahlt?????

Danke für eure Antworten

Der Bremer

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2011 17:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Bremer!
Wann erfolgte eigentlich die amtliche Ummeldung?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2011 18:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

HNa 9 Wochen langen wartens
...
Eingegangen ist dieser am 21.12.2010.
Laut Bescheid wird mir ab März Kindergeld gezahlt und für den Monat Februar nachgezahlt.

Kannst Du das bitte erläutern? Irgendwie komme ich mit den Datumsangaben nicht klar.

Steht mir Kindergeld nicht auch für Januar zu oder wird Kindergeld im nachhinein also für Jan. im Febr. gezahlt?????

Bei meiner KG-Beantragung wurde ich von der SB gefragt, ab wann ich KG beantragen möchte - ab Anspruchszeitraum, also auch rückwirkend, oder ab dem nächsten Fälligkeitsdatum. Was hast Du beantragt? Ab wann wurde der Aufenthaltsort des Kindes geändert?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2011 18:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich vermute, dass der Antrag am 21.12. gestellt wurde, das sind ca. 9 Wochen. Das KG wird von dem Monat an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Meines Wissens ab Antragstellung ein halbes Jahr rückwirkend. Da müsste ich noch mal nachgucken.

Wenn Du die Anspruchsvoraussetzungen als früher beginnend nachweisen kannst, leg Einspruch ein.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2011 22:07
(@bremer)
Schon was gesagt Registriert

Gestellt habe ich ihn am 17.12.2010.Eingegangen ist er am 21.12.2010 bei der Familienkasse.
Genau,ich habe ganze 9 Wochen auf meine Bewilligung gewartet :gunman: :gunman:

Mir wird aber nur der Febr.nachgezahlt. Steht mir der Januar also auch zu?????

Meine Tochter ist seit dem 03.12.2010 bei mir gemeldet und so steht es ja auch in der Meldebescheinigung, die der Familienkasse auch vorliegt.

Ach ja,eine amtliche Haushaltsbscheinigung liegt der Familienkasse seit dem 29.12.2010 vor.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2011 22:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dann halte ich den Bescheid für fehlerhaft. Leg Einspruch ein.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2011 22:35
(@bremer)
Schon was gesagt Registriert

Dachte ich mir schon. Danke für eure Antworten.

Dann werde ich Einspruch einlegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2011 22:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bremer,

entscheidend ist nicht das Antragsdatum, sondern ab wann die Anspruchsvoraussetzungen für den Kindergeldbezug vorlagen. Wenn das Kind also beispielsweise bereits im November zu Dir gezogen ist, gilt dieses Datum (allerdings nur, wenn dieses Datum auch im Antrag vermerkt wurde) und nicht das Datum, zu dem Du den Antrag abgeschickt hast oder zu dem er bei der Familienkasse eingegangen ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2011 01:37
(@bremer)
Schon was gesagt Registriert

Also Haushaltaufnahme war am 17.12.2010..so habe ich es auch in die amtliche Haushaltsbescheinigung geschrieben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2011 17:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also Haushaltaufnahme war am 17.12.2010..so habe ich es auch in die amtliche Haushaltsbescheinigung geschrieben

dann besteht der KiGe-Anspruch mindestens seit dem 1.1.2011. Wobei es aus "Nachweisgründen" bzw. zur Vermeidung überflüssiger Diskussionen hilfreich wäre, wenn auch die polizeiliche Anmeldung zu etwa diesem Datum erfolgt wäre.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2011 17:33




(@bremer)
Schon was gesagt Registriert

Ich musste meine Tochter bereits am 03.12.2010 polizeilich hier melden, da ich sie sonst nicht hier in der Schule hätte anmelden können.

Also fehlt mir der Januar in der Nachzahlung???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2011 17:38
 elwu
(@elwu)

Ich musste meine Tochter bereits am 03.12.2010 polizeilich hier melden, da ich sie sonst nicht hier in der Schule hätte anmelden können.
Also fehlt mir der Januar in der Nachzahlung???

Hallo,

ja, leg' Beschwerde ein. Ging vielleicht das KG für Januar noch an die KM? Dann muss die KG-Stelle es von da zurückfordern,d as ist aber nicht deine Sache.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2011 18:34
(@bremer)
Schon was gesagt Registriert

Ok werde ich das mal tun.

Danke nochmal an alle 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2011 22:53