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Hauptwohnsitz ändern

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(@pausbanderi)
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Mal eine Frage, hat jemand Erfahrung damit, wenn eine Änderung des Hauptwohnsitzes eingeklagt wird?

Ich lese gerade, daß das keine Angelegenheit der elterlichen Sorge ist, sondern eine rein verwaltungsrechtliche.

 

 

 
Geschrieben : 04.04.2022 17:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
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Wer klagt denn? 

Grundsätzlich besteht ja eine Verpflichtung des Wohnungsgebers, den Wohnungsnehmer anzumelden. Für den Erwachsenen ist der Wohnungsgeber der Vermieter, für das Kind das Elternteil, bei dem es "hauptwohnt". 

Wenn der Hauptwohnsitz sich tatsächlich verlegt hat, wäre es eine reine Verwaltungshandlung. Eine Meldung ist nur deklaratorisch, sie dokumentiert einen Zustand, schafft aber keinen, begründet kein Recht. Aus dem Grund kann die Meldebehörde eine Ummeldung durch nur einen Elternteil nicht verhindern, weil sie dazu den Umstand inhaltlich prüfen (können) müsste, wenn eine Wechsel des Hauptwohnsitzes angezeigt wird.

Ich hoffe, ich habe die Frage soweit richtig verstanden. 

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

 
Geschrieben : 04.04.2022 20:35
(@maxmustermann1234)
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Hier geht es um den Hauptwohnsitz im Wechselmodell wegen der Schulanmeldung. Also ist es keine rein verwaltungsrechtliche Angelegenheit, weil das Kind ja bei beiden Elternteilen lebt. Ich würde deshalb einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn du das verhindern willst.

 
Geschrieben : 05.04.2022 10:16
(@pausbanderi)
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Das ist schon bei Gericht...

Also eigentlich ist der Hauptwohnsitz da, wo das Kind seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat, sagt zum Beispiel das BVG.

Geschrieben von: @lausebackesmama

Aus dem Grund kann die Meldebehörde eine Ummeldung durch nur einen Elternteil nicht verhindern, weil sie dazu den Umstand inhaltlich prüfen (können) müsste, wenn eine Wechsel des Hauptwohnsitzes angezeigt wird.

Naja. Das würde bedeuten, wenn ein Elternteil hier das Recht zur Ummeldung zugesprochen bekommt, dürfte er/sie das bei der Meldebehörde anzeigen. Aber die kann wiederum selbstständig entscheiden, vgl. https://www.bverwg.de/300915U6C38.14.0

 
Geschrieben : 05.04.2022 12:22