Hallo liebe Forenmitglieder,
meine Ex hat sich (sicherlich nach großer Überwindung :phantom:) bei mir die Tage mit folgendem Anliegen gemeldet:
Sie hat vor ein paar Wochen geheiratet und ist seit dem bei Ihrem Mann familienkrankenversichert. Nach ihrer Aussage fällt somit unsere Tochter aus der Krankenversicherung raus, da sie ja nicht von diesem Mann ist. Angeblich müsste sie nun privat versichert werden, da meine Kleine durch Kindergeld und Unterhalt zu viel "verdienen" würde. :knockout: Nachvollziehen kann ich es nicht, aber naja... Auf jeden Fall hat meine Ex mich nun gebeten, unsere Tochter bei mir versichern zu lassen. Sehr amüsant, wenn man bedenkt, dass ich nie eine Chipkarte bekommen durfte (damit kann man sicherlich mittlerweile Geld abheben :wink:) und nie über ihren Gesundheitszustand etwas wissen dürfte. :rofl2:
Laut meiner Krankenkasse ist das kein Problem und mir würden auch keine Nachteile dadurch entstehen. Ich muß dazu sagen, dass ich (kein SR) meine Tochter das letzte Mal vor 1,5 Jahren gesehen und vor 1 Jahr gesprochen habe. Sie hat den Kontakt zu mir abgebrochen.
Was haltet Ihr davon? Gibt es was zu beachten?
Habe ich event. dadurch irgendwelche Kosten ( Rezepte, Zahnspange, Steuererklärung etc.)?
Liebe Grüße
Mr. Bean
Hi MR-Bean,
Angeblich müsste sie nun privat versichert werden, da meine Kleine durch Kindergeld und Unterhalt zu viel "verdienen" würde.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Bei Familienversicherungen kann man Stiefkinder mitversichern. Wir haben das auch so gemacht. Dabei wird allerdings jährlich überprüft, ob der Hauptversicherte auch den Großteil des sog. Haushaltseinkommenes erwirtschaftet. Das bedeutet das man angeben muß, wer in der Familie wieviel und welches Einkommen hat. Dabei wird das KG dem Elternteil zugerechnet und nicht dem Kind. Wenn du nicht einen horrenden KU zahlst oder der Ehemann ziemlich wenig verdient dürfte es da keine Probleme geben. Vielleicht soltest du mal anch dem Ablehnungschreiben fragen.
Habe ich event. dadurch irgendwelche Kosten ( Rezepte, Zahnspange, Steuererklärung etc.)
Kinder bis 12 sind Rezeptgebührenfrei. Die Gebühren werden ja auch direkt in der Apotheke gezahlt und da zählt das Rezepz, nicht der Versicherungsnehmer.
Bei Zahnspangen gibt es einen Eigenanteil, der nach Behandlung aber von der Kasse an den Versicherungsnehmer zurückerstattet wird. Davor gibt es aber einen Behandlungsplan, der der Versicherung vorgelegt werden muß. Ob du dann zahlen mußt und später das Geld zurückbekommst oder die KM das zahlt und später bekommt, kann man ja ausmachen.
Im Großen und Ganzen muß ich aber ehrlich sagen. Wer das SR nicht teilen will, der soll auch zusehen wie er das mit der KK geregelt bekommt. Nur, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt würde ich sie bei dir versichern, bevor die Privatversicherung zahlen mußt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ob meine Ex arbeitet weiß ich nicht. Ich vermute sie hat sich selbstständig gemacht. Ob sie dadurch irgendeine Behörde "besch...ßt" weiß ich nicht. Kann natürlich gut sein, wenn sie ihr Einkommen offen legen muß. Vielleicht ist es dadurch nicht möglich meine Tochter mitzuversichern :question:
Wie kann es sein dass meine Tochter zuviel verdient :question:
352,-€ Unterhalt entspricht doch der Tabelle, die Krankenversicherung sollte doch darauf abgestimmt sein :question:
Trage ich irgendwelche Kosten bei einer privaten Krankenversicherung meiner Tochter :question:
Hallo,
genau weis ich das nicht mehr so ganz ist schon ein paar Jahre her da mußte ich mich und meine Familie freiwillig Versichern. Aber ich meine mir wurde gesagt wenn man mehr als 400€ verdient muß derjenige sich selbst Versichern.
Ist es nicht so das wenn sie Selbständig ist sich privat versichern müsste? Vielleicht verheimlicht sie das ja denn über ihren Mann ist es bestimmt weitaus günstiger.
habe gerade gegoogelt und das gefunden.....
Die 400 € Grenze gilt für einen Arbeitnehmer.
Zur besseren Erklärung.
Zitat;
Das Gesamteinkommen des Familienangehörigen darf im Jahr 2009 nicht den Betrag von 360,00 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) übersteigen. Familienangehörige, die selbstständig erwerbstätig sind (Unternehmer) können nur dann familienversichert sein, wenn sie ihre Tätigkeit nicht "hauptberuflich" im Sinn der gesetzlichen Krankenversicherung ausüben. Dies ist bereits dann der Fall, wenn sie mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen oder - ohne Arbeitnehmer - mehr als 18 Stunden in der Woche für ihre Tätigkeit aufwenden.
Ob das auch für Kinder gilt ??????
Grüße
Andrea
Wenn sie selbstständig sein sollte muß sie sich ja privat versichern. Dann wäre meine Tochter sicherlich auch nur privat zu versichern. Verheimlicht sie es kann sie sicher bei Ihrem Mann kostenlos mitversichert werden.Nur meine Tochter bleibt auch dann wahrscheinlich wieder außen vor.
Trotzdem verstehe ich noch immer nicht warum für meine Tochter dann kein Platz mehr bleibt? Schließlich ist sie erst 12 Jahre alt!
Zählt denn der Unterhalt und das Kindergeld als Einkommen meiner Tochter?
Dieses Problem muß doch eigentlich in der heutigen Zeit zig tausendfach exisiteren?
Also ich finde die Idee super, der Mutter diese Form der Fürsorge im Rahmen der gemeinsamen Sorge anzubieten!
Anderenfalls müsste sie eben die Sorge vollumfänglich alleine ausüben.
So wie sie es sich ausgesucht hat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ihr müsst es immer aus der Sicht des Hauptversicherten, also des Krankenkassenmitglieds, sehen, der in der gesetzl. KV ist. Der darf seine Ehefrau (kostenfrei) familienversichern, wenn sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, und seine leiblichen Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen laut § 10 SGB V. Sein Stiefkind darf er nur dann kostenfrei mitversichern, wenn er den überwiegenden Unterhalt bestreitet, was ganz genau ausgerechnet wird. (hat midnightwish ja schon beschrieben). Wenn die Prüfung der Kasse nun ergeben hat, dass der Stiefvater nicht den überwiegenden Unterhalt für das Kind bestreitet, dann geht es nicht. Du als leiblicher Vater kannst hingegen das Kind in der Familienversicherung mitversichern. Nachteile hat es eigentlich nicht für dich, die meisten Leistungen außer Fahrkosten sind bis 18 zuzahlungsfrei. Du musst einmal im Jahr einen Bogen ausfüllen, in dem die Voraussetzungen geprüft werden.
Probleme mit der Familienversicherung gibt es übrigens auch, wenn ein Elternteil nicht Mitglied einer gesetzlichen KK ist und dabei dicke Kohle verdient (vereinfacht gesagt).
Also zusammengefasst fast immer dann entfällt die kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der Solidargemeinschaft, wenn ein Elternteil nicht Teil der Solidargemeinschaft ist, bzw. ein Mitglied der Solidargemeinschaft kann sein Stiefkind nicht mit reinnehmen, wenn er es gar nicht finanziert.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo,
es ist schon sehr mysteriös, was sie da treibt.
Der Tausch KK gegen SR wird nie funktionieren, da ich ja dann wieder Bestandteil ihres Lebens und das unserer Tochter wäre. Sie ist ja froh, dass ich nach 4 Jahren Kampf endlich aus dem Leben unserer Tochter verschwunden bin. Das wollte sie von Anfang an und das alleinige SR war ihr einziges Macht- und Druckmittel. :gunman:
Im übrigen hat sie mir noch gesagt, dass sie mit Hilfe eines Amtes (JA?) die Kleine ohne mein Wissen und hinter meinem Rücken bei mir krankenversichern kann, sollte ich mich weigern. Das ist doch sicherlich wieder eine ihrer leeren Drohungen, oder? :question:
Viele Grüße
Mr. Bean
Hallo Mr. Bean,
Im übrigen hat sie mir noch gesagt, dass sie mit Hilfe eines Amtes (JA?) die Kleine ohne mein Wissen und hinter meinem Rücken bei mir krankenversichern kann, sollte ich mich weigern. Das ist doch sicherlich wieder eine ihrer leeren Drohungen, oder?
Ich vermute - wenn sie das könnte, dann hätte sie es längst getan, und wäre gar nicht erst bei dir vorstellig geworden ...
Daher würde ich solche Aussagen mit einem freundlichen "na dann mach' doch" quittieren und ansonsten gar nicht weiter darauf eingehen. Sollte es tatsächlich funktionieren (was ich bezweifle), wirst du es ohnehin erfahren, denn dann erhältst du in regelmäßigen Abständen von deiner Krankenkasse einen Fragebogen ("wir müssen mal wieder prüfen, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch vorliegen, blah blub").
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Naja, vielleicht nicht bei dir aber auf deine Kosten!
Das kostet ja nur was wenn sie das Kind privat versichern würde.
Ich vermute sie könnte bei deiner KK telefonisch eine Familienversicherung für das Kind beantragen, aber der Antragsbogen wird ja verschickt, und den bekommst du dann als Hauptversicherter, muss ja unterschrieben werden.
Aber ich verstehe es noch nicht, willst du die Familienversicherung für dein Kind nicht über dich durchführen lassen?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Vom wollen kann nicht unbedingt die Rede sein.
Bei dem was alles vorgefallen ist, ich meine Tochter außerdem seit August 2008 nicht mehr gesehen habe und meine Ex immer Geldgeil ist, bin ich schon über die ganze Situation verwundert.
Da sie ja jetzt urplötzlich mal meine Hilfe brauch sehe ich natürlich darin dann schon wieder einen Haken warum sie es tut!
Ich wollte mich ja nur absichern, zumal ich bei meiner Krankenkasse an dem Bonussystem teilnehme und bei "Gesundheit" Geld wieder zurück bekomme. Habe mich also auch da über die event. Nachteile erkundigt, die es laut KK nicht gibt.
Wird mir wohl nichts übrig bleiben, obwohl immer ein mulmiges Gefühl dabei bleiben wird.
Auch wenn es meine Tochter ist.
