Hallo zusammen,
ich habe jetzt über die Suchfunktion nichts entsprechendes gefunden, würde aber gern mal in die Runde fragen, ob jemand mit dem vom Jugendamt angebotenen Programm(?) "Hilfe zur Erziehung" schon Erfahrungen gemacht hat.
Mir sagte mein Anwalt, daß die Einweisung in die Psychiatrie bei Kindern ohne die begleitende "Hilfe zur Erziehung", der das sorgeberechtigte Elternteil wohl aber immer zustimmen muß, nicht ohne weiteres möglich wäre.
Wäre schön, wenn ich darüber noch mehr erfahren könnte, denn auch der SA vom Jugendamt vertröstet mich mit mehr oder weniger allgemeinen Floskeln über diese Geschichte....
Ist es so, daß der sorgeberechtigte Elternteil damit schon seine Erziehungsunfähigkeit dokumentiert oder so, wie es sich eigentlich anhört, nämlich ein Hilfeinstrument?
Gruß Kuwe
Ich hab da zwar keine Erfahrungen, aber IMO dokumentiert das noch keine Erziehungsunfähgikeit. Vielmehr gesteht die erziehende Person ein, das sie Probleme bei der Erziehung hat und diese in den Griff bekommen möchte. Wäre sie nämlich nicht einsichtig, dann würde sie so eine Hilfe ablehnen. Damit könnte man dann eher eine Erziehungsunfähigkeit unterstellen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
das Instrument als solches ist sicher zur Hilfe gedacht. Aber in meinem Fall werde ich daraus nicht wirklich schlau. Die KM hat sich jede Einmischung von außen immer strikt verbeten und hält sich für die Mutter aller Mütter. Von daher hat mich schon überrascht, daß so einer Maßnahme, worunter ich mir konkret jetzt wenig vorstellen kann, deswegen die Frage in die Runde, von Ihr zugestimmt wurde. Steckt da die Angst, daß ABR oder gar das Sorgerecht zu verlieren, dahinter?! Werde ich wohl nie erfahren.
Ich hatte, als ich das erste Mal von so etwas gehört habe, an Personen wie eine Familienhelferin gedacht, aber das scheint mir auch wieder eine andere Baustelle zu sein.
Gruß Kuwe
Hallo Kuwe,
google mal unter "sozialpädagogische Familienhilfe".
LG
Andrea
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Hallo Andrea DD,
vielen Dank, ist doch besser, wenn man die genauen Definitionen hat...hab das hier gefunden
Präambel
Wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, besteht für Personensorgeberechtigte ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung (§ 27 Abs. 1 SGB VIII).
Eine Gefährdung des Wohls des Kindes/Jugendlichen liegt vor, wenn durch die soziale, psychosoziale oder individuelle Sozialisationssituation, in der sich der junge Mensch befindet, konkret benennbare Schädigungsfolgen eintreten können, sodass bei Nichtveränderung der Situation eine Gefahr für die Entwicklung besteht.
Das Wohl des Kindes ist dann nicht gewährleistet, wenn seine konkrete Lebenssituation durch Mangel und Benachteiligung gekennzeichnet ist und das Sozialisationsfeld nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften diese Mangel- und Defizitsituation abzubauen.
Die Hilfeberechtigten haben Anspruch auf eine geeignete und notwendige Hilfe. Die Hilfeart sowie deren Ausgestaltung und Umfang ist nach detaillierter Prüfung der konkreten Sozialisationssituation im Rahmen der Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) nach den Grundsätzen des Jugend- und Sozialamtes der Stadt Frankfurt am Main festzustellen und durchzuführen.
1.
Was ist Sozialpädagogische Familienhilfe?
* Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung, die im § 31 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) als eigenständige Hilfeart benannt ist.
* Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt die Erziehungsaufgaben der Eltern (Personensorgeberechtigten) durch intensive Betreuung und Begleitung der Familie, d.h. auch der einzelnen Familienmitglieder.
* Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.
* Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
* Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist gezielt auf die speziellen Problemlagen und Ressourcen der Familie und der einzelnen Familienmitglieder ausgerichtet.
* Die Sozialpädagogische Familienhilfe findet überwiegend im privaten Lebensbereich der Familie statt.
Ich werde mal den SA vom Jugendamt beim unweigerlich nächsten Kontakt mal befragen, ob diese Hilfe damit gemeint war.
Gruß Kuwe
hallo kuwe,
meine EX hatte angeblich auch eine hilfe zur erziehung beantrag. dieser erziehungshelfer war ca, 1,5 jahre bei ihr tätig.
durch ein schreiben habe ich allerdings erfahren, dass diese massnahme vom JA angeordnet worden ist. siehe dazu SGB ( 8 )
man trägt nur den schein, beantragt, nach aussen damit die KM nicht als erziehungsunfähig eingestuft werden kann.
rate dir allerdings zur vorsicht da diese sogenannten erziehungshelfer vom JA bezahlt werden und somit in einem direktem abhängigkeitsverhältnis stehen.
klar gesagt: sie machen genau dass was das JA verlangt und dies nicht zum sogenannten wohlergehen der kinder.
du hast meine tel-nr. kann dir dazu viel erzählen.
carsten
Hallo Carsten,
ich denke auch , daß lief eher mit Pistole an den Kopf der KM....ich kann mir im Leben viel vorstellen, aber nicht das diese Frau "freiwillig" Hilfe zur Erziehung beantragt.
Ich weiß auch nicht genau, ob ein Erziehungshelfer in der Familie tätig ist. So wie ich den SA beim Jugendamt verstanden habe, sind der KM vom Jugendamt zusammen mit der Schule (wo die Auffälligkeiten ja nicht mehr tolerabel waren) verschiedene "Instrumente" zur Hilfe angeboten worden, und eins davon ist wohl Schleswig. Aber ab da machte der Sachbearbeiter dann auch komplett zu: "Ich habe ihnen ja schon mehr erzählt , als ich darf".
Ich ruf Dich im Laufe des Mittags mal an, muß hier gerade noch ein paar Dinge erledigen.
Gruß Kuwe
Sag mal kuwe, ich habs leider nicht im Kopf. Aber hast du GSR oder leigt das allein bei der Mutter?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
