Anläßlich der Sorgerechtsentscheidung ( meine Exe hatte das Alleinige beantragt) wurde nach 2 Treffen mit einer JA Mitarbeiterin von dieser ein Gutachten verfaßt. Das hat sie uns zugesand, weil sie ein paar angaben ergänzt haben will.
Da waren 2 Passagen drin, in welchem sie aufführte, was Frau xy und die andere was Herr xy angeblich gesagt hätten. Fühle mich da in vielem schlecht wiedergegeben. Außerdem fehlt im Grunde alles, was für mich bzw. ein gemeinsames Sorgerecht sprechen würde. Was kann ich da machen?
Die andere Frage hängt damit zusammen. Wenn ich der jetzt schreibe und umfänglich Sachverhalte schildere, die ich dem Jugendamt, nicht aber meiner EXE sagen würde. Kann es dann sein, daß ich das dann auch ungefragt in ihrem Gutachten ans Gericht wiederfinde? So in der Art Herr XY führte noch schriftlich an"......" Wäre es frech, wenn ich sie bitte vorher Rücksprache zu halten. Ich möchte also, daß sie die Sachen für ihre Meinung und Stellungnahme zwar berücksichtigt, nicht aber fast wortwörtlich dem Gericht und damit meiner Exe übermittelt. Meine Exe würde solche Kritik auf alle Zeit nicht verdrücken - duldet gar keine Kritik.
Allgemeiner gefragt, welche Regeln für Datenschutz gibt es in der Praxis beim jugendamt.
Das Problem ist halt auch, daß sich meine Exe und die Frau vom Jugendamt gut kennen, ich möchte fast sagen, freundschaftlich einander verbunden sind.
Hat von euch da jemand Erfahrungen? Hatte bisher überhaupt nicht mit dem Jugendamt zu tun.
Grüße
Moin,
das JA macht keine Gutachten. Das JA macht auf richterliche Anforderung eine Stellungnahme.
Ist der Sorgerechtsprozess anhängig? Welche Argumente führt deine Ex im Verfahren an?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für deine schnelle Antwort!
Zum einen war ich ein paar Jahre nicht präsent und das andere ist sehr speziell. Darf ich dir das per P.N. schicken?
Zum einen war ich ein paar Jahre nicht präsent
Das hatte ich einem früheren Beitrag von dir entnommen. Wie läuft der Umgang seit deiner Wiederauferstehung?
Du hast ferner eine PN.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!