Hallo zusammen,
heute habe ich mal wieder ein wenig Post bekommen. Post, die mich ängstigt! und daher meine Frage, ob auch ein Gericht befangen sein kann.
Ende nächster Woche habe ich ja meine Berufungsverhandlung vor dem OLG. Rechtzeitig vor diesem Termin hat das Amtsgericht, vor dem ich in der Unterhaltssache erstinstanzlich verloren habe, meine Exe unter fortlaufende Betreuung gestellt. Es stellt fest: meine Exe kann nicht ohne Betreuung leben.
Für diese Feststellung ist meine Exe nicht in Augenschein genommen worden, ein ärztliches Gutachten ist nicht erfolgt. Die Feststellung stützt sich alleinig auf die Berichte ihres Anwaltes und ihrer Berufsbetreuerin.
Ich denke mal, dass eine Berufsbetreuerin, die von der Betreuung meiner Exe mit lebt wohl per se befangen ist, gleiches gilt wohl für ihren Anwalt.
Aber dem Gericht dürfte ja wohl klar sein, welche Steilvorlage hier der Gegenseite geboten wird!
Ich verstehe die Welt nicht mehr! :hallucine:
LG Uli
Hallo Uli,
für die Verlängerung der Betreuung sind notwendig:
- der Bericht des Betreuers,
- ggf. ärztliche Befunde,
- der persönliche Eindruck, den sich ein Rechtspfleger macht
- ein Gespräch mit der/dem Betroffenen findet immer statt.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hi Uli,
hast Du schon einmal daran gedacht aus Deinem Bundesland wegzuziehen?
Da scheinen sich einige gescuht und gefunden zu haben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Uli,
ich habs grad gelesen.
Ich weiß nicht, kommt mir irgendwie komisch vor.
Vielleicht ists ne Finte des gegn. RA um dem OLG "einen Eindruck zu vermitteln" um sie befangen zu machen. Und nachher komt dann sowas wie "huppala, da ham wa wohl wat vawechselt,wa."
Ich meine, du schreibst dass dir nciht bekannt war/ist, dass das zuständige AG deine EX unter Betreuung gestellt hat und dem Schreiben vom OLG ist nichts beigefügt. Normalerweise musst du doch alles bekommen, was der gegn. RA so schreibt.
Vielleicht hat das OLG das aber auch nur so zur Kenntnis genommen und weitergeleitet.
Lieg ich falsch? Ich meine, sooooo doll kenn ich mich mit dem ganzen Prozedere nich aus.
Gruß, Romy