Gerichtskosten
 
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Gerichtskosten

 
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

wieß hier jemand was für Kosten bei Gericht anfallen wenn man Umgangsrecht einklagen will?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2006 09:18
(@bengel)
Registriert

Hi Biker,

es wäre hilfreich, wenn du deine fragen unter deinem threat " meine geschichte" stellen könntest, denn dann könnte man dir sagen, ob du PKH beantragen kannst dafür, ohne sich ducrh das forum wühlen zu müssen.

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 09:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Streitwerte gibt es >hier<

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 10:21
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

ich weiß ja nicht den Streitwert , wie wird der Angesetzt und muß meine LG dann auch Gerichtskosten zahlen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2006 11:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

der Streitwert gibt den Wert eines Verfahrens wieder. Wie sich dieser Wert ermittelt ist im benannten Beitrag dargestellt. Mit diesem Wert gehst du links im Hauptmenü in den Prozesskostenrechner. Damit weißt du, was an Gerichtgebühren anfällt. Diese sind von der klageerhebenden Partei (zunächst) einzuzahlen und werden, je nach Prozessergebnis verteilt. Bei Umgangsprozessen läuft es zumeist auf einen Vergleich hinaus, weswegen die Gerichtskosten von den Parteien je zur Hälfte zu tragen sind.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 11:52
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

es geht bei uns ja nur um Umgang also kommen nur 800 € Streitwert zur Anrechnung
oder wird hier auch der mind. Satz von 2000 € angesetzt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2006 16:13
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Biker68pm,

wenn ihr nicht verheiratet seid, dann hat ein Umgangsverfahren nach meinen bescheidenen Kenntnissen einen Streitwert von 3000,- €.

Guckst du >hier< oder >dort<.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 23:01
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

aus (leidvoller) eigener erfahrung weiss ich, dass der streitwert für´s ABR 3.000,- für zwei eheliche kids betrug.

keine ahnung, ob´s bei einem kind nur die hälfte gekostet hätte ...

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 23:11
(@mwadmin)
Schon was gesagt Registriert

Kann das unterstreichen, wurde bei mir auch mit 3000 Euro angesetzt, wobei es nicht direkt in der Angelegenheit um die Festlegung oder gerichtliche Einigung einer Umgangsregelung ging, sondern vielmehr um die Aufhebung eines Urteils zur "Nicht-Kontakt-Aufnahme" ging. Termin dauerte 5 Minuten, somit subventionieren die Steuerzahler die in die Jahre gekommene Obrigkeit 😉 Geil hier, oder?

Deutlicher: Die Kosten musste keine der Parteien tragen, sondern Vater Staat und das ist gut so.

PS: Bei mir übrigens nur ein Kind, daher wohl Anzahl der Kids mehr oder weniger egal.

[Editiert am 11/4/2006 von mwadmin]

[Editiert am 11/4/2006 von mwadmin]

http://www.vatersein.de/forum-topic-5879.0.html
Meine Geschichte

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 23:13