Hallo,
kann man darauf bestehen, einen anderen SB beim Jugendamt zu bekommen???
Vom Buchstaben her, haben wir den gleichen, der seit Jahren mir immer wieder mündlich sagt, er werde meine Kinder nur zweitrangig berücksichtigen können, weil er die anderen Kinder schon länger betreut.
Nun habe ich mein Einkommen etc.. immer verschweigen können, jetzt müßte ich es selber wegen den Kiga-Kosten offenlegen. Darf der SB dann die Infos nehmen, um den Selbstbehalt zu kürzen (mein Einkommen ist z.Z. eh nur eine Aufwandsentschädigung) oder kann man dann auf einen anderen SB bestehen?
Hat hier jemand Erfahrungen?
Danke und Grüße,
paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Moin paulina,
knifflich...
Dein Einkommen weist du ja der Behörde gegenüber nach. Somit wird diese auf jeden Fall über deine Daten verfügen. Ob die auch einen Abgleich/Austausch machen, kann ich dir nicht sagen. Ich vermute eher nein.
Die Kernfrage ist, ob ein einer Behörde zur Kenntnis gebrachter Sachverhalt auch bei weiteren Sachverhalten verwendet werden darf. Puh, versuch's doch mal bei www.beamte4you.de.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke Dir.
Auch wenn mich ein "knifflich" und "puh" ausgerechnet von Dir ja schon fast vom Hocker haut 😉 :rofl2:
grüße,
paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Hi,
irgenwie hab ich heute Verständnisprobleme. Der Sachbearbeiter (Beistandschaft?), der die Kinder nicht berücksichtigt, macht auch die Kita- Sachen (Abteilung Kindertagesbetreuung)?
Ne, kann nicht sein. Es sind unterschiedliche Sachbearbeiter in einem JA, oder? Einen automatischen Abgleich gibt es nicht, aber die Abteilungen tauschen sich untereinander aus, aber hallo.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo Paulina,
also im FA gilt, dass Du Dir auch nicht Wissen aneignen darfst, das nicht in Deinen SB fällt.
Sprich: Ich darf nicht im Nebenzimmer an die Akten ran.
Das heißt, wenn ich dann Wissen aus der Akte bei mir verwerten würde, dann würde ich gegen das - in diesem Falle - Steuergeheimnis verstoßen. Ich könnte aber um Amtshilfe bitten, wenn ich für meinen Fall relevanten Tatsachen benötige.
Ich würde sagen: er dürfte es nicht direkt verwenden, kann sich aber einen legalen Weg suchen, um es dann doch zu nutzen.
Scheiß Situation.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo sky,
ich glaub das hängt imemr von der größe des Amtes ab. Ich komm aus ne großstadt und da waren die Zuständigkeiten nach Namen sorterit und auch in "Fachgebiete" aufgeteilt. Nun wohne ich in eher ländlciher Gegend, da sind die Zuständigkeiten nach ORtschaften bzw. ORsteilen aufgeteilt und ein SB macht alles für das jeweilige Kind... nur das Unterschreiben von Titeln wird dann noch von nem anderen SA gemacht...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
:exclam:
Gedacht habe ich mir das schon....mist.
Naja, aber da liegen auch jedesmal fremde Akten halboffen auf dem Tisch vor mir rum, die ich ohne Weiteres lesen könnte.
Das JA bei uns ist so gut wie nie besetzt, da ist meist 1 (je nach Nachnamen) SB für alles zuständig.
@LBM ich habe ehrlich gesagt noch nie hier beim Amt erlebt, daß ein SB nicht mal vom Nebenzimmer andere Akten reinholt.
grüßle,
paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Hallo paulina,
ohje, wenn der Sachbearbeiter für beide Sachgebiete zuständig ist, kann (muss ja nicht) er sein Wissen m.E. auch verwenden.
Grüsse
sky
Welcher Vorschrift in der AO bedient sich das FA eigentlich zur Amtshilfe? Andere Ämter gehen m.W. über § 15 SGB I. Das weiß jetzt bestimmt pueppi oder LBM 🙂
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Huhu Sky,
das ist § 111 (1) AO und die folgenden §§
LG LBM 😉
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo sky,
ich wußte das nicht; bin ja auch von der Gegenseite ;-).
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
*lach*
Deshalb nimmt die "Gegenseite" gerne die FH-Absolventen in den Kanzleien auf, weil die den FÄ so herrlich die AO um die Ohren hauen können *g*
GLG LBM von der anderen Seite (wenigstens noch für 1,5 Jahre *g*)
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
ich wußte das wirklich nicht; Sch ... Unistudium! :redhead: Die AO war dort nur erwähnt worden; ich muß mir die von Fall zu Fall erschließen .... War aber auch schon mal sehr erfolgreich im "Um die Ohren" der AO; hat Mandanten einige Tausend DM gerettet ..... 😉
Aber gut zu wissen; vielleicht komme ich in manchen AO-Fragen ja mal per pn auf Dich zu? 😉
LG und ein schönes WE! Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
