Hallo und guten Tach!
Als ganz Neuer hier im (echt gelungenen) Forum zappe ich mich hier gerade durch die Themen und habe da mal ein eigenes, das mir schon lange unter den Nägeln brennt. Habe bislang noch keinen Beitrag hier entdecken können, der meine Vermutungen und Befürchtungen stützt, in denen es um Folgendes geht:
Ist es tatsächlich richtig, daß die Jugendämter verschiedener Landkreise/Bezirke/Bundesländer untereinander die erstellten Daten und Akten NICHT austauschen dürfen wegen des Datenschutzes?
In meinem konkreten Fall: Die KM unseres mittlerweile 10-Jährigen, unehelichen Sohnes ist innerhalb eines halben Jahres zweimal umgezogen. Demzufolge sind nun insgesamt 3 verschiedene Jugendämter aus 3 verschieden Landkreisen und sogar 2 verschiedenen Bundesländern mit unserer traurigen Odyssee befaßt gewesen. Es besteht eine Beistandschaft für unseren Sohn! Ich hatte persönlich zu allen zuständigen Mitarbeitern guten Kontakt und es gab aus aktuellen Anlässen Treffen, regen Schriftverkehr und Telefonate, auch mit den Eltern der KM zum und mit dem JA. Die konkreten Probleme haben sicherlich zu richtig "dicken Akten" geführt.
Nun hat sich die KM beim letzten JA richtig gut eingeschleimt und ich mußte schon des öfteren stutzen, weshalb die, ohne Zweifel vorhandenen, Schwierigkeiten der KM, die den "alten" JA bekannt waren, beim nun 3. JA teils gar nicht zur Kenntnis genommen oder verharmlost werden. Irgendwann letztes Jahr gab es auch mal einen Stern-Artikel, in dem das Thema in anderem Zusammenhang beschrieben wurde, nämlich daß offenbar aus Datenschutzgründen den JA nicht erlaubt ist, gesammelte Kenntnisse über das Verhalten und Betreuen von überantworteten Kinderschicksalen miteinander auszutauschen, indem die Akten der alten Behörde an die neue weitergereicht werden. Die JA fangen also bei Wohnortwechsel bzw. Behördenwechsel immer wieder ganz von vorne an ohne Kenntnis über den bisherigen Verlauf der Dinge bei vorherigen Behörden.
Ist das definitiv so oder gibt es Möglichkeiten, quasi alte Akten dem neuen JA zukommen zu lassen, damit das neue JA eine Historie über ihre "Kunden" bekommen kann? Oder gibt es hier im Forum schon einen Beitrag dazu?
Wäre dankbar für ein bißchen Klarheit!
Gruß,
der Joker
Hallo joker,
wenn ich dem Herren des JA F*** glauben darf, der diese Woche bei Stern-TV war, werden können die Akten weitergereicht werden, da damit ein "JA-hopping" (wie er das bezeichnete) auffälliger Familien verhindert werden soll.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hey Tina!
Danke für die Antwort.
Definier doch bitte "können" weitergereicht werden. Ich verstehe das so, daß nachfolgende JÄ nicht automatisch, sondern lediglich nach Aufforderung (z.B. richterliche Anordnung), Einsicht in "alte" Fälle bekommen.
Wir sind darauf gekommen, weil die Eltern der KM einen UR-Prozeß vorm Amtsgericht anleiern mußten, um Chance auf Klarheit um UR zu bekommen. Das letzte zuständige JA hatte die Eltern vor die Tür gesetzt, weil KM nicht vermittlungsbereit ist. KM entzieht sich systematisch jedem goodwill und hat SÄMTLICHE sozialen Kontakte von sich (und somit unserem Sohn) zu Familie (eigene, meine Familie hat Sohn bis heute noch nicht einmal zu Gesicht bekommen!) und Freunden/Bekannten/Kollegen abgebrochen und befindet sich gewissermaßen seit Geburt 1999 ständig auf der Flucht (trotz festen Wohnsitzes).
Ich sollte vielleicht noch erwähnen, daß ich erst seit seinem 8. Lebensjahr Kontakt zu Sohn aufbaue mit Hilfe vom JA auf Initiative der KM-Eltern, die den Sohn seit 8. Lebensjahr "verloren" haben. Ich zahle seit Geburt Unterhalt, selbstverständlich!
Bislang habe ich noch, sagen wir mal: "funktionierenden" Draht zur KM, aber was da alles an Auffälligkeiten in den Akten der JÄ stehen muß, müßte jeden promovierten Psychologen die Alarmglocken läuten lassen. Da letztes JA offensichtlich nichts von der Vorgeschichte kennt, kann KM dort nun als Unschuld vom Lande auftreten und ist mittlerweile die fürsorglichste und aufopferndste KM die sich ein JA nur wünschen kann. Die Bemerkung sollte angebracht sein: Wenn die wüßten!
Wie kriege ich das JA dazu, Einsicht in die alten Akten nehmen zu müssen???
Würde höchstwahrscheinlich einiges verunkomplizieren!
