Geschichte einer Ge...
 
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Geschichte einer Gerichtsposse

 
(@lawman)
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Hallo liebe VSler,
bei meinem Problem mit dem Umgangsrecht mit meinen Töchtern habt ihr mich super unterstützt. Mittlerweile habe ich – auch ohne gerichtliche Hilfe – einen Termin mit meiner Ex-Frau abgestimmt: Freitag in einer Woche darf ich meine Töchter aus Nürnberg abholen und dann mit ihnen das Wochenende in Düsseldorf verbringen. Ich glaubs aber erst, wenn ich mit den beiden im Zug sitze! Nochmals herzlichen Dank für eure Unterstützung.
Ich hatte ja erwähnt, dass ich wegen der Anpassung des EU eine Abänderungsklage eingereicht habe, die ich darauf gestützt habe, dass meiner Ex-Frau eine Erwerbspflicht auferlegt werden kann/muss, da die Töchter mittlerweile 9 Jahre alt sind. Diese Klage wird zur gerichtlichen Posse, über die ich euch gern informieren möchte.
Die Abänderungsklage haben wir (d.h. meine RAin und ich) Anfang Oktober eingereicht. Verbunden haben wir die Klage mit einem Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung, weil ich den EU bereits ab Oktober um EUR 400 kürze. Da wir nichts vom Gericht hörten, hat meine Anwältin zwei Wochen später mal bei Gericht angerufen. Es stellte sich heraus, dass die Abteilung wegen des Wechsels des Richters unbesetzt war und im Oktober kommissarisch von einem Richter einer anderen Abteilung geleitet wurde. Dieser erklärte meiner Anwältin, die Klage noch nicht an meine Ex-Frau zugestellt sei und dass er den Antrag auf Einstellung der ZV erst mal der Gegenseite mit der Bitte um Stellungnahme zustellen wollte. Meine Anwältin klärte ihn dann darüber auf, dass der Antrag eilbedürftig sei und über ihn ohne Stellungnahme entschieden werden müsste. Er sagte lediglich zu, sich die Akte nochmals vorlegen lasse, wisse aber nicht, ob er noch im Oktober darüber entscheiden könne, er habe so viel zu tun. Im November sei dann die Abteilung unbesetzt, aber im Dezember käme ein neuer Richter.
Anfang November kam dann erwartungsgemäß die Lohnpfändung meiner Ex-Frau. Meine Anwältin schickte sofort ein Fax an das Familiengericht und bat dringend um Entscheidung über den Antrag auf Einstellung der ZV. Dann wurde dieser Antrag der Anwältin meiner Ex-Frau zugestellt. Diese schrieb zurück, dass sie ohne Erhalt der Abänderungsklage keine Stellungnahme abgeben könne. Am 13.11. wurde ihr dann die Klage zugestellt. Da mein Lohn kommende Woche ausgezahlt wird, aber bis dahin noch nicht einmal die Stellungnahmefrist abgelaufen ist, kann ich den zu pfändenden Betrag (ca. EUR 1.500) abschreiben. Stillstand der Rechtspflege!
Aber damit noch nicht genug. Gegen die Pfändung haben wir auch noch Rechtsmittel eingelegt, eine Erinnerung wegen formeller Einwendungen gegen die Pfändung und eine Vollstreckungsgegenklage wegen materieller Einwendungen, wiederum verbunden mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Einstellung der ZV. Die Klage wurde letzten Montag eingereicht. Meiner Anwältin wurde heute telefonisch mitgeteilt, dass der Richter noch am Montag verfügt habe, dass ich die Gerichtskosten einzuzahlen habe, sonst wurde nix unternommen, weder eine Zustellung an meine Ex-Frau noch eine Entscheidung über die Einstellung der ZV. Dann entschwand der Richter zu einer Schulung, die von Montag Nachmittag bis Freitag Nachmittag andauert. Erneuter Stillstand der Rechtspflege.
Fakt ist, dass ich trotz diverser Rechtsbehelfe die Pfändung für November nicht verhindern kann. Dafür musste ich aber für die Klagen Gerichtskosten einzahlen, da waren die Gerichte unheimlich schnell. Das Geld hätte ich wohl genauso gut im Schornstein verbrennen können. Wenn man die Gerichte auf die drohenden Schäden hinweist, die einem aus der Untätigkeit entstehen, bekommt man gerademal ein Achselzucken, man sei halt überlastet und könne ja auch nix dafür.
Wer ähnliche Erfahrungen mit den Gerichten gemacht hat, kann mir ja mal einen Tipp geben, wie man den Gerichten Beine machen kann.
Grüße
Lawman
:knockout:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2008 21:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Herzlich willkommen in der Realität des Familien- und Unterhaltsunrechts!

Wegen solcher und einigen Hundert anderer Feinheiten gibt es diese Seite.

Wenn du tatsächlich nur einen Monat  zuviel Unterhalt zahlen solltest, kannst du dich als ausgesprochenen Glückspilz betrachten.

Das Geld ist ja nicht weg! Es ist nur bei der Mutter und da ist es eben aus Sicht der Familieninquisition, genau wie die Kinder, grundsätzlich am besten untergebracht. Schließlich dient es dort ja dem Kindeswohl.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2008 22:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mich hatte ein Richterwechsel meinen Sohn gekostet.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2008 23:00
(@lawman)
Schon was gesagt Registriert

Servus Beppo,
glücklich bin ich überhaupt nicht, auch wenn ich nur einen Monat zu viel Unterhalt zahlen müssen. Meine Ex-Frau hat mit der Lohnpfändung aber rückständigen EU für Oktober und November und angeblichen rückständigen KU ab August (der aber nicht besteht, sie kam hier plötzlich auf die Idee die Anrechnung des Kindergeldes zu monieren) und Kosten der Pfändung (RA-Kosten nach viel zu hohem Gegenstandswert) geltend gemacht, darüber hinaus auch künftigen laufenden Unterhalt. Wenn es hier nur um die einbehaltenen EUR 400 pro Monat ging, könnte ich damit noch leben. Aber so ...
Grüße
Lawman

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2008 23:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry Lawman,
ich wollte dich nicht veräppeln aber diese Fam.justizmafia und ihre Folgen für uns können einen schon manchmal sarkastisch werden lassen.

Es ist aber leider tatsächlich so: Du hast damit erst die Spitze des Eisbergs angekratzt. Darunter verbergen sich noch jede Menge weitere Geldsenken über deren Umfang du dir noch nicht ansatzweise klar bist.

Bei deinem konkreten Anliegen kann ich dir aber leider auch nicht helfen, musste aber auch lernen, wie schnell dem Geld Beine wachsen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2008 23:21