hallo zusammen,
ich bin neu hier.. und vater. 🙂
ich platze ungern gleich mit der tür ins haus, steh aber vor einem akutem problem. für meinen sohn werden die kindergartenbeiträge vom jugendamt übernommen, da ich student bin. nun ist es so, dass ich es verpeilt habe, diese leistung/unterstützung neu zu beantragen (was immer jährlich geschehen muss). das heißt klar - ich bezahle seit 2 monaten selbst, was kaum geht. die antragstellung wurde nachgeholt. meine frage: kann ich die beiträge für die zwei monate rückwirkend geltend machen??
gruß
Grundsätzlich kann eine rückwirkende Geltendmachung nur in Betracht kommen, wenn du tatsächlich aus nicht von dir zu vertretenden Gründen ( im Sinne von "höherer Gewalt") daran gehindert warst, den Antrag zeitgerecht zu stellen; sowas nennt sich "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand".
Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn du z.B. länger schwerkrank warst....letztendlich liegt da viel im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, ob er "deinen" Grund als schwerwiegend ansieht oder nicht.
Aber so wie du es schilderst - dass du nämlich einfach den Antrag "verpennt" hast - da sehe ich eigentlich keine Chance! Da kannst du nur versuchen, auf der Mitleidsschiene beim Jugendamt was zu erreichen....
Mal ganz ehrlich: es ist ja ok, dass das JA die KiGa-Beiträge für mittellose oder finanzschwache Familien übernimmt....aber ist es auch noch ok, das rückwirkend zu machen, nur weil ein Antragsteller trotz Kenntnis das einfach nur verpennt? Wir haben doch keinen Nachtwächterstaat! Auch wenn es dir schwerfällt - DAS Lehrgeld solltest du zahlen!
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Hallo und Willkommen!
Nur mal anmerk:
Also ich kenne Kindergärten von der Stadt, sog. städtische Kindergärten und da ist es so, dass bei einem Mindereinkommen (Nachweise sind zu erbringen) die Gebühren auf Antrag bei der Stadt ganz wegfallen. Ist das vom JA bei Dir eine Stundung oder ein Darlehen? Musst Du das wieder zurückzahlen? Leben die Kinder bei Dir/ Euch?
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo,
vielen Dank erstmal für die ernüchternde Antwort. Höhere Gewalt liegt tatsächlich nicht vor. und somit werde ich die Qualen der zeitweiligen Mittellosigkeit ertragen müssen. Selbst schuld. Hauptsache mein Kind leidet nicht darunter, alles andere ist verkraftbar.
Wir, mein Kind und ich, leben in einer reinen Männerwirtschaft. Also zu zweit. Sohn besucht einen KIGA der AWO. Diese verlangen Gebühren, die bei einem Mindereinkommen (und an weitere Dinge gekoppelt) vom JA übernommen werden. Und zwar ganz und gar oder teilweise. Jedenfalls Rückzahlungsfrei.