Hallo, ich habe hier eine etwas komplizierte Frage.
kurz zur Situation:
Verheitratet, (noch) nicht formal getrennt / (noch) gemeinsames wirtschaften / zufriedenstellender Umgang mit gemeinsamen Kind 60:40 / Alleinverdiener Steuerklasse III
Seit über einem Jahr wohne ich einer Zweitwohnung ( 80m von der Ehewohnung), die ich am 1. Januar 2005 gekauft habe. Habe gerade das schreiben wegen Zweitwohnungssteuer erhalten ..,bin nach wie vor in der Ehewohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet.
Nun habe ich die Absicht, das Baukindergeld zu beantragen, dazu sollte ich und die Tochter aber mit Haupwohnsitz in der neuen Wohnung gemeldet sein.
Wenn ich mich nun mit Hauptwohnsitz aus der Ehewohnung abmelde, wird sicherlich auch das Schreiben weg. dauernder Trennung = wg. Welchsel der Steuerklasse kommen, wenn ich mich dort weiter mit Nebenwohnung melde, wegen der hohen Miete ( in Berlin 5% der Kaltmiete ) eine saftige Zweitwohnungs-steuer von monatlich 40€.
Also, um das Baukindergeld zu erhalten, eine formelle Trennung (nix mehr mit gemeinsam wirtschaften) herbeiführen = Ehefrau muß aus der Wohnung raus, weil sie mit einem Trennungsunterhalt die große Wohnung nicht finanzieren kann.
Oder lieber Ehewohnung = Zweitwohnung für mich und Tochter = meine Wohnung für mich und Tochter als Hauptwohnung ? Dann bleibt vom Baukindergeld 800€ -Zweitwohnungssteuer 480€ noch 320€ übrig.
Welche Auswirkung wird sich hier aus dem Hauspwohnsitz des Kindes bezüglich eines späteren Umgangsrecht besonders auf Basis von annähernd 50:50 ergeben?
Gruß
Manfred
Ein Kind braucht immer Mutter u n d Vater !
