Hallo zusammen,
ich bräuchte mal einen rat von jemanden der etwas ahnung hat.
ich war beim jugendamt und habe dort beim zuständigen sachbearbeiter vorgesprochen zwecks dem umgang mit meinem sohn - da ich mit meiner ex nicht mehr reden kann - besser gesagt sie seid jahren nen neuen hat und ich da wohl nicht rein passe...
die verbietet mitr jeglichen umgang mit meinem sohn - jegliche versuche mit ihr kontakt aufzunehmen war erfolglos.
das jugendamt hatte sie dann zum einzelgespräch eingeladen zu welchen sie auch gegangen ist - herraus kam das sie nicht möchte das ich umgang habe daraufhin fragte ich dem sachbearbeiter vom jugendamt und wieso wolle sie das nicht? gibt es dafür gründe und ner antwortet frech das dürfe er mir nicht mitteilen - auch wollte er mir nicht schriftlich geben das meine ex nicht bereit ist für ein gemeinsames gespräch - obwohl mein anwalt mir gesagt hatte das er das schreiben für die klage braucht.
kann das jugendamt die aussage von meiner ex verheimlichen oder müssen sie mir auskunft geben?
danke und lg
Servus Scherny,
dann halte Dich nicht mehr länger damit auf und lass Deinen Anwalt Klage einreichen.
Wie alt is Euer Sohn, und wie lange hast Du ihn schon nicht mehr gesehen?
Gruß, Michael
😡 wedi war schneller - der hat schon länger ausgeschlafen
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
selbst wenn er müsste, wie wolltest du das durchsetzen und was willst du damit anfangen?
Irgendetwas Sinnvolles tun können und wollen die meisten dort sowieso nicht.
Du hast es versucht, es hat nicht funktioniert und das reicht.
Du kannst den Ablauf auch in ein eigenes Gedächtnisprotokll schreiben und bei Bedarf und Gelegenheit bei Gericht einflechten.
Dein nächster Schritt führt dich zum Gericht.
Gruss Beppo
Edit: Büschen langsam!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
die klageschrift ist schon unterwegs...
mich hätte eben nur interessiert weshalb sie nicht möchte das ich umgang mit meinem kind habe.
der sachbearbeiter mag mir nicht sagen was sie dort ausgesagt hat und ich dachte eventuell gibt es da ein gesetz welches ihn verpflichtet mir auskunft zu geben - klar kann ich da dann nix machen aber interessant wäre es für mich gewesen.
weiß niemand ob das jugendamt auskunft geben muss oder nicht?
ich google hier schon wie verrückt aber naja wenig erfolg..:(
Hi
Ich weiss nicht welche Gründe deine EX hat und auch nicht warum das JA die Auskunft verweigert.
Wenn der SB aber der Meinung ist, dir diese Details nicht zu verklickern, braucht er es nicht.
😡 wedi war schneller - der hat schon länger ausgeschlafen
brauchst ja nicht gleich böse zu werden. 😉
Gruss Wedi
Servus Scherny!
Wieso und warum ist hier nicht von Bedeutung, sonder lediglich DASS KM nicht den Umgang ermöglichen will/wird. Damit liegt ein Verstoss gegen §1684 BGB vor.
Der oben aufgezeigt Weg via Gericht ist der einzig richtige, den JA-Fuzzi vergisst Du am besten ganz schnell, weil er den Blick aufs Wesentliche trübenn könnte.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi
die klageschrift ist schon unterwegs...
Hoffentlich noch nicht, denn
weiß niemand ob das jugendamt auskunft geben muss oder nicht?
lässt sich auch ganz gut anders einflechten.
"Der MA des JA Stadt, Herr Vorname Nachname, sah sich bei meinem Besuchstermin am Datum ausserstande, über die ablehnende Haltung von Frau KM bzgl. Umgang einen schriftl. Vermerk für den gerichtlichen Umgangsantrag zu erstellen."
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Kommt mir irgendwie bekannt vor.
Hatte mich auch schon vor einiger Zeit ans JA gewandt, mit der Bitte, dass die auf eine einvernehmliche Umgangsregelung hinwirken.
Zwei Gespräche dort gehabt, die nach meinem Empfinden auch wirklich gut gelaufen sind. Die Sachbearbeiterin mittels geeigneter Unterlagen umfassend über alle wesentlichen Hintergründe in Kenntnis gesetzt, für die sie sich ausdrücklich bedankt hat, weil das ach so selten sei, dass sich jemand die Mühe macht, sowas alles ordentlich aufzubereiten, damit die was greifbares haben.
JA hat dann Ex vorgeladen und mir den Termin mitgeteilt. Auf meine Anfrage nach dem Termin, wie dieser denn nun verlaufen sei, hieß es dann nur noch lapidar: Der Termin wurde auf nächste Woche verlegt und man würde sich wieder melden. Auf meine Nachfrage, wann genau nächste Woche bekam ich zur Antwort, das sage man mir nicht und ich solle doch mal die Kirche im Dorf lassen - ich werde von ihnen hören.
:puzz:
Auch nicht normal, oder? Irgendwie kann ich mich des unguten Gefühls nicht erwehren, dass da irgendwas nicht gut läuft.
Aber vielleicht irre ich mich ja auch und die Sachbearbeiterin hatte einfach nur nen schlechten Tag.
Servus,
wie wäre es mit Akteneinsicht?
Ich habe durchaus positive Erfahrung mit diesen Dingen bei JAs sammeln dürfen.
Gruß,
Scorpion
... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...
wie wäre es mit Akteneinsicht?
Geht denn das???
Also hat man darauf einen Rechtsanspruch?
Nur wenn man auch das SR hat. Sonst steht dem der Datenschutz entgegen. Und auch dann bekommt man nur das zu sehen, was sich nicht auf die KM bezieht.
Und ja, so gesehen hat man nicht mehr Rechte als der Nachbar von nebenan, der mit diesem Ansinnen zum JA geht, auch wenn man zu 50% an dem betroffenen Kind beteiligt ist
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nur wenn man auch das SR hat. Sonst steht dem der Datenschutz entgegen.
Dann verstehe ich den Tipp von Skorpion nicht so ganz.
Was bedeutet denn das im Umkehrschluß? Hat die KM, die das ASR hat, dann Einblick in die gesamte Akte beim JA? Also auch auf die Bestandteile, die mich betreffen, wie z. B. Briefe von mir ans JA etc.?
Grüße
PdG
Hi,
es könnte sein das Scorpion das GSR hat.
Der Umkehrschluß ist etwas schwierig.
Grundsätzlich kann sie natürlich Akteneinsicht verlangen. Dabei dürften dann Dinge, die dich betreffen wohl vorher rausgenommen werden müssen. Ich gehe auch stark davon aus, das man nicht alles zu lesen bekommt was so drinsteht. Wahrscheinlich gitb es auch Internas für den JA-gebrauch, die niemand zu sehen bekommt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
M.W. nimmt das JA immer zu beiden einzelnd Stellung und behandelt die Ausführungen der Elternteile getrennt.
Z.B.
der KV gibt an....
die KM gibt an....
Die Zusammenfassung(Einschätzung) des JA's, die für's Gericht bestimmt ist, kann von beiden eingesehen werden, ob GSR oder nicht.
Auch in reinen Vermittlungsgesprächen wird die Stellungnahme der Einzelnen und die Einschätzung des JA behandelt wie ein ''Gutachten'', das von beiden einsehbar sein sollte, ob GSR oder nicht.
Gruss Wedi
Hi wedi,
ja, nur umfasst die JA-Akte sehr viel mehr, als die Stellungnahmen der Elternteile, der MA des JA oder Gesprächsnotizen. Darin sind auch Vermerke über Wohnsituation u.a. die das Kind betreffen. Ebenso wie u.U. die Ergebnisse von Nachfragen in Kiga, Schule, bei Ärzten etc.
Und genau diese sind dann zumindest für einen Nichtsorgeberechtigten Elternteil nicht einsehbar. Ebenso wenig wie all die Dinge die die persönlichen Belange des anderen Elternteils betreffen.
Es mag sein, das man das eine oder andere gezeigt bekommt, was der anderen Elternteil gesagt hat, aber nichts darüber was ein MA z.B: bei einem Hausbesuch wahrgenommen hat.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Nur>>das <<habe ich darüber gefunden.
Gruss Wedi
P,s. wobei ich nicht weiss, ob das für's Ja auch greift
Hi wedi,
(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.
Wenn nun die KM einwirft, das sie ein Interesse daran hat, das der KV eben nicht über ihre Wohn- und persönlichen Verhältnisse Bescheid weiß, dann wird er wohl auch nix einsehen können.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Ja, habe ich auch gelesen(im nachhinein), hast ja Recht.
Gruss Wedi