Hallo an alle,
ich bin jetzt im dritten Jahr vor Gericht, um Umgang mit meiner Tochter zu erwirken. Situation ist die schlechtest Mögliche, da meine Tochter (fast 16) das vorgeblich nicht will. Sie antwortet weder auf Briefe noch emails noch nimmt sie ihr Telefon ab. Ich will es jetzt nicht ausrollen und stelle also nur unbewiesen in den Raum, dass die Art des Problems sich wohl mit PAS ganz gut beschreiben läßt. Die Mutter verwehrt mir schon seit viel längerer Zeit jede Information und hintertreibt den Umgang seit meine Tochter 7 Jahre alt ist - nicht direkt, aber mittels Diskreditierung von Vater und dessen Umfeld (die Großeltern z.B. sind also auch in der Situation). Die Richterin hat eine Verfahrenspflegerin bestellt, die nach Aussage der Richterin dieser Aufklärung darüber geben soll, ob meine Tochter manipuliert wurde oder ob gerechtfertigte Gründe für die Ablehnung des Umganges vorliegen. Zweite Aufgabe sollte eine Wiederanbahnung sein. Die Situation entwickelte sich aber sehr schnell dahin, daß die Verfahrenspflegerin sich als Sprachrohr des Kindes sieht,, und zwar in einem direkten Sinn. Was die Tochter sagt ist so gemeint und wahr, dass es Widersprüche gibt, sie (vor der Verfahrenspflegerin) also vorgibt mit mir Kontakt haben zu wollen aber in der o.g. Art handelt, stört scheinbar niemand. Die Verfahrenspflegerin schafft es auch unbeanstandet vor Gericht mehrere Monate eine geschriebene "Einschätzung" vorzuenthalten und den Fortgang zu blockieren. Sie lehnt ebenfalls jedes Gespräch mit mir ab, obwohl ich ihr das mit Beginn der Pflegschaft wiederholt angeboten habe. Mit der Mutter kommuniziert sie aber mittlerweile ganz gut. Die Richterin selbst rührt sich seit 6 Monaten nicht mehr. Wie es aussieht wollen die Leute es aussitzen. Vor Gericht - wenn denn einmal eine Verhandlung anberaumt wird - muß ich mir anhören, daß man ein Kind(ok Jugendliche) dieses Alters zu nichts zwingen kann. Das weiß ich auch - man schafft aber bewußt Tatsachen, indem man Zeit verstreichen läßt.
Die Frage nun. Kann man diesen Leuten nicht in den H.... treten ) Ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll ? Mit welcher Begründung - Verschleppung ?
Ich will meine Tochter zu nichts zwingen, wenn es nicht geht, dann lasse ich es auch. Ich habe aber mittlerweile eine Wut af diese Art Justiz, die Müttergläubigkeit und das Behandeln eines Anspruches eines Vaters, über den es gar keine Diskussion geben sollte in einer Form, als wäre er (der Vater und der Anspruch) ein immerwährendes störendes Etwas, als himmelschreiend. Ich bleibe nur moderat, weil ich meine Tochter nicht noch mehr in diese Streiterei ziehen will, als sie jetz schon ist.
Was kann man tun ?
Onsager
Ich weiss, im Internet besteht keine Antwortsverpflichtung. Hat hier aber wirklich niemand mein oder ein ähnliches Problem ? Gerichte sind nicht mein Mittel der Wahl und ich habe sie nur bemüht, weil mir nichts mehr zum Erreichen des Umganges mit meiner Tochter einfiel. Es ist dafür, wie ich mir schon gedacht hatte, auch nicht gut geeignet. Was mich aber wie gesagt wütend macht, ist der gleichgültige und parteiische Umgang von Justiz und anhängenden Institutionen. Jedenfalls hat sich mir das in meinem Fall so dargestellt. Ich würde jetzt das Ganze vom Ausgangsproblem mit meiner Tochter abkoppeln wollen und die Richterin versuchen, zur Verantwortung zu ziehen. Seit 8 Monaten höre ich nichts mehr vom Familiengericht in einer doch eigentlich schwebenden Sache. Ich halte das für eine Ungerechtigkeit (und eigentlich schon ein Verbrechen), wie dieser Filz von Leuten mit Rechten anderer umgeht.
Onsager
Hallo Onsager,
leider müssen hier viele erleben, wie langsam die Mühlen malen. Man hört immer wieder, es liegen zu viele Fälle zur Bearbeitung vor, dann sind keine Gerichtstermine möglich, weil zu wenig Richter da sind. Wie man es dreht, man steht ziemlich hilflos daneben.
Ich verstehe die Art und Weise der Verfahrenspflegerin nicht. Ich kenne es zumindest so, daß nach einem Gespräch oder Gesprächen mit dem betreffenden Kind, ein weiteres Gespräch mit der Km ansteht und auch ein Gespräch mit dem Vater. Dann ist der normale Weg doch so, daß sie einen entsprechenden Bericht ans Gericht fertigstellen muss.
Gibt es denn für dich keinerlei Möglichkeit mit deiner Tochter zu sprechen?
Ich weiss nicht, ob es so gut ist gegen die Richterin zu schießen. Ich habe eher das Gefühl, daß das leicht nach hinten losgehen kann.
Ich kann leider nicht mehr dazu sagen.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Danke für die Antwort,
ich glaube aber nicht mehr an die Überlastung. Die Richterin hatte im letzten Termin selbst bemerkt, sie wolle im Januar die Sache abschliessen. Sie hat es nicht getan, sie lässt einfach die Zeit arbeiten - im Einvernehmen mit Mutter und der sog. Verfahrenspflegerin seit langer Zeit.
Nach hinten losgehen - was soll mir noch passieren, der Ärger einer voreingenommenen Richterin ist mein kleinstes Problem ... Ich möchte auch bestimmt nicht, dass diese Sorte 'Recht' an anderen angewendet wird ...
Onsager
[Editiert am 28/6/2004 von Onsager]
Wenn deine Tochter 16 Jahre alt ist, dann denke ich sie kann es wirklich alleine entscheiden. Ist hart, aber mit 16 denke ich schon. Nicht jeder Rückzug ist eine Niederlage. Wenn sie dich sehen oder sprechen wollte, dann würde sie dies mit 16 schon schaffen.
Schreib ihr oder / und dem Gericht genau das was dir an der Sache stinkt.
Als Beamter kann ich dir nur sagen, es bleibt immer etwas hängen. Wenn du nun schon keine Hilfe bekommen hast, dann könnte es möglich sein, dass auch der nächste Vater eine Beschwerde schreibt und wegen der alten Sache endlich zu seinem Recht kommt. Bei mehreren Beschwerden werden die Chefs mehr als vorsichtig, der eigene Stuhl wackelt eben auch manchmal.
Bleib sachlich und schreib auch nur etwas, wenn du es nachweisen kannst. Wenn die Sachbearbeiterin offensichtlich mit deiner Ex befreundet ist, dann unterstell ihr eine Befangenheit "ausdrücklicher Hinweis, nur in deiner Sache".
Grüssle
micmac
Zum ersten Teil - das weiss ich doch auch ... Ich weiss auch, dass in jetzigen Zustand kein Gericht bei ihr sehr viel bewirken kann (und auch nicht sollte).
Das ist Punkt 1.
Punkt 2 ist das Vehalten dieser Justiz überhaupt. Und ich habe mittlerweile doch den starken und nicht mehr nur auf mich bezogenen Eindruck, dass hier Unrecht begangen wird. Und schlechte Justiz bestärkt die schlechtesten Eigenschaften, die werden dann ausgelebt. Das möchte ich so nicht hinnehmen. Ich bezahle übrigens den Stuhl dieser Leute auch mit.
Aber trotzdem Dank für die Meinung 🙂
Onsager
hi Onsager,
ich kann deine sorgen verstehen. von einer dienstaufsichtsbeschwerde gegen die richterin rate ich dir mit nachdruck ab.
versetze dich mal in die lage eines richters, nehme die fakten und überlege wie du handeln würdest.
desweiteren hat ein familienrichter je nach grösse seines bezirks ca 2-3 minuten zeit im monat sich mit den einzellnen fällen zu beschäftigen.
vergleiche bitte nie einen richter mit einem kleinen beamten wie micmac es schildert.
mich würde allerdings interessieren was die verfahrenpflegerin genau geschrieben hat.
mel
Ich habe etwas überlegt, aber ich stelle es mal in Ausführlichkeit ins Netz, alte übliche Streitkamellen für Einige, für Andere mag es ein Tip sein, was für eine Sorte an Auseinandersetzungen zu erwarten ist, als vielleicht hilfreich:
http://www.exceptions.de/x12/index.html
Von oben bis zum Stricht hintereinander zu lesen. Einiges Weniges ist geschwärzt. Ich verstehe nach wie vor nicht, wie bei derart vielen Ungereimtheiten niemand versucht die Wiedersprüche aufzulösen. Ich könnte sogar damit leben, wenn mich jemand einen Lügner nennt, dann könnte ich wenigstens etwas dazu sagen. Aber es ist mir vor Gericht nicht gelungen, die Widersprüche auch nur zur Diskussion zu bringen! Das Urteil über mich als Störenfried war einfach fertig.
"von einer dienstaufsichtsbeschwerde gegen die richterin rate ich dir mit nachdruck ab."
Ich kann meine Frage nur wiederholen - warum sollte ich ?
Onsager
Moin Onsager,
ich habe mir die Site angesehen. Zunächst: Da haut irgendwas völlig nicht hin. Vielleicht überarbeitest du die Darstellung noch; gerade in Bezug auf die Fußnoten.
Warum ist auf Seite 2 der Stellungnahme der Gutachterin der Text über das, was du am Telefon gesagt hast/gesagt haben sollst geschwärzt?
Weiter: Warum schreibst du beleidigende E-Mails an die KM? Was willst du damit bezwecken, außer einer befriedigten Rachsucht? Wie kannst du allen ernstes Verständnis erwarten, wenn du beweisbar dich daneben benimmst.
Du musst lernen, das System zu benutzen, es gegen sich selbst zu richten, zu verbiegen. So lange du auf dein unzweifelhaft bestehendes Recht pochst, erleidest du Schiffbruch. Und erwarte von niemanden eine Entschuldigung oder ein Schulterklopfen. Dieses käme seitens der handelnden Personen einem Schuldeingeständis gleich und das können die einfach nicht. Das mag dich nun auch wieder aufregen, hilft dir aber letztlich nicht weiter. Entweder du kapierst das und änderst deine Handlungsweise oder du gehst unter. Letzteres hat natürlich den Vorteil, dass du wunderbar beweisen kannst, wie sehr du doch gekämpft hast, dieser Rechtsstaat mit all seinen Einrichtungen dir dennoch den Erfolg versagt. Du hast die Wahl.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Anhang:
Auch wenn es den Eindruck macht - ich bin weder besonders 'väterbewegt' oder etwas in dieser Art. Es finden sich einige Quellen und auch das Vokabular (z.B. PAS) im Internet fast ausschliesslich in diesem Umfeld, in dem ich mich selbst gar nicht so wohl fühle. Ich halte diese Dinge aber unabhängig davon für zumindest für nachdenkenswert .
Onsager
MS-Word zu HTML exportiert. Mozilla zeigt es an, IE hat deine Probleme 🙁 Gut, jetzt ist es Text ...
Die Schwärzung, musste ja eine Frage kommen. Das ist auch ok. Das, was darunter steht ist nicht unwichtig, aber führt zu weit. Schmeichelhaft ist es nicht für mich, aber würde zu Extradiskussionen führen, bitte um Nachsicht.
Zu den Beleidigungen - ich habe nicht gesagt, dass auch diese Aussage der Wahrheit entspricht. Das tut sie nämlich in dieser Form nicht. Was dahintersteht ist eine Auseinandersetzung mit der Mutter meiner Tochter, die verschiedene Formen angenommen hat. Und Verständnis - genau darum geht man vor Gericht, weil das nicht mehr möglich ist aber Rechte misshandelt werden. Richter sollten sich also von derartigen Dingen entweder nicht beeindrucken lassen oder sie genau hinterfragen. Auch diese Verfahrenspflegerin sollte sich die Frage stellen, warum ein (damals) Kind Kenntnis von persönlichen emails des Vaters an die Mutter hat, die sie zum Einen sowieso nichts angehen bei denen die *gesamte* Kommunikation noch extrem einseitig aufbereitet wurde. Sie sollte das gar nicht wissen. Wer hat ihr das also gesagt? Das sind Fragen, die ich von einem objektiven Beobachter erwarte.
Ich habe nicht vor als Märtyrer zu enden, aber ich bin auch immer weniger gewillt, mich Spielregeln zu unterwerfen, bei denen ich nur verlieren kann. Ich bin nicht in der Lage (im Wortsinn), mich diesen Regeln zu unterwerfen. Es kostete mich schon eine Riesenüberwindung, überhaupt Dritte als Entscheidungsinstanzen meiner ganz persönlichen Sachen zu akzeptieren. Wer jetzt die Frage stellt, ob man das nicht zum Wohle seiner Tochter tun sollte, dem kann ich - die ebenfalls nur persönliche - Antwort geben: Nein, oder nur bis zu einer Grenze die für mich jetzt erreicht ist. Der gemeinsame Umgang mit beiden Eltern soll gefördert werden - das ist lachhaft. Nichts geschieht weniger als das hier, und das ist Steinzeit und gehört geändert.
Und wenn man nicht zieht am Kind mit allem Egoismus, zitiert niemand den kaukasischen Kreidkreis - nein, man ist Rabenvater. Wer aber zieht und damit ungestraft Erfolg hat, der verändert sich. Und es ist nicht gut, wenn derartige Verhaltensweisen belohnt werden.
Wie immer nur meine Meinung,
Onsager
[Editiert am 29/6/2004 von Onsager]
Habe vorgestern einen Brief vom Amtsgericht bekommen und einige Fragen dazu:
"... anliegend wird Ihnen eine Ausfertigung des Beschlusses vom 16.11.2004 zugestellt"
... und der Beschluss selbst:
"
1. Es wird festgestellt, dass das Verfahren in der Hauptsache erledigt ist.
2. Die Kosten des Verfahrens [...]
3. Der Streitwert wird auf [...]
"
Dazu muss ich sagen, dass ich Anfang Januar die Richterin schriftlich aufgefordert habe, das Verfahren zu beenden. Dem Anwalt habe ich die Sache entzogen, da er im Wesentlichen nicht hilfreich war. Ich kann ihm also die folgenden Fragen nicht mehr stellen, deswegen hier:
Kann die Richterin meine Aufforderung das Verfahren zu Ende zu bringen (Ich hatte nicht 'Einstellung' geschrieben) so interpretieren, dass sie es 'in der Hauptsache erledigt' ? Ohne richtiges Urteil? Auch fand am 16.11. keine Verhandlung statt, jedenfalls nicht mit mir und ohne eine Aufforderung zu einer solchen zu erscheinen.
Ich bin ein wenig müde, weil das alles nicht mehr sehr viel mit meiner Tochter zu tun hat, deswegen habe ich das Jahr über auch keinen weiteren Druck bzgl. Fortschreiten der Dinge dem Gericht gegenüber ausgeübt. Ich hatte allerdings noch einige Anfragen an die 'Verfahrenspflegerin' gestellt die unbeantwortet blieben.
Als kurze Wiederholung - es ging in dem Verfahren um die Einklagung von Umgang mit meiner Tochter, die diesen aber selbst ablehnt. Deswegen sind mir, was den Inhalt selbst angeht die Hände gebunden. Indoktrinationsvorwürfe der Mutter gegenüber (mit - meiner Ansicht nach - Belegen) wurden von Gericht und Verfahrenspflegerin ignoriert. Und das halte ich nach wie vor zusammen mit dem Versuch, dass Verfahren mal eben so einschlafen zu lassen, für unakzeptabel. Was kann man hier tun ?
Onsager
p.s. Es findet sich keinerlei Rechtsmittelbelehrung in dem zitierten Schreiben.
[Editiert am 21/11/2004 von Onsager]
Moin Onsager,
komische Sache....
"Beschluss vom ..." heißt, dass an diesem Tage das Gericht beschlossen hat. Dies greift immer dann, wenn anl. einer Verhandlung kein Ergebnis vorliegt und sich das gericht zwecks Urteilsverkündung auf irgendwann mal zurückzieht.
Die Richterin hat dich nett ausgebremst - rechtlich jedoch nicht haltbar. Da kein Antrag von beiden Seiten vorliegt, das Hauptsacheverfahren als erledigt anzusehen, geht das schon mal nicht. Die Dame hat wohl vor irgendetwas gehörigen Bammel und geht so einer Berufung aus dem Weg. Das riecht derbe nach Verfahrensfehlern.
Doch was nun?
Du kannst einen RA bemühen, der hier bestimmt aktiv werden kann. Wird sich das Denken deiner Tochter ändern? Könnte durch ein Gutachten etwas bewegt werden? Bis es soweit ist, ist sie volljährig und das Verfahren ist dann nicht mehr notwendig - Volljährige entscheiden selbst, mit wem sie reden/sich treffen.
ich weiß was ich da sage. Wäre es ein Weg für dich, für die Volljährigkeit deiner Tochter Vorbereitungen zu treffen und Informationen zu sammeln?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
>und sich das gericht zwecks Urteilsverkündung auf irgendwann mal zurückzieht.
Das hat es getan und 'irgendwann mal' reichlich ausgedehnt - die letzte Verhandlung war vor ziemlich exakt einem Jahr.
>Wird sich das Denken deiner Tochter ändern?
Ich befürchte, nicht.
>Wäre es ein Weg für dich, für die Volljährigkeit deiner Tochter Vorbereitungen zu treffen und
>Informationen zu sammeln?
Was sollten diese Informationen enthalten und woher nehmen? Wegen Mangel an eben diesen bin ich unter anderem vor Gericht gezogen. Ich habe hier von Regelungen gelesen, einmal im halben Jahr eine A4 Seite an Entwicklungsinformation an den Vater zu übermitteln. So lächerlich ein solcher Umfang und der Fakt überhaupt solche Regelungen treffen zu müssen ist, wäre ich froh etwas Vergleichbares zu bekommen. Die Umgebung meiner Tochter ist wie eine Festung, die seit fast 10 Jahren kein Wort mit mir wechseln will. Diesen Leuten hat sich mit exakt demselben Verhalten die Verfahrenspflegerin dieses leidigen Prozesses zugesellt, die mir einfach meine Fragen bezüglich meiner Tochter nicht beantwortet.
Wie auch immer, werde ich wohl wieder auf Anwaltssuche gehen. Kennt jemand einen im Dresdener Raum ?
Onsager
