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Freigabe von Sicherheitsleistungen

 
(@leny1974)
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Hallo,

wir haben mal wieder ein Problem mit dem ach so geliebten Familiengericht in Kandel.
Im Zuge einer Abänderungsklage musste mein Mann eine Sicherheitsleistung erbringen in Form von 83 € monatlich x 5 Monate. Hat er auch getan.

Nachdem sicher der Richter nach sage und schreibe 6 Monaten mal herabgelassen hat, eine Entscheidung zu fällen, bekommt die Ex nach Annahme des Vergleiches die hinterlegte Sicherheitsleistung für 4 Monate ausgezahlt. Wir würden die restlichen 83 € wieder zurückbekommen.

Unsere Anwältin hat bereits Mitte Dezember 2004 einen Freigabeantrag nach § 109 ZPO gestellt, die Gegenseite ebenfalls. Eigenartigerweise hatte die Ex ihr Geld bereits Anfang Januar erhalten. Wir haben bisher (nach fast 2 Monaten) noch nichtmal den Freigabebeschluss.
Unsere Anwältin hat bereits mehrfach schriftlich und telefonisch daran erinnert. Ihrer Aussage nach dauert die Bearbeitungszeit max. 2-3 Wochen. Bei der Ex war es auch so. Nur wir bekommen unser Geld einfach nicht zurück.

Hat einer von Euch eine Idee, damit der Richter entlich mal tätig wird und wir unser Geld zurückbekommen. Für den mag das ja nur ein Peanuts sein, für uns als Zweitfamilie ist es viel Geld, mit dem wir uns vielleicht auch mal etwas "ausser der Reihe" leisten könnten.

Grüsse Andrea


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2005 01:49
 Uli
(@Uli)

Liebe Andrea,

Du wirst Dich in Geduld üben müssen. Juristisches Denken ist für die Normalpopulation schwer nachvollziehbar. Wenn der Richter schon nach 6 Monaten eine Entscheidung gefällt hat, steht ihr noch "ganz gut" dar. Ich warte bereits seit 2 1/2 Jahren auf eine Entscheidung und ich habe schon von Fällen gehört, wo es noch länger gedauert hat. Bei mir wurden Gelder als Sicherheitsleistung direkt bei meinem Geldinstitut blockiert. Diese wurden erst nach ca. einem halben Jahr wieder frei gegeben.

Ärgert Euch nicht, es hilft nichts. Freut euch über den "Gewinn", wenn das Geld wieder da ist.

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 11:02
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Andrea!

Warum kümmert sich nicht euer Anwalt darum? Es wird an das Gericht geschrieben und um Stellungnahme gebeten, warum es so ist. Das ganze aber mit Fristsetzung! So ein Scheiben lässt man aber am besten vom Anwalt aufsetzen, sonst dient es auch nur als Untersetzer für die Kaffeetasse...

Tschau
Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 11:30
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 13:52
(@leny1974)
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Hallo @ all,

unsere Anwältin hat bereits 3 mal dahingeschrieben und auch mehrfach angerufen. Hat aber auch als Anwältin nichts erreicht bisher.

Da ich nächste Woche bei meinem Mann in KA bin, werde ich mal den Versuch wagen, ob es etwas bringt, wenn man bei denen selber aufkreutzt.

@ Ramsch: der Amtsgerichtsdirektor ist der zuständige Familienrichter in dieser Sache....................grins.

Grüsse Andrea


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2005 14:06
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2005 03:23