Frage zum Elterngel...
 
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Frage zum Elterngeld

 
(@julianleoniespapa)
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Guten Abend an alle,

Habe mal eine Frage zu dem Elterngeld.
Habe im April diesen Jahres meine ´Tochter bekommen und beziehe für diese Elterngeld.
(24 Monate a 150 Euro).

Da in den Medien die Rede war das bei Hartz 4 Empfängern das Elterngeld mit angerechnet wird,
habe ich so ca im Monat September bei der Elterngeldstelle angerufen um mich zu informieren,
ob das uns den schon betreffen würde, weil wenn ja hätte ich es auf die vollen 300 Euro umstellen lassen.

Die junge Frau sagte allerdings das betreffe uns nicht es betreffe erst Kinder die ab 2011 geboren werden.
Ich habe mich natürlich auf diese Aussage verlassen, und mich nicht weiter drum gekümmert.

Gestern kam jetzt der neue Bescheid, ab Januar rechnen sie die 150 Euro komplett mit an.
"Da dieses Gesetz GEPLANT ist  :question:

nun m,eine Frage hat uns die Tante von der Elterngeldstelle nur Müll erzählt?

LG sven

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2010 21:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nun m,eine Frage hat uns die Tante von der Elterngeldstelle nur Müll erzählt?

Bedingt. Tatsächlich ist das Gesetz, in dem auch die Anrechnung des Elterngeldes auf ALG-2 neu geregelt werden soll, noch nicht beschlossen. Ungeachtet dessen wird seitens der Träger bereits mit der Versendung der Änderungsbescheide begonnen. Der eine nennt es vorauseilenden Gehorsam, der andere Bürokratieerleichterung.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2010 22:09
(@julianleoniespapa)
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und was ist wenn dieses Gesetz im Januar immer noch nicht beschlossn wurde?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2010 22:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So lange nichts neu beschlossen wird, gilt das bisherige Recht.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2010 22:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

m. E. müsste hier das Rückwirkungsverbot greifen. Das heißt, alle Eltern, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Elterngeldes davon ausgehen durften, dass das EG anrechnungsfrei auf andere Leistungen ist, darf kein Nachteil entstehen. Es wird also von der Formulierung des Gesetzes abhängen ("gilt für alle Elterngeldanträge, die nach dem 31.12.10 gestellt wurden").

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2010 22:45
(@julianleoniespapa)
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so nun eine andere frage habe von einer bekannten gehört das ich mir den rest also monatlich die 150 euro
für dieses jahr anfordern kann weiß jemand darüber bescheid?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2010 17:02