Moin zusammen!
Vielleicht bin ich etwas übervorsichtig, aber die Erfahrung hat mich gelehrt, wachsam zu sein...
Meine Ex bat mich neulich darum, ihr die Original-Geburtsurkunde unserer Tochter zu überlassen (hab sie ihr noch nicht gegeben). Sie benötige diese, um für die Kleine einen Kinderausweis zu beantragen. Was mich stutzig macht: Wozu braucht eine 2-Jährige schon einen Kinderausweis? (Ex: Damit, wenn wir mal ins benachbarte Ausland fahren, auch beweisen können, dass es unsere Tochter ist). Und braucht sie zur Beantragung eines solchen Ausweises nicht auch mein Einverständnis? Ex und ihre Bekannte auf dem Amt sagen "nein".
Grund zur Vorsicht?
VG
Echo²
Guten Morgen,
im Zweifelsfall kann sie sich selbst beim zuständigen Standesamt eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde besorgen.
Ein Ausweis wird schon benötigt, wenn das Kind innerhalb Deutschlands fliegen will, weil es sich ja ausweisen muss.
Es ist richtig, dass beide Elternteile den Ausweis beantragen müssen. Mein Ex hat aufgrund der Entfernung dann eine Vollmacht geschrieben und das hat gereicht.
Sophie
Moin AnnaSophie,
Es ist richtig, dass beide Elternteile den Ausweis beantragen müssen.
Tja, da die zuständige Sachbearbeiterin die Nachbarin meiner Ex ist, ist es offenbar auch ohne Einwilligung möglich.
Schönen Sonntag!
Echo²
Moin,
also, ich musste, damit unser Sohn einen eigenen Pass bekommt, nicht nur eine Vollmacht meines Ex mitbringen, sonden auch ihn höchstspersönlich. Da das nicht ging (Zeitgründe), hat er mir seinen Original-Ausweis gegeben (Kopie hätte nicht gereicht!) und eine Vollmacht. Nur so bekam ich den Pass beantragt.
Als mir vor Ort einfiel, das Kind doch zusätzlich noch in meinen neu beantragten Pass auch gleich mit eintragen zu lassen, (ich dachte - die Vollmacht habe ich ja, KV ist einverstanden, also warum nicht...), da hat die Bearbeiterin abgeblockt: Ich brauchte tatsächlich noch eine extra Vollmacht. Die vorhandene war nur für den eigenen Pass des Sohnes :knockout:
(übrigens, ich glaube, den Eintrag des Kindes in den eigenen Pass gibt es inzwischen gar nicht mehr)
Also, du siehst, an meinem Beispiel, dass da sehr aufgepasst wird. Zumindest in Berlin. Finde ich auch voll ok.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Also, du siehst, an meinem Beispiel, dass da sehr aufgepasst wird. Zumindest in Berlin. Finde ich auch voll ok.
Hallo Ginnie,
nach Allem, was wir hier sonst so lesen, würde ich das nicht als Regel, sondern als Zufall werten.
Manche nehmen das sehr genau und andere kehren sich ein Dreck drum.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi!
Also nach meinen Erfahrungen müssen beide Elternteile persönlich samt Perso beim Amt auflaufen und unterschreiben. Ansonsten gibts bei GSR keinen Kinderausweis ODER die Sachbearbeiterin (Freundin von Exe?) begeht Rechtsbruch oder Amtsmissbrauch.
Greetz,
Milan
Das ist der Antrag auf Ausstellung eines Kinderpasses.
www.kommunal-web.de/formulare/bundesrecht/123256.pdf
Wie ihr seht steht darauf schon mal " Unterschrift der MUTTER " und wenn "MUTTER " noch bestätigt, dass sie die Enwilligung hat, steht einem Kinderpass nichts mehr im Weg.
Es kommt wirklich ganz auf das Amt an. Hier bei uns ist ohne Unterschrift von beiden Elternteilen nichts zu machen.
Bei einem Personalausweis sind beide Unterschriften gefordert, falls das Kind noch nicht 16 Jahre alt ist.
Hi,
mit flatterte diese Woche ein Brief meines gel. Amtes ins Haus.
Man hätte festgestellt ,das meine Kind x (den Brief hab ich für alle Kinder unter 12 bekommen) noch keinen Reispass hätte.
Zur Beantragung wären mitzubringen ein biometrisches Passbild, die Originalgeburtsurkunde, soweit das Kind über 8 ist, auch dieses Zwecks Unterschrift und einen Antrag.
Dort werden ausdrücklich beide Elternteile aufgeführt. Auch ausdrücklich wird verlangt bei ASR eine Negativbescheingung des JA oder der nachweis des ASR durch Urteil. Sowie Ausweis von Mama und Papa (zumidnest in Kopie, falls nicht beide persönlich erscheinen. Ach ja und natürlich 13 €. Ach ja, es gab noch den netten Hinweis, das der Ausweis innerhalb von 3 Tagen fertig ist und das es sinnvoll ist bei einer Auslandsreise diesen erst kurz vor Reisantritt zu beantragen, da sich Kindergesichter ja noch schnell und stark verändern. :knockout:
Ich frag mich seit Tagen ,seit wann es verpflichtend ist, das meine Kinder einen Reispass besitzen und warum das größere Kind nicht erwähnt wird. Auch die Ex meines Mannes hat einen solchen Schrieb bekommen, auch nur für das jüngere Kind. (Da bin ich mal gespannt. Sie wollte die Hälfte des Geldes von ihm. Mal sehen, ob sie dann auch noch fragt, ob er den Antrag mitunterschreibt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
schreiben die denn, sie hätten es lediglich festgestellt (das können sie ja machen wenn ihnen danach ist) oder schreiben die, es ist deine Pflicht und du hast es gefälligst sofort nachzuholen ?? Ersteres würde ich wohl ignorieren...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi ginnie,
sie schreiben nur, das sie es festgestellt haben. Ich ignoriere das. Da wir derzeit nciht ins Ausland fahren brauch ich das Teil ja auch nicht. Sollten wir ins Ausland fahren wäre wohl ein aktuelles Passfoto sinnvoll und nicht eines das 2 oder 3 Jahre alt ist.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
ich möchte nur noch anmerken, dass es viele unterschiedliche Regelungen gibt. Das hängt zum einen damit zusammen, dass Passrecht Bundesangelegenheit und Personalausweisrecht (noch) Länderangelegenheit ist.
Weiterhin gibt es unterschiedliche Regelungen, da es Kinderausweise nicht mehr gibt, alte jedoch unter Umständen verlängert werden können. Auch an die Ausstellung von Kinderreisepässen, Personalausweisen und Reisepässen an Minderjährige werden unterschiedliche Anforderungen gestellt.
Man muss also genau schauen, was ausgestellt werden soll.
lg Luca
Ja hallo luca,
danke für diesen wichtigen Hinweis.
Ich glaube es ist auch mein Versehen, ich habe Pass und Kinderausweis gemischt...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist