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Jugendschöffengericht

 
(@hamburg2000)
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Hi,

vor einigen Jahren wurde ich zum Schöffen beim örtlichen Jugendgericht berufen.

Ich hatte mich seinerzeit sehr dafür interessiert um auch die "dark side of life" kennen zu lernen und meine Kinder entsprechend besser ins Leben begleiten zu können.

Einige gefühlte Eindrücke aus dieser Tätigkeit möchte ich hier - ohne Anspruch auf wissenschaftliche Richtigkeit - aufführen.

Vorab sei der Hinweis darauf gestattet, das dass Jugendstrafrecht abweichend zum Erwachsenenstrafrecht aufgebaut ist. Ziel beim Jugendstrafrecht ist nicht die Bestrafung sondern die Hilfe. Daher gibt es in der Buolevard Presse auch immer wieder entsprechende "Geschichten" über vermeintlich zu weiche Urteile.

- Nur ein einziges Mal habe ich es erlebt, dass ein jugendlicher Angeklagter eine höherer Schulbildung als den Hauptschulabschluss hatte.

- Mehrfach habe ich es erlebt, dass fehlende Integration / Migrationshintergrund eine wesentliche Rolle gespielt hat.

-  In mehr als einem Fall  habe ich es erlebt, dass der "fehlende Vater" eine wesentliche Rolle gespielt hat.
    Typischerweise war die KM geschieden und der KV war aus dem Leben des Jugendlichen Angeklagten verschwunden. Der Angeklagte Jugendliche  hat dieses   
    v aterlose Leben nicht ohne Schaden verkraftet und ist dann auf die schiefe Bahn geraten. Schiefe Bahn bedeutet hierbei im harmlosen Fall schwarzfahren mit der U-
    Bahn, kann aber auch dafür stehen dass der Angeklagte Heroin nimmt und auf dem Strassenstrich sein Geld verdient. Missbrauch im Kindesalter durch den netten 
    Onkel inklusive. Typischerweise spielt hierbei auch eine Überlastung der KM eine ganz wesentliche Rolle. Überlastete KM sehen nicht das böse im netten Onkel und
    vermitteln dem Kind nicht das erforderliche Selbstvertrauen um eigenständig echte Freunde zu finden. Typischerweise hat das Opfer wenig Freunde und lebt relativ
    isoliert … .

- In mehr als einem Fall habe ich es erlebt, dass die KM den Jugendlichen durch Kontrollzwang in seiner Entwicklung ganz erheblich ausgebremst hat.

- Viel zu oft habe ich es erlebt, dass keine Hilfe mehr möglich war.

Ich ziehe nicht aus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2008 13:23
(@Wolkenhimmel)

- In mehr als einem Fall habe ich es erlebt, dass die KM den Jugendlichen durch Kontrollzwang in seiner Entwicklung ganz erheblich ausgebremst hat.

Hi hamburg,

könntest Du dazu ein paar Beispiele bringen? Wie stellte sich der Kontrollzwang dar? Wie wurde das vor Gericht bewertet? Gab es in diesen Fällen Hilfe?

LG Wolkenhimmel, die wegen Kontrollzwang-Ex des LG fragt

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2008 13:28
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Wolkenhimmel,

hierzu gab es keine Hilfe.

Der / die Jugendliche wurde jeweils bereits im Kindesalter durch die KM ausgebremst.

Der / die Jugendliche wurde erst Jahre später (z.B. 8 Jahre später) auffällig durch Strassenraub oder Heroin.

Bei Heroin kann man mit Methadon teilweise Erfolge erzielen.
Allerdings hat es Christiane F. (die kennst du aus dem Schulunterricht) auch nicht geschafft.
Ihr Kind wird jetzt vom Jugendamt betreut.

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2008 13:38