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Gerichtsverhandlung Umgangsrecht

 
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

weiß jemand ob solche Verhandlungen öffentlich sind, denn ich würde gerne jemanden als seelische Untertützung mitnehmen.

Danke für die Hilfe!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2011 14:07
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi johnborn

Nein, die sind nicht öffentlich.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 14:09
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

das heisst ich darf meine Lebensgefährtin nicht mit rein nehmen aber sie Ihre Mutter wegen dem Verwandtschaftsgrad, kann ich dagegen Einspruch erheben, weil ich bin ja nicht mit der Mutter verwandt!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2011 15:29
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

eigentlich dürfte auch sie niemanden mit rein nehmen, nur du und deine Ex + Richter und Anwalt und evtl. Zeugen.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 21:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, die sind nicht öffentlich.

Wie kommst du nach dieser richtigen Aussage darauf, du dürftest nicht aber deine Ex dürte?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 21:09
(@johnborn)
Schon was gesagt Registriert

Danke, das hatte ich mir so zusammengereimt, aber Du hast es ja richtig gestellt(Deep Thought)...mercie!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2011 11:44
(@midlifecrisis)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

as meiner Sicht könnte das doch funktionieren:

§13 FGG

(6) Die Beteiligten können mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben können, als Bevollmächtigter zur Vertretung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. Absatz 3 Satz 1 und 3 und Absatz 4 gelten entsprechend. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit es nicht von diesem sofort widerrufen oder berichtigt wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2011 14:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Über einen Beistandschaft ist die Gegenseite zu unterrichten da jetzt stellvertreten Prozessgegner. johnborn müsste also dann darüber angeschrieben worden sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2011 15:12