Traue mich irgendwie nicht, JA direkt darauf anzusprechen, was sicherlich am einfachsten wäre, habe mir allerdings durch (sicherlich vernünftigen!) Kontakt zu den KM-Eltern ein paar Minuspunkte beim JA eingesammelt, weil ich versucht habe, mich über die zweifelsohne fragwürdigen Aktionen der KM mit dem JA zu besprechen und die meinen wohl, ich würde übertreiben, obwohl die vorherigen JA meine Anliegen durchweg konstruktiv und sachlich der Situation angemessen mit mir besprochen haben.
wenn ich dem Herren des JA F*** glauben darf, der diese Woche bei Stern-TV war, werden können die Akten weitergereicht werden, da damit ein "JA-hopping" (wie er das bezeichnete) auffälliger Familien verhindert werden soll.
Können sie nicht!
Wenn die Ex keine Einverständniserklärung abgibt, darf das alte Jugendamt die Akten nicht weiterreichen. Lediglich ein Richter kann die Jugendamtsakte für ein laufendes Verfahren anfordern, darf sie aber auch nur selbst einsehen, um sich ein Bild von der Situation zu machen.
Habe ich doch selbst alles schon bis zum Abwinken durch!
LG, Uli
Hi Uli,
ja so war mir das auch bekannt.
Deshalb war ich auch sehr verwundert über die Aussage dieses JA-Leiters. Ich kann mri das auch nicht wirklich vorstellen, vielleicht geht das wenn es schon eine Familienhilfe oder so gibt.
Ich werd am WE mal bei einem Bekannten nachfragen ,der JA-Leiter ist 😉 Vielleicht hat sich da ja in den letzten jahren was gesetzlich geändert.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wenn die Ex keine Einverständniserklärung abgibt, darf das alte Jugendamt die Akten nicht weiterreichen. Lediglich ein Richter kann die Jugendamtsakte für ein laufendes Verfahren anfordern, darf sie aber auch nur selbst einsehen, um sich ein Bild von der Situation zu machen.
Hallo Uli!
Also nicht das JA, nur ein Richter hat, wenn überhaupt, Einsicht in die "alten" Akten und auch nur auf Anforderung, aha! Ich nehme mal an, die Herren Richter fordern nicht automatisch die alten Akten an sondern benötigen einen Denkanstoß vom RA, oder?
Das erklärt natürlich das liberale Verhalten des neuen JA gegenüber der KM. Allerdings, habe ich das richtig verstanden: Würde ich ein Einverständnis der KM einholen, könnte dann das neue JA die "alten" Akten bekommen??? Oder gibt´s Alternativen???
Gruß, der Joker
Also nicht das JA, nur ein Richter hat, wenn überhaupt, Einsicht in die "alten" Akten und auch nur auf Anforderung, aha! Ich nehme mal an, die Herren Richter fordern nicht automatisch die alten Akten an sondern benötigen einen Denkanstoß vom RA, oder?
Also bei mir war es so, dass der Richter ob der Verweigerungshaltung meiner Exe, so erbost war, dass er die Akte unmittelbar nach der 1. mündl. Verhandlung anforderte. Er war offensichtlich neugierig geworden, was denn da so drin stehen könnte.
Das erklärt natürlich das liberale Verhalten des neuen JA gegenüber der KM. Allerdings, habe ich das richtig verstanden: Würde ich ein Einverständnis der KM einholen, könnte dann das neue JA die "alten" Akten bekommen??? Oder gibt´s Alternativen???
Wenn die Einverständniserklärungen beider Elternteile vorliegen, darf die Akte weitergegeben werden - dies ist eigentlich der absolute Normalfall. Ich gehe daher davon aus, dass Deine Ex sehr bewußt die Zustimmung verweigert hat!
Vielleicht wäre es aber möglich, das jetztige Jugendamt dazu zu bewegen, informelle Telefonate mit den bisherigen Sachbearbeitern zu führen. Sollte es zu einem Prozess kommen, bestünde die Möglichkeit, zu beantragen, dass alle bislang zuständigen Sachbearbeiter zur Verhandlung geladen werden.
LG, Uli
Ich gehe daher davon aus, dass Deine Ex sehr bewußt die Zustimmung verweigert hat!
Tja, Uli, das wird wohl tatsächlich das Problem werden, daß ich mir ein Einverständnis gehackt legen kann. :thumbdown:
Also ich habe aus der momentanen Situation keinen aktuellen Bedarf, ein eigenes UR-Verfahren in Gang zu bringen, weil ich als letzter Mohikaner, wenn auch sporadisch und wenig effektiv, noch Kontakt zur KM habe und eine UR außergerichtlich mit dem JA vereinbart ist. Klappt soweit auch mehr oder weniger, nur: Ich sehe meinen Sohn im Moment nur auf sein Verlangen hin (leider viel zu selten und IMMER im Beisein der KM) und wollte mir eine Verschärfung (alleinigen Umgang) nicht unbedingt mit Gerichtshilfe erarbeiten.
Nur geht die Zeit immer weiter flöten. Ist das feige???
Würde mich aber brennend interessieren, was Tina mit Ihrem bekannten JA-Mitarbeiter dazu herausfindet.
Gruß, der Joker
Ich sehe meinen Sohn im Moment nur auf sein Verlangen hin (leider viel zu selten und IMMER im Beisein der KM) und wollte mir eine Verschärfung (alleinigen Umgang) nicht unbedingt mit Gerichtshilfe erarbeiten.
Nur geht die Zeit immer weiter flöten. Ist das feige???
Ob das feige oder was auch immer ist, kann und mag ich nicht beurteilen. Du musst aber wissen, dass Du Deinem Sohn eine Kindheit ohne Vater zumutest. Dass Dein Sohn von der KM entsprechend gebrieft ist, dürfte klar sein.
Du mutest Deinem Kind nichts zu, wenn Du das gerichtlich klaren läßt. Im Gegenteil, er wird (zumindest auf lange Sicht) Dir eher dafür dankbar sein.
Kinderbesitzerinnen tun "ihren" Kindern nicht gut. Hier bedarf es eines väterlichen Korrektivs!
LG, Uli
Hai,
im Normalfall sollte das neue JA beim alten JA die Akten anfordern, wenn die Personen offen machen, dass sie schon bei einem anderen JA Hilfe erhalten haben.
Ich kenne das aus vielen Bezirken auch, dass dies passiert!
Was du tun kannst Joker, falls du über Briefwechsel verfügst, der an dich gerichtet war, dann kannst du den doch auch dem neuen Amt zur Verfügung stellen. Ich würde schreiben: ..zur Vervollständigung ihrer Unterlagen übermittele ich Ihnen den bisherigen Schriftverkehr"...
Du kannst aber auch das vorherige Amt bitten, Kontakt aufzunehmen und abwarten, ob die das tun.
LG
Biga
Hallo Biga!
im Normalfall sollte das neue JA beim alten JA die Akten anfordern, wenn die Personen offen machen, dass sie schon bei einem anderen JA Hilfe erhalten haben.
Danke für den Hinweis! Ist eine "Offenmachung" gleichbedeutend mit Einverständnis aller Beteiligten zur Akteneinsicht? Das neue JA weiß selbstverständlich, daß schon andere vor ihm tätig waren, weil ich und KM das auch so angegeben haben. Aber das ist doch nicht automatisch ein Einverständnis?
Bin verwirrt!
Gruß, der Joker
Aber das ist doch nicht automatisch ein Einverständnis?
Ich (und meine Exe auch) habe damals, als die Kids in meinen Haushalt wechselten, ein richtiges Formular (Einverständniserklärung) vorgelegt bekommen, das ich bereitwillig unterschrieben habe und meine Exe eben nicht.
Vielleicht sehen das manche Ämter enger und andere eben lockerer.
Ich werd am WE mal bei einem Bekannten nachfragen ,der JA-Leiter ist 😉 Vielleicht hat sich da ja in den letzten jahren was gesetzlich geändert.
Hallo Tina!?
Schon was rausbekommen? :question:
Grüße vom Joker!
Hi
Nach meiner Kenntnis gibt es echte Probleme, wenn die JA's in unterschiedlichen Bundesländern angesiedelt sind, da die JA's der jeweiligen Landesregierung zugeordnet sind (Förderalismus). Innerhalb eines Bundeslandes dürfte es keine Schwierigkeiten geben, da sie demselben Dienstherren verpflichtet sind. Hier event. vorgebrachte Gründe sind m.E. vorgeschoben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Tina!?
Schon was rausbekommen? :question:
Grüße vom Joker!
Jein,
es scheint eine in manchen Bundesländern eine Anweisung zu geben JA Akten an das zuständige JA weiterzuleiten, wenn in der Familie aktive Hilfe geleistet wird, wenn ein Umzug stattfindet.
Der Haken ist aber wohl das das JA selbst nicht beim EAM nachfragen darf wohin eine Familie verzogen ist. Sprich, wenn sich eine Familie der Hilfe durch Umzug entziehen will kann sie das einfach dadurch das sie den Umzug beim JA nicht meldet. Das ist es, soweit ich es verstanden hab.
Tina
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hey, Tina, DANKE für die Info!
Also der Umzug war allen JÄ bekannt (auch dank meiner Hilfe) und schließlich besteht Beistandschaft des JA, schließlich will KM ja Geld haben. Das überweise ich immer dem JA, weil dort auch Titel besteht! Insofern wäre eine Beistandschaft ja echt mal sinnvoll. Aber die Daten sind da nicht weitergegeben worden, die neue JA-MA sagte jedenfalls, sie habe bislang nichts von den alten Akten zu Gesicht bekommen. Da hake ich nochmal nach!
Äh, was bitte ist denn ein EAM? Sorry, die Bezeichnung ist mir fremd!
Grüße, der Joker
Einwohnermeldeamt
Also EMA :redhead:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